Nutzen Sie unsere Webseite wie gewohnt mit der üblichen Werbung und Tracking. Details finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung. Oder schließen Sie ein Premium-ABO ab, welches auf Werbung und Tracking verzichtet.
Auf der Seite Datenschutzerklärung können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
WOBber+ Abo abschließen
Nutzen Sie unser Abo nahezu werbefrei und ohne Tracking zum kleinen Preis, jederzeit kündbar. Weitere Abo-Angebote finden Sie auf unserer Info-Seite.
Für die Nutzung mit Werbung: Wir und unsere Partner erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (wie z.B. IP-Adressen, Cookies oder Geräte-Kennungen), um unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. Die Verarbeitung kann auch außerhalb der EU/EWR erfolgen, wo unter Umständen kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht, z.B. in den USA. Weitere Informationen zu den Orten der Verarbeitung finden Sie hier. Die Verarbeitung erfolgt dabei zu den folgenden Zwecken:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Anzeigenmessung, Inhaltemessung, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklung
Die Leistung von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und Systeme und Software zu entwickeln. Personalisierte Anzeigen, Anzeigenmessung und Erkenntnisse über Zielgruppen
Anzeigen können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen besser zu personalisieren. Die Anzeigen-Leistung kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden.
Auf der Seite Datenschutzerklärung finden Sie eine detaillierte Übersicht, welche Partner zu welchen Zwecken Daten verarbeiten, insbesondere auch, welche Partner Nutzerprofile auf Basis der erhobenen Daten erstellen. Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir dabei Ihre Einwilligung.
Willkommen auf VW Golf - Doppel-WOBber!
Scheinferferunterkante bei Fahrwerks abnahme 500mm???
Immer wieder schön, ausser mir noch mehr Leute zu treffen, die alles im Gesetzlichen Ramen abgesegnet haben wollen!
Ich bin auch von Ponzius zu Pilatus gerannt um mir den Paragrafen erläutern zu lassen. Egal ob TÜV od. DEKRA, alle erkannten die Spiegelkante des Abblendlichts auf der Hälfte des Reflektors.
danke nachdem mein 1. 2er gti wegen einer zu lauten auspuffanlage (so gekauft) stillgelegt wurde, lege ich verdammt viel wert auf vorschriftsgerechtes tuning
ich denke wenn man sich als privatmensch alle erdenklichen infos einholt und sogar die prüfer darauf hinweißt, diese es aber trotzdem so eintragen kann man nicht mehr machen...das dies im grunde illegal ist, ist mir klar, aber ich denke es ist nicht meine pflicht, den tüv/die dekra noch darauf hinzuweisen, was sie machen dürfen und was nicht...
und ich bin mir eigentlich zu 101% sicher, dass ich auch bei der nächsten kontrolle oder bei der nächsten HU keine probleme wegen der lichtaustrittskante bekommen werde...
die meisten tüver gucken nach fahrwerk, sehen es ist eingetragen, es wurde also schonmal alles geprüft, überprüfen die nummern der federn und das wars...
wie gesagt: denke mehr kann ich nicht machen und wenn mir dann noch einer was will, soll er sich doch bitte mit dem prüfer auseinandersetzen und mit ihm über gesetzestexte etc. plaudern...
also, ich war vor jahren in potsdam bei der dekra, und wollte mir mit der originalen front ein fahrwerk eintragen lassen. der sachlich falschgeschulte prüfer verwies mich meines vorhabens, als er einen zollstock rauskramte und die unterkante scheinwerfer zum boden maß. leider war er fehlinformiert, und interpretierte die unterkante mit der austritskante. was soll man da machen? Fakt ist, die unterkante ist nicht die austrittskante, wenn man sich einen scheinwerfer anschaut und ihn ganz in ruhe betrachtet, sowie seinen aufbau und die funktion, kommt man zum schluß, das die austrittskante ein gutes stück höher als die unterkante liegt. das problem ist, wenn wirklich mal jemand einen anhält, und meint er hätte mit dieser behauptung recht, dass unterkante gleich austrittskante sei, ist er ein lügner, aber was soll man in diesem moment machen, ihn das versuchen zu erklären-viel glück! das ist ein unwahrscheinlicher fall, kommt aber vor, ich hab den beweis erbracht! das einzigste was man machen kann, ist ein blatt papier mitnehmen und es aufmalen, vielleicht versteht das ein anzweifler dann...
Da ich schon allein wegen der Räder (225/45/ZR14 auf 8J & 9Jx14) und des Fahrwerks 'ne Einzelabnahme brauchte, habe ich den Vorteil, das dabei erstellte Gutachten mitführen zu können! Es beinhaltet immerhin auch auch die neue Fahrzeughöhe, Unterkante Spiegelfläche 55cm, Achsbreite, Flacheren KAT, und so weiter. Das sollte eigendlich jeden überzeugen können!
wurde gerade angehalten, die grün weißen sind mir entgegengekommen als ich gerade etwas schnell einen lkw überholt habe...da ich gesehen habe, dass sie auf der bundesstraße sofort umgedreht haben bin ich dann auch gleich rechts ran und habe auf die gewartet (nett oder, erspart denen arbeit)
fahrzeugschein, führerschein, warndreieck u. verbandskasten gezeigt...
dann eben noch auf die eintragung des fahrwerkes hingewiesen und ihm erklärt, warum ein original esd noch im auto liegt (habe den fox edelstahl erst vor nen paar tagen drunter gebaut und den anderen noch nicht weggelegt) und dann war gut...waren insgesamt 3 min. dann noch der hinweis: beim nächsten mal n bisschen langsamer, trotz gti, ein grinsen der beamten und wech...
lockere kontrolle ohne probleme und glaubt mit, die haben gesehen wie tief mein auto war, als sie mir entgegengekommen sind und ein beamter ist auch noch ums auto gelaufen, alles ok!!!
p.s.: denke die rennleitung hat auch andere sorgen, als dauernt jede eintragung vom tüv zu überprüfen, dass kommt evtl. häufig vor wenn vw treffen etc. sind, aber so, denke ich eher nicht (hatte den fall auch noch nie, außer mit dem extrem lauten auspuffanlage, aber das das nicht so sein durfte, konnte ein tauber hören)...
Hallo ich habe meine ATSCUP Felgen in 7Jx15 bereifung mit 195/50 R15 versucht eintragen zu lassen. Habe ein 60/40 Fahrwerk drin und der TÜVER in Witten hat die unterkante Scheinwerfer gemessen und mit Alus gesagt 48 cm is nich. HMM Also um mal klar zu stellen ich habe ein blatt papier davor gehalten. Ich Habe Klarglasscheinwerfer mit Standlichtringen mit Fadenkreuz in meinem 2er golf. Wie sieht das nun aus bei Abblendlicht ?
Also ich hab gesehen das deutlich leuchtende Licht war auf dem papier genau da zu sehen wo auch das Fadenkreuz in der Mitte ist. Aber weiter unten so nähe standlichtringe warauch licht zu sehen aber nur ganz leicht. Hab das dann mal mit Fernlicht getestet.
ALso der bereich unter dem Fadenkreuz is nur Relevant wenn ich Fernlicht an habe ? sprich Unter Fadenkreuz is reflektor für Fernlicht ? und Über Fadenkreuz is für Abblendlicht ?
Seh ich das Richtig ?
Habe auch so eine Kappe vor der H4 Birne keine ahnung wie man die nennt, aber wisst denke ich mal was ich meine. Also erklärt mir das nun mal genau. Gibts da auch was schriftliches was beweist das die Lichtaustrittskante bei meinen Scheinwerfern in der Mitte liegt wo das Fadenkreuz ist ? oder muss ich dann immer ein blatt Papier mit führen ?
Also diskutieren mit nem Prüfer kannst du vergessen. Wenn er meint die Scheinwerferunterkante zählt, dann ist das auch so. Das sind die Götter in grün, blau oder rot... je nachdem wo du warst.
Also spar dir den Ärger und fahr einfach wo anders hin und lass dir das eintragen. Sobald das eingetragen ist interessiert sich niemand mehr für deine läppischen 2cm. Das ist voll und ganz im Toleranzbereich. Kein Grüner wird dir dadurch die Karre stilllegen :wink:
Moin, gibt es diese Ausnahmeregelung noch, dass erst Fahrzeuge ab 01.01.1988 die 50cm Abstand Lichtaustrittskante bis zum Boden einhalten müssen? Im §50 StVZO find ich dazu nix. Gruß
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen