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Die schrittweise Verschärfung des Sockelwertes für neu zugelassene Fahrzeuge: - seit 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013110 Gramm pro Kilometer - ab 01. Januar 201495 Gramm pro Kilometer.
Zitat
Seit dem 01.01.2014 wurde bei der Autosteuer für Neuwagen der Schadstoffgrenzwert auf 95 Gramm pro Kilometer zurückgestuft. Davor waren es 110 g/km bzw. 120 g/km. Somit fallen zusätzlich zum Kfz Steuer-Sockelbetrag (Hubraum und Kraftstoffart) 2 Euro für jedes Gramm oberhalb der 95 Gramm-Schwelle an.
Die Änderung betrifft lediglich Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01.01.2014 und nicht Neuzulassen nach Halterwechsel oder vorrübergehender Abmeldung.
Aber einen anderen Ton und Schreibweise solltest du dir angewöhnen, nur als Tipp.
echt zum Seit dem 01. Januar 2014 wird bei der Autosteuer ein niedriger Schadstoffgrenzwert von 95 Gramm pro Kilometer berechnet, bis 31. Dezember.2013 war der Grenzwert 110 Gramm pro Kilometer. willst du mich rollen das gild nicht für autos von 2014
Wenn du keine ABE hast fehlt dir bestimmt auch der Steeuerbefreiungsantrag! Also als das Teil beim Tüv eintragen und dann gehts mit der Eitragung aufs Amt und läßt da eintragen,von dort geht es automatisch zum Zoll der die KFZ-Steuer ändert.
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