Felgen nicht eingetragen, was passiert?

  • Hallöle,
    ein Kumpel von mir hat sein Alus nicht eingetragen, die haben die gleiche grösse wie die Stahlfelgen (auch Bereifung) nur die ET ist kleiner. Jetzt hatten wir eine kleine Streitigkeit mit Ihn.
    Wenn er jetzt erwischt wird von der Rennleitung, was wird Ihn passieren? Da er meint das er sofort eine Stilllegung bekommt. Aber die Sofortige Stilllegung gibt es doch nur noch in Ausnahmefällen oder?
    Lenkrad und Tieferlegung ist eingetragen, aber nur auf Serienbereifung.


    greez


    zunge.gifMeine Rechtschreibfehler sind Absicht und dienen der allgemeinen Belustigung!zunge.gif


    G3Banner.jpg

  • hab da was sehr sehr gutes im netz gefunden:


    http://www.maxrev.de/frage-zur…g-meines-autos-t62823.htm


  • @VW Adler


    In dem von Dir angesprochenen Fall kannst Du von einem Mängelschein i.v.m. einer OWI Anzeige (Erlöschen Betriebserlaubnis, 50€ + 3 Punkte) ausgehen. Eine Sicherstellung zur Erstellung eines techn. Gutachtens würde keinen Sinn machen, da die "Mängel" überschaubar sind (vorausgesetzt der "Rest" ist i.O) und auch ohne Sachverständigen, durch den kontrollierenden Beamten vor Ort beweissicher dokumentiert werden können..(Foto´s und Felgendaten werden i.d.R dann iin der Anzeige erfasst)...Sag ihm er soll die Dinger eintragen lassen , dann lebt er stressfreier..


    Gruß Sören

    Gruss Sören

  • Hi,
    ich häng mich hier mal mit rein!
    Ich habe eine originale Anhängerkupplung an meinem Golf. Diese steht auch in den Papieren!
    Ich will jetzt meine GL Stoßstangen dranbauen und will die Anhängerkupplung abbauen, weil ich meine GLer nicht zerschneiden will bzw. ich will keine AHK haben :D!


    Muss ich diese dann austragen lassen?


    Danke!

    ...20V-T...

  • schwierige sache,


    wenn man zb. andere felgen in winter und sommer fährt, wäre es quatsch die ständig neu ein und austragen zu lassen.


    ich kenne allerdings die variante das der tüv-prüfer beim eintragen eines neuen fahrwerks,
    der zulassungsstelle eine info mit in die eintragungspapiere schreibt das das alte fahrwerk
    gestrichen wird.


    ich selber hatte jahre lang ein sportlenkrad in meinem fahrzeugschein eingetragen, ohne wirklich eins
    zu besitzen. die polizei hat auch immer mal wieder nachgefragt wo es denn ist ??
    und ab und zu meinte einer, wenn es nicht verbaut ist , muss es ausgetragen werden.


    aber ich denke hier gelten auch wieder unterschiedliche fristen , wann der fahrzeugschein geändert werden muss.


    bei extrem sicherheitsrelevanten teilen hat eine berichtigung unverzüglich zu erfolgen,


    bei unwichtigeren sachen musst du den fahrzeugschein erst ändern lassen wenn sich die zulassungsstelle
    irgendwann mal wieder (bei nächster gelegenheit) mit deinem schein beschäftigt.


    aber bei der hägerankupplung würde ich das nicht so eng sehen, ich hab freunde die haben
    ne GL stoßstange sereinmäßig an ihrem wagen und nur zum treffen wird die CL-Stoßstange
    montiert damit der wohnwagen gezogen werden kann.


    da also die anhängerkupplung also regelmäßig benötigt wird, kann sie gar nicht ausgetragen werden.

  • ich hatte auch eine dran, war auch nicht eingetragen bzw. hab ich dafür keine papiere gehabt...von daher


    is aber ne sau arbeit die auszubauen, brauch man eig nen neuen gl träger.....weil meine ahk an träger geschweist war

  • Ich lass es einfach und mach es so wie du (darkviolet) es gesagt hast.


    Will nochmal dazu sagen, dass die AHK im alten Brief nich drin steht, aber in den neuen Papieren. Im Neuen steht *WW.AHK LT.EGTG/ ABE*. Ich habe keine Papiere zu der AHK, ist ja auch eine Originale (sollte aber trotzdem was dazu geben :D)! Es steht aber nicht nachgerüstet drin, von daher war sie sicherlich ab Werk dran (die Codes auf dem Aufkleber sagen ja nicht immer aus, was alles zusätzlich verbaut ist :().


    Wieso hast du Deutschland manchmal so unwichtige Gesetze? :(


    @ reiden
    Die GL Stoßstangen haben andere Träger als die CL! Von daher brauchst du welche vom GL!

    ...20V-T...

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