ich würde von euch gerne ein paar meinungen zu meiner gewissensfrage hören:
also ich muss nächsten märz zum tüv,habe aber über den winter ein paar sachen an meinem golf vor,die zum teil nicht grade günstig sind.
mein problem ist jetzt,dass ich das geld ins auto stecke und dann beim tüv-termin irgendwas festgestellt werden könnte,was tödlich für mein auto wäre.
im moment ist nur das domlager rechts hin und die radseitige antriebswellenmanschette auf der fahrerseite porös.nen kumpel meinte,dass ich einfach jetzt mal so zum tüv fahren soll.mittlerweile kommt mir die idee ganz ok vor und die drei monate,die ich dadurch verlieren würde,wären mir auch egal.
was würdet ihr an meiner stelle tun?danke schonmal für eure antworten
gewissensfrage tüv-termin...
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klar. einfach tüv jetzt machen lassen.
damit hast du deine tuning-aktion wenigstens vorher abgesichert.
dann hast du, wenn du tüv bekommst wieder 2jahre ruhe und kannst schön viel geld in die kiste stecken ohne angst zu haben das es rausgeworfene kohle ist.( naja obwohl:
WIR GEBEN GELD AUS, WAS WIR NICHT HABEN, FÜR TUNING, WAS WIR NICHT BRAUCHEN, UM LEUTE ZU BEEINDRUCKEN, DIE WIR NICHT KENNEN ) :wink: -
ich denke,so werde ich es auch machen.sind die mängel,die ich genannt habe,denn erheblich oder gefährden die die neue plakette nicht?
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also hab da mal ne liste gelesen die geprüft wird. (da ist bestimmt noch einiges mehr)
die manschette solange sie nur etwas porös/alt aber nicht defekt ist, sollte es nur ein geringerer magel sein,(ist aber bestimmt auch ein ermessensspielraum des tüv-ers)
das steht dann auf dem zettel(und evt die empehlung das demnächst zu tauschen)beim domlager , weiß ich nicht wie das geprüft wird oder wobei das auffallen könnte.
ZitatWichtig fürn TÜV:
Lichtanlage:
-Blinker-Funktion
-Warnblinker-Funktion
-Standlicht-Funktion
-Abblendlicht- / Fernlicht-Funktion
-Rücklicht-Funktion
-Nebelschlussleuchten-Funktion
-?? Rückfahrlicht-Funktion ??
-Leuchtweitenregulierung-FunktionInterieur:
-Lüfter- / Gebläße-Funktion (Wenns auch nur auf einer Stufe funktioniert wie bei mir )
-Heizungs-Funktion
-Originallenkrad oder anderes Lenkrad eingetragen oder dann eintragen lassen
-Sitze fest verankert
-Sitze verstellbar (nach vorn und hinten)
-Gurte vorne vorhanden / Gurte hinten vorhanden (funktionstüchtig)
-Alle ABEs vorhanden für ABE-pflichtige AnbauteileExterieur:
-Alles eingetragen was eingetragen werden muss oder dann eben eintragen lassen
-Alle ABEs vorhanden für ABE-pflichtige Anbauteile
-Kein Rost an tragenden Blechteilen
-Keine Durchrostungen an Blechteilen (müssen nichtmal tragend sein)
-Keine losen / lockere Anbauteile
-Unterboden kein Rost / Durchrostungen
-Nicht zuviel Rost an Achsen und Fahrwerkskomponenten
-Auspuffanlage ordnungsgemäß angebracht und stößt nirges an
-ESD-Endrohr darf nicht zu weit hinten rausstehen (ich glaub max. 5cm über die hinterste Fahrzeugkante)
-Auspuff dicht keine Löcher oder Undichtigkeiten an den Verbindungen der einzelnen Komponenten
-Bremsleitungen nicht korrodiert / angerostet. Schön saubermachen mit Stahlwolle und dann einfetten!Reifen / Felgen:
-keine abgefahrenen Reifen
-Auf so sachen achten wie Freigaben der Hersteller für Fahrzwug und Reifen- / Felgenkombinationen.
-eingetragen oder dann eitragen lassen
-nicht unbedingt im im Sommer mit Winterreifen um TÜV und anderstrumMotorraum:
-Batterie-Pluspolabdeckkappe
-nicht zuviel triefendes Öl
-sollte auch nicht sichtlich Öl auf den Boden verlieren-Fußbremse sollte funktionieren
-sollte nicht zu unterschiedlich auf den Seiten jeweils ziehen, dass es noch im Toleranzbereich bleibt
-Feststellbremse / Handbremse sollte funktionieren und von der Linksrechtsabweichung im Toleranzbereich liegen! Also max. Unterschied 100% zu 200%. Also 100% Toleranz. Aber klar dabei ist, dass es nicht für unter 100% gilt. also z.B. Links 0% und Rechts 100% Bremskraft.Klar, wird nicht nach allem geschaut! Aber das sind dinge, die eben nachgeschaut werden können.
Falls jemandem noch was einfällt einfach die Liste erweitern!
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Hab da mal eine Frage:
Ich hab jetzt nen fällligen Termin (Dezember). Da ich erst in meiner Werkstatt ne AU machen will wegen meinem neu eingebauten Twintecregler will ich im Januar hin, also nicht während den stressigen Weihnachstagen/Sylvester. Ist das zulässig? Müsst auch noch mein Fahrwerk eintragen lassen.
MFG
Speedranger -
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und mittlerweile kostet das auch schon bei einem monat überzugsgebühren.
naja,bei mir siehts im moment so aus,dass die manschette doch erst gemacht werden muss.habe heute entdeckt,dass die doch nen riss hat und schon fett verliert.
wird morgen gemacht und danach versuche ich mein glück beim tüv,also drückt mir die daumen -
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ist ja super gelaufen dann. jetzt kann ja die grosse tuning aktion losgehen.
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auf jeden fall.wenn dann das alles so weit fertig ist,werd ichs hier auch mal vorstellen
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Zitat
Original von Golf1.6
ich glaube 3 monate darfst du den tüv überziehenHalllo, also "TÜV überziehen" darf eigentlich keiner ohne triftigen Grund überziehen. Ein Grund wäre, wenn du beispielsweise mit deinem Wagen jahrelang im Ausland warst und somit keine Möglichkeit hattest, deinen Wagen zum fälligen "TÜV-Termin" vorzuführen. Dann hast du aber die Pflicht, nachdem du wieder in Deutschland bist, unverzüglich eine HU und (falls nötig) auch eine AU durchzuführen!
Die Frage ist ja eigentlich eine andere: Ab wann kann von der Polizei eine "Strafe" verhängt werden. Bei drei Monaten über "TÜV-Termin" kann durchaus schon eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Bei einem Monat drüber wird sich die Polizei wohl damit begnügen eine mündliche Verwarnung auszusprechen, eventuell mit der Auflage, die HU unverzüglich durchzuführen und dieses nach einer von der Polizei festgestetzten Frist auch nachzuweisen.
Gruß
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