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Hallo, bin neu im Forum! Habe mir Schallensitze bei ebay mit Schrothgurten gekauft.... meine Frage ist muss ich die Schrothgurte eintragen lassen? darf ich mit den Gurten noch welche hinten mitnehmen?? Kann ich auch noch die normalen 3-Punkt Gurte mit den Schallensitzen benutzen?
wegen schrothgurten braucht du keine eintragung die sitze müssen aber glaub ich eingetragen werden und wenn hinten die gurte sind darfst du nur hinten in der mitte jemanden sitzen haben... ich hatte diesbezüglch nähmlich mal nen tüver gefragt und der sagte hinten in der mitte dürfte ansich einer sitzen
Sitze müssen definitiv eingetragen werden, wenn du die Lehnen nicht um 30 Grad verstellen kannst, kriegst du sie auch so gut wie nicht eingetragen. Und bei Schalensitzen wird das Auto eh als 2-türer umgeschrieben, da ist dann mit hinten mitnehmen eh Sense. Da würde auch niemand mehr mit den Beinen reinpassen
Wenn du dich weiter mit deinen Dreipunktgurten anschnallen willst muss der Sitz dafür freigegeben sein.
Ist bei Sportsitzen mit Wangen wie sie in der Serie verbaut werden und bei Zubehörsitzen möglich. Solltest du aber Vollschalensitze haben ist der Halt im Beckenbereich nicht mehr gegeben da der normale Gurt auf den durchgehenden Wangen aufliegt und du bei einem Aufprall unter dem Gurt durchrutscht.
Bei den Sitzen musst du die Sicherheitsgurte für die Rückbank ausbauen, wenn du ne scheiß Püfer hast kann das auch sein das du die Rückbank ausbauen musst! Dann kriegste die Sitze eingetragen aber das Auto wird dann halt als 2-Sitzer umgetragen!
Nur die Sitze kriegst du nicht eingetragen, weil die nicht den Führerhausrichtlinien entsprechen. Die Sitze müssen um 30 Grad verstellbar sein und dann noch nach vorne und hinten verstellbar. Das machst du dann ja mit den passenden Konsolen und den Laufschienen, aber die Lehne kannst du nicht verstellen. Da kriegst du keinen TÜV drauf
§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung. (1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten. (2) Nach Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs, für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen. Der Fahrzeugschein ist der Zulassungsbehörde zum Eintrag des Vermerks über die Betriebsuntersagung vorzulegen; bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist der nach § 18 Abs. 5 erforderliche Nachweis über die Betriebserlaubnis abzuliefern. Handelt es sich um einen Anhänger, so sind der Behörde die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen. (3) Besteht Anlaß zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen 1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder 2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen usw........
Wenn ich sowas höre wird mir echt schlecht! Dies Möchtegern Kinder immer mit ihrem ist mir alles scheiß egal und fahr ich halt ohne TÜV ect.! Und in 2 Wochen kommt dann hier son Thread wie: "Hife díe Bullen haben mich ge....t! was mach ich jetzt!" oder so in der Art!
Gibt 1000 Sitze mit ABE oder Gutachten! Dann lieber 10€ mehr ausgeben und kein STress!
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