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hab mal ne frage.... Kumpel stand vor kurzen auf einen Parkplatz und wollt rückwärts fahren, da er getrieft hat, schrammte er leicht ein anderes auto. Der Unfallgegner hat allerdings gegen die Parkplatzordnung verstoßen und stand in einer Fahrgasse, NICHT in einer Parklücke.
Jetz wollt ich fragen ob er da wenigstens noch ne Teilschuld rausholen könnte?? Da der gegner in einer Fahrgasse geparkt hat.
naja die parteien wollten sich erst so einigen´, allerdings hat sich der unfallgegner umentschieden und ist dann doch noch zur polizei gegangen und hat meinen kumpel angezeigt, bislang hat er aber noch keine vorladung von der polizei bekommen...
kann nur von einem weit entfernt ähnlichen fall berichten,
jemand wollte aus einer einfahrt auf die strasse fahren , orientierte sich ganz normal fuhr nach recht auf die straße, da kam ihm plötzlich ein Fahrzeug auf seiner spur entgegen ( es war ein fahrzeug , dass an dieser stelle einen bus überholen wollte und dafür die gegenfahrban verwendete)
Schuld hatte trotzdem der Fahrer, der aus der Einfahrt fuhr, denn er hat die Pflicht beim Auffahren auf eine Strasse besondere Sogfalt und Vorlicht walten zu lassen.
so ist es auch in deinem Fall auf dem Parkplatz, der der auf einem Parkplatz fährt und vorallem rückwärts, muss besonders vorsichtig sein und den kompletten Überblick haben. Es ist sogar vorschrift, wenn jemand beim Parken nicht seinen gesamten bewegungsraum überblicken kann, muss er sich eine 2.Hilfsperson holen die den Fahrer einweisen kann.
Faust 24.04.2008, 09:28 Bei einem Zusammenstoß auf einem Parkplatz oder sonstigen Gelände ist zu beachten, dass dort die Vorrangsregeln der StVO teilweise nur in entsprechender Anwendung gelten und durch den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO) ersetzt werden, so dass häufig eine Schadensteilung in Betracht kommt. Beim Herausfahren aus einer Parkbucht eines Parkplatzes trifft beide Verkehrsteilnehmer die Pflicht zu gesteigerter Rücksichtnahme, wobei im Grundsatz der aus der Parklücke Herausfahrende den höheren Haftungsanteil zu tragen hat. Wenn allerdings das die Fahrgasse benutzende Fahrzeug die geforderte "Schrittgeschwindigkeit mit stetiger Bremsbereitschaft" missachtet hat, kann sich der Haftungsanteil zu dessen Lasten auswirken. Nach diesen Grundsätzen dürfte vorliegend der rückwärts aus der Parkbucht Fahrende den höheren Haftungsanteil zu tragen haben. Da das in der Fahrgasse befindliche Fahrzeug im Kollisionszeitpunkt stand und ihm folglich kein Vorwurf zu machen sein dürfte, könnte dies zu einer Alleinhaftung des rückwärts Ausfahrenden führen. So jedenfalls: AG Göppingen v. 27.09.83 - 1 C 969/83 AG Köln v. 13.04.77 - 141 C 3447/76 AG Königs Wusterhausen v. 16.04.99 - 9 C 381/98.
Es gibt aber auch anderslautende Gerichtsentscheidungen, die dem in der Fahrgasse beteiligten Kfz-Führer eine anteilsmäßige Haftung zuerkannt haben (zwischen 25 und 50 %).
nur so ein denkanstoß: ein stehendes auto kann nirgendswo gegenfahren. deshalb ist immer das fahrende schuld. deshalb bremse ich auch immer bis zum stillstand ab, wenn ich an parkenden autos vorbeifahre und ein I-d-i-o-t dennoch meint, weiter auf mich zu fahren zu müssen. wenn er mir rein fährt, ist er zu 100% schuld, da ich ja stand.
normalerweise fragt die polizei bei solchen geschichten immer, ob einer stand. denn dann ist die schuldfrage zu 100% geklärt
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