Übeführungskenzeichen

  • Hey Leute,wollt mal fragen in wie fern ein auto das ich mit nem Kurzzeitkenzeichen dem Tüv oder ähnlichemem entsprechen muss?

    Aktuelle Autos: Subaru Forester 2015er, Seat Altea XL 2008er, Golf 4 Cabrio 1999er;

    Ehemalige Autos: VW T5 Caravelle ´06, Colf 1 Cabrio ´90 (2H), Isuzu Trooper ´88, diverse Golf 2

  • Fahrzeug muss einen Verkerstüchtigen Zustand haben...
    Denke damit ist gemeint, daß es der Stvzo entsprechen muss, also alles was der Tüv fordert bzw. ggf. Eintragen würde.
    Beleuchtung i.O., Bremsen o.k., keine scharfen Ecken und Kanten, Reifen gut und keine Reifen,lenkrad, fahrwerksexperimente wos überall schleift und qualmt. bzw verzicht auf auspuffanlage oder sonstiges.
    Achso, und ein Fahrzeug das den blechmotten schon soweit ausgesetzt ist das es jeden moment zerbricht oder der fahrer plötzlich am boden sitz ist mit Sicherheit auch nicht Verkehrstüchtig :wink:

    gesendet von meinem Siemens S6

    Einmal editiert, zuletzt von golfzwofreak ()

  • Zitat

    Original von golfzwofreak
    Fahrzeug muss einen Verkerstüchtigen Zustand haben...
    Denke damit ist gemeint, daß es der Stvzo entsprechen muss, also alles was der Tüv fordert bzw. ggf. Eintragen würde.
    Beleuchtung i.O., Bremsen o.k., keine scharfen Ecken und Kanten, Reifen gut und keine Reifen,lenkrad, fahrwerksexperimente wos überall schleift und qualmt. bzw verzicht auf auspuffanlage oder sonstiges.
    Achso, und ein Fahrzeug das den blechmotten schon soweit ausgesetzt ist das es jeden moment zerbricht oder der fahrer plötzlich am boden sitz ist mit Sicherheit auch nicht Verkehrstüchtig :wink:


    SO sehe ich das auch.Aber nach meinem Wissen ist keine Tüv - Bescheinigung gefordert.

    Power satt OHNE Kat :]

  • So wie es oben steht stimmt es schon. Es dürfen keine groben, offenkundig sichtbare Mängel vorhanden sein.


    Bremsanlage + Beleuchtung sollten gehen


    Ansonsten wird niemand etwas sagen, wenn Du tagsüber ein verunfalltes Auto durch die Gegend bewegst - bist halt auf dem Weg zur Werkstatt


    Was Tuning betrifft - so sollte es augenscheinlich eintragefähig sein, dann gibts keinen Ärger !


    Alles was Du mitführen mußt ist der (von Dir ausgefüllte) Fahrzeugschein zum Kennzeichen - das wars. TÜV/AU etc. werden beim 04er Kennzeichen logischerweise nicht benötigt.

    Gruss Sören

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