Scheinferferunterkante bei Fahrwerks abnahme 500mm???

  • Ich hatte doch extra den Link zum §50 StVZO gepostet, Herr vwjunkie! Nach studieren desselben sollte mann eigendlich über Halbwissen hinaus sein!!!


    EclipseDOHC


    Immer wieder schön, ausser mir noch mehr Leute zu treffen, die alles im Gesetzlichen Ramen abgesegnet haben wollen! :D


    Ich bin auch von Ponzius zu Pilatus gerannt um mir den Paragrafen erläutern zu lassen. Egal ob TÜV od. DEKRA, alle erkannten die Spiegelkante des Abblendlichts auf der Hälfte des Reflektors.

    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

  • @ BlueOne:


    danke ;) nachdem mein 1. 2er gti wegen einer zu lauten auspuffanlage (so gekauft) stillgelegt wurde, lege ich verdammt viel wert auf vorschriftsgerechtes tuning ;)


    ich denke wenn man sich als privatmensch alle erdenklichen infos einholt und sogar die prüfer darauf hinweißt, diese es aber trotzdem so eintragen kann man nicht mehr machen...das dies im grunde illegal ist, ist mir klar, aber ich denke es ist nicht meine pflicht, den tüv/die dekra noch darauf hinzuweisen, was sie machen dürfen und was nicht...


    und ich bin mir eigentlich zu 101% sicher, dass ich auch bei der nächsten kontrolle oder bei der nächsten HU keine probleme wegen der lichtaustrittskante bekommen werde...


    die meisten tüver gucken nach fahrwerk, sehen es ist eingetragen, es wurde also schonmal alles geprüft, überprüfen die nummern der federn und das wars...


    wie gesagt: denke mehr kann ich nicht machen und wenn mir dann noch einer was will, soll er sich doch bitte mit dem prüfer auseinandersetzen und mit ihm über gesetzestexte etc. plaudern...

  • also, ich war vor jahren in potsdam bei der dekra, und wollte mir mit der originalen front ein fahrwerk eintragen lassen. der sachlich falschgeschulte prüfer verwies mich meines vorhabens, als er einen zollstock rauskramte und die unterkante scheinwerfer zum boden maß. leider war er fehlinformiert, und interpretierte die unterkante mit der austritskante. was soll man da machen? Fakt ist, die unterkante ist nicht die austrittskante, wenn man sich einen scheinwerfer anschaut und ihn ganz in ruhe betrachtet, sowie seinen aufbau und die funktion, kommt man zum schluß, das die austrittskante ein gutes stück höher als die unterkante liegt.
    das problem ist, wenn wirklich mal jemand einen anhält, und meint er hätte mit dieser behauptung recht, dass unterkante gleich austrittskante sei, ist er ein lügner, aber was soll man in diesem moment machen, ihn das versuchen zu erklären-viel glück! das ist ein unwahrscheinlicher fall, kommt aber vor, ich hab den beweis erbracht!
    das einzigste was man machen kann, ist ein blatt papier mitnehmen und es aufmalen, vielleicht versteht das ein anzweifler dann...

    Wir werden die gemeinen Grenzen der Schwerkraft durchbrechen, um Gott einen Schlag ins Gesicht zu verpassen!

  • Da ich schon allein wegen der Räder (225/45/ZR14 auf 8J & 9Jx14) und des Fahrwerks 'ne Einzelabnahme brauchte, habe ich den Vorteil, das dabei erstellte Gutachten mitführen zu können! Es beinhaltet immerhin auch auch die neue Fahrzeughöhe, Unterkante Spiegelfläche 55cm, Achsbreite, Flacheren KAT, und so weiter. Das sollte eigendlich jeden überzeugen können!

    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

  • kann mal was aktuelles beitragen:


    wurde gerade angehalten, die grün weißen sind mir entgegengekommen als ich gerade etwas schnell einen lkw überholt habe...da ich gesehen habe, dass sie auf der bundesstraße sofort umgedreht haben bin ich dann auch gleich rechts ran und habe auf die gewartet (nett oder, erspart denen arbeit) ;)


    fahrzeugschein, führerschein, warndreieck u. verbandskasten gezeigt...


    dann eben noch auf die eintragung des fahrwerkes hingewiesen und ihm erklärt, warum ein original esd noch im auto liegt (habe den fox edelstahl erst vor nen paar tagen drunter gebaut und den anderen noch nicht weggelegt) und dann war gut...waren insgesamt 3 min. dann noch der hinweis: beim nächsten mal n bisschen langsamer, trotz gti, ein grinsen der beamten und wech...


    lockere kontrolle ohne probleme und glaubt mit, die haben gesehen wie tief mein auto war, als sie mir entgegengekommen sind und ein beamter ist auch noch ums auto gelaufen, alles ok!!!


    p.s.: denke die rennleitung hat auch andere sorgen, als dauernt jede eintragung vom tüv zu überprüfen, dass kommt evtl. häufig vor wenn vw treffen etc. sind, aber so, denke ich eher nicht (hatte den fall auch noch nie, außer mit dem extrem lauten auspuffanlage, aber das das nicht so sein durfte, konnte ein tauber hören)...

  • Hallo ich habe meine ATS CUP Felgen in 7Jx15 bereifung mit 195/50 R15 versucht eintragen zu lassen. Habe ein 60/40 Fahrwerk drin und der TÜVER in Witten hat die unterkante Scheinwerfer gemessen und mit Alus gesagt 48 cm is nich. HMM Also um mal klar zu stellen ich habe ein blatt papier davor gehalten. Ich Habe Klarglasscheinwerfer mit Standlichtringen mit Fadenkreuz in meinem 2er golf. Wie sieht das nun aus bei Abblendlicht ?


    Also ich hab gesehen das deutlich leuchtende Licht war auf dem papier genau da zu sehen wo auch das Fadenkreuz in der Mitte ist. Aber weiter unten so nähe standlichtringe warauch licht zu sehen aber nur ganz leicht. Hab das dann mal mit Fernlicht getestet.


    ALso der bereich unter dem Fadenkreuz is nur Relevant wenn ich Fernlicht an habe ? sprich Unter Fadenkreuz is reflektor für Fernlicht ? und Über Fadenkreuz is für Abblendlicht ?


    Seh ich das Richtig ?


    Habe auch so eine Kappe vor der H4 Birne keine ahnung wie man die nennt, aber wisst denke ich mal was ich meine. Also erklärt mir das nun mal genau. Gibts da auch was schriftliches was beweist das die Lichtaustrittskante bei meinen Scheinwerfern in der Mitte liegt wo das Fadenkreuz ist ? oder muss ich dann immer ein blatt Papier mit führen ?

  • Also diskutieren mit nem Prüfer kannst du vergessen. Wenn er meint die Scheinwerferunterkante zählt, dann ist das auch so. Das sind die Götter in grün, blau oder rot... je nachdem wo du warst.


    Also spar dir den Ärger und fahr einfach wo anders hin und lass dir das eintragen. Sobald das eingetragen ist interessiert sich niemand mehr für deine läppischen 2cm.
    Das ist voll und ganz im Toleranzbereich. Kein Grüner wird dir dadurch die Karre stilllegen :wink:

  • Moin,
    gibt es diese Ausnahmeregelung noch, dass erst Fahrzeuge ab 01.01.1988 die 50cm Abstand Lichtaustrittskante bis zum Boden einhalten müssen?
    Im §50 StVZO find ich dazu nix.
    Gruß

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