Führersheinklassen ... was darf gefahren werden?

  • Es soll jetzt kein Rätsel oder so werden, vielmehr würde mich eure Meinung interessieren was der Besitzer dieses Führerscheines alles fahren darf... LKW? über 7,5 Tonnen? Sattelzug?


    Was sagt euer Bauchgefühl und/oder euer fundiertes Wissen?

  • Auszug aus Wikipedia:


    Zur Besitzstandswahrung hat der deutsche Gesetzgeber daher geregelt, dass Altinhabern der Klasse 3 (der Großteil der deutschen Fahrerlaubnisinhaber) auf Antrag bei der Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen neben der Klasse C1E auch eine beschränkte Klasse CE zu erteilen ist. Diese beschränkte Klasse CE wird ohne die Zugfahrzeugklasse C erteilt und mit der Beschränkung „(79)“ und dem erläuternden Zusatz „(C1E > 12000 kg, L≤3)“ im Feld 12 des EU-Kartenführerscheins eingetragen, um den oben dargestellten Zusammenhang „(Züge der Klasse C1E schwerer 12 t, Achsenzahl kleiner/gleich drei)“ darzustellen.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • er darf damit einen lkw 7,5 tonnen mit hänger über 12 tonnen gewicht fahren, der hänger ein tandemachser. das höchstgewicht sind glaube ich 16 tonnen. gültigkeit auf dem führerschein angegeben bis 2027. schätze dann wird der inhaber 50 und muss zum gesundheitscheck.
    macht er den nicht darf er diesen zug bis 12 tonnen weiterhin fahren.

    Es gibt keinen Gewinn ohne Verlust........... Chinesische Weisheit



  • Zitat

    Original von wingman2
    er darf damit einen lkw 7,5 tonnen mit hänger über 12 tonnen gewicht fahren, der hänger ein tandemachser. das höchstgewicht sind glaube ich 16 tonnen. gültigkeit auf dem führerschein angegeben bis 2027. schätze dann wird der inhaber 50 und muss zum gesundheitscheck.
    macht er den nicht darf er diesen zug bis 12 tonnen weiterhin fahren.


    ist so nicht richtig. jeder der einen lkw gewerblich nutzen möchte, muss bis spätestens 2014 die so genannte beschleunigte grundqualifikation erwerben!


    dann bekommt der führerschein inhaber die kennziffer 95 eingetragen, und muss alle 5 jahre dann eine weiterbildung nachweisen.


    habe die kennziffer 95 jetzt auch in meinem führerschein, da ich die klasse c&ce erst vor kurzem erworben habe.

    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme.

  • So sieht mein Schein bis jetzt auch noch aus. Ich darf allerdings dazu noch Mopeten bewegen :D


    LKW kommt ja dann jetzt zwangsläufig auch noch dazu. Hab ich noch gar kein Bock drauf. Aber was muss das muss, und kosten tuts ja nix.

  • Also Biertrinker dürfen gar nicht fahren :D!

    Wehe mir sagt einer was über mein Sondermodell...
    Nein, es ist keine Pommesbude,
    Nein, es hat auch keinen Grill oder Ähnliches im Handschuhfach
    Nein, es ist auch nicht Mädchenhaft, und es soll auch nicht "Bar" heißen
    Nein, ich schäme mich nicht damit!


    Es ist ein Stinknormaler BISTRO! Kapische?


    :D

  • und so wie es aussieht ist die Klasse C nicht gemacht, das sind im Groben gesagt 12Tonner LKW.


    Was LKW angeht darf gefahren werden:


    C1 - LKW bis 7,5t zul. Gesamtmasse plus Anhänger bis 750KG


    sowie


    C1E - LKW bis 7,5t zul. Gesamtmasse und Anhänger mit über 750kg zul. Gesamtgewicht


    und


    CE - Last- und Sattelzüge

  • Zitat

    Original von philipp1990
    Also Biertrinker dürfen gar nicht fahren :D!


    dürfen die nicht? hm... auch nicht das Bierauto? Schade... :)
    (hab erstmal laut gelacht)


    :)

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