gewissensfrage tüv-termin...

  • ich würde von euch gerne ein paar meinungen zu meiner gewissensfrage hören:
    also ich muss nächsten märz zum tüv,habe aber über den winter ein paar sachen an meinem golf vor,die zum teil nicht grade günstig sind.
    mein problem ist jetzt,dass ich das geld ins auto stecke und dann beim tüv-termin irgendwas festgestellt werden könnte,was tödlich für mein auto wäre.
    im moment ist nur das domlager rechts hin und die radseitige antriebswellenmanschette auf der fahrerseite porös.nen kumpel meinte,dass ich einfach jetzt mal so zum tüv fahren soll.mittlerweile kommt mir die idee ganz ok vor und die drei monate,die ich dadurch verlieren würde,wären mir auch egal.
    was würdet ihr an meiner stelle tun?danke schonmal für eure antworten :)

  • klar. einfach tüv jetzt machen lassen.


    damit hast du deine tuning-aktion wenigstens vorher abgesichert.
    dann hast du, wenn du tüv bekommst wieder 2jahre ruhe und kannst schön viel geld in die kiste stecken ohne angst zu haben das es rausgeworfene kohle ist. :)


    ( naja obwohl:
    WIR GEBEN GELD AUS, WAS WIR NICHT HABEN, FÜR TUNING, WAS WIR NICHT BRAUCHEN, UM LEUTE ZU BEEINDRUCKEN, DIE WIR NICHT KENNEN ) :wink:

  • ich denke,so werde ich es auch machen.sind die mängel,die ich genannt habe,denn erheblich oder gefährden die die neue plakette nicht?

  • also hab da mal ne liste gelesen die geprüft wird. (da ist bestimmt noch einiges mehr)


    die manschette solange sie nur etwas porös/alt aber nicht defekt ist, sollte es nur ein geringerer magel sein,(ist aber bestimmt auch ein ermessensspielraum des tüv-ers)
    das steht dann auf dem zettel(und evt die empehlung das demnächst zu tauschen)


    beim domlager , weiß ich nicht wie das geprüft wird oder wobei das auffallen könnte.


  • lasse es jetzt machen, dann hast es hinter dir. ich bin auch am überlegen obwohl ich noch 9 monate tüv habe, weil ein auto mit frischen tüv läst sich besser verkaufen.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • Hab da mal eine Frage:


    Ich hab jetzt nen fällligen Termin (Dezember). Da ich erst in meiner Werkstatt ne AU machen will wegen meinem neu eingebauten Twintecregler will ich im Januar hin, also nicht während den stressigen Weihnachstagen/Sylvester. Ist das zulässig? Müsst auch noch mein Fahrwerk eintragen lassen.


    MFG
    Speedranger

  • ich glaube 3 monate darfst du den tüv überziehen, aber auf jedenfall werden dir die monate die du überzogen hast von den 24 monaten abgezogen. das heisst also das du nur 23 monate tüv bekommst wenn du im januar fährst.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • und mittlerweile kostet das auch schon bei einem monat überzugsgebühren.


    naja,bei mir siehts im moment so aus,dass die manschette doch erst gemacht werden muss.habe heute entdeckt,dass die doch nen riss hat und schon fett verliert.
    wird morgen gemacht und danach versuche ich mein glück beim tüv,also drückt mir die daumen :D

    Einmal editiert, zuletzt von manipro ()

  • komme grade vom tüv und habe ohne probleme beide plaketten bekommen :D :D :D
    der einzige mangel ist ein hauch von oberflächenrost an der hinteren rechten bremsleitung,aber damit kann ich leben :]

  • auf jeden fall.wenn dann das alles so weit fertig ist,werd ichs hier auch mal vorstellen :D

  • Zitat

    Original von Golf1.6
    ich glaube 3 monate darfst du den tüv überziehen


    Halllo, also "TÜV überziehen" darf eigentlich keiner ohne triftigen Grund überziehen. Ein Grund wäre, wenn du beispielsweise mit deinem Wagen jahrelang im Ausland warst und somit keine Möglichkeit hattest, deinen Wagen zum fälligen "TÜV-Termin" vorzuführen. Dann hast du aber die Pflicht, nachdem du wieder in Deutschland bist, unverzüglich eine HU und (falls nötig) auch eine AU durchzuführen!
    Die Frage ist ja eigentlich eine andere: Ab wann kann von der Polizei eine "Strafe" verhängt werden. Bei drei Monaten über "TÜV-Termin" kann durchaus schon eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Bei einem Monat drüber wird sich die Polizei wohl damit begnügen eine mündliche Verwarnung auszusprechen, eventuell mit der Auflage, die HU unverzüglich durchzuführen und dieses nach einer von der Polizei festgestetzten Frist auch nachzuweisen.
    Gruß

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