Tachoumbau
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Wenn du wissen willst wie man das ganze Kombiinstrument ausbaut schau dir mal folgenden Link an:
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einfach wie auf dem bild geschrieben die schrauben lösen und dann rausfrimmeln? hoffentlich krieg ich das irgendwie an meinem lenkrad vorbei ( das gute mit den 4 hubknöpfen
liegt das signal für dzm schon am kabel an? dann würd ich mir gerne einen mit dzm holen damit ich mal beobachten kann wann meine automatik so schaltet
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hab auch schon mal mein tacho am lenkrad vorbei bekommen,
das geht schon, ist nur ein bisschen fummelig.wenn du das tacho erstmal lose hast solltest du
es etwas verkippen,
dann etwas schräg in den schacht fummeln,
so das eine ecke noch etwas tiefer nach hinten rein rutscht,
und dann sollte es einigermaßen schräg am lenkrad vorbei-kommen beim rausziehen.zum Drehzahlmesser.
normaler weise sollte es funktionieren mit dem drehzahlmesser.
es gibt ja schon viele leute im forum die das uhrentacho durch ein drehzahltacho ersetzt haben,
das ging immer Plug´n Play. ohne zusatzaufwand. -
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die sache mit der ze hast du ja schon richtg erkannt
du brauchst also wieder ein tacho mit 2 steckern untenund
richtig, die wegstreckenzahl sollte mit der in deinem alten tacho übereinstimmen.
wenn bei dir über dem rücksteller-knopf des tageskilometerzählers
950 oder 935 oder ähnliches steht, sollte beim neuen tacho genau die gleiche
zahl stehen damit die geschwindigkeiten exakt angezeigt werden. -
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Zitat
sehr schlimm wenn nicht? tüv etc?
naja je nachdem wie ungenau dein tacho ist, bist du entweder ein verkehrshindernis oder wirst ständig
post von der polizei bekommen wegen geschwindigkeits-übertretungen.und da es beim wechseln auf andere reifengrößen/felgengrößen gesetzliche vorschriften gibt
wie viel ein tacho abweichen kann/darf , würde ich sagen, diese bestimmungen gelten natürlich auch
beim tacho-tausch.das einstellen des tachos auf die passende km zahl deines vorgängertachos
sollte evtl im forum nicht besprochen werden, da das tachojustieren ja inzwischen
in Deutschland gesetzlich untersagt ist.aber beim durchsuchen alter beiträge könntest du noch hinweise dazu finden. :wink:
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Hi zusammen,
darkviolet76
das tacho justieren ist nicht verboten in deutschland, es ist nur eine Straftat wenn man das Fahrzeug mit dem justierten Tacho verkauft und es nicht angibt! Und wenn man den Tacho umstellt, um die Laufleistung des Fahrzeuges nicht zu manipulieren, ist es dann sehr wohl erlaubt! Wenn man es nicht machen würde und es bei verkauf später nicht anspricht, dass der Tacho gewechselt wurde macht man sich auch Strafbar!!!
Also meine Meinung, ich würde die Kilometerzahl des neuen Tacho auf die gleiche stellen wie bei dem alten! -
will ich auch. kanne iner beschreiben wie
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richtig ich denke das justieren bei tachowechsel wegen tachoschaden oder ähnlichem,
ist evtl eine rechtliche grauzone.hab mir mal den text dazu besorgt:
Zitat
Rechtliches zur Justierung am Tacho
Die Tachojustierung in Deutschland ist verboten worden!!!Straßenverkehrsgesetz: Änderung vom 17. August 2005 § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern " Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
Letzte Änderung:
Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 18.08.2005. Letzte Änderung durch: Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14. August 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 49 S. 2412, ausgegeben zu Bonn am 17. August 2005).
(quelle: http://www.tachoteam.de/tacho-recht.php3 )wollte eben nur auf nummer sicher gehen und zu bedenken geben das gesetze leider nicht immer ganz eindeutig sind.
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Ja da hast du wohl recht, also aus den Auszug erkenne ich auch nicht wirklich, was nun verboten ist und was nicht bzw. steht nicht klar geschrieben, dass das Tachjustieren verboten ist, ausser das mit dem Wegstreckenzähler und Tempobegrenzer (LKW)!
Aber wenn ich so einen Umbau vor mir habe, was evtl. bei mir ja auch noch gemacht wird :wink: , erkundige ich mich mal lieber bei der Polizei, bevor ich mich einer Straftat schuldig mache!
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