Gutachten BBS Felgen Typ 252 6,5Jx14 ET 30 KBA 40670

  • Hallo,


    ich habe o.g. Felgen bekommen, welche ich nun gerne auf meinem Golf fahren will. Der Hersteller hat mir aber nur einen Prüfbericht schicken können und die DEKRA kann keine Aussage treffen, ob die Verwendung ohne Karosseriebearbeitung möglich ist.


    Derzeit fahre ich 6Jx14 ET 35 mit Michelin Crossclimate 185/60R14. Wenn ich mir das ausrechne, dann liegen die Felgen nahezu identisch im Radhaus. Im Profbericht steht, es KANN eine Bearbeitung der Radhäuser erforderlich werden, bei 185er Reifen. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, da ich ja die gleichen Reifen weiter fahren will. Nur das Ummontieren kostet ja auch schnell nen Fuffi und wenn dann doch Karosseriearbeiten erforderlich werden (was für mich nicht in Frage kommt), dann npoch mal nen Fuffi fürs Zurückmontieren.


    Deshalb meine Frage, ob mir da jemand helfen kann, der damit Erfahrung hat?

    Ich folge nicht jeder Strömung,

    ich halte Kurs!

  • Servus,
    ich habe das Gutachten hier für die BBS 252 6,5×14 ET30, unter Auflagen steht dass ggf ( gegebenfals ) die Falz umgelegt werden muss und ggf Radabdeckungen ( sprich Verbreiterungen ) montiert werden müssen.
    Du wirst also wohl nicht drumrum kommen erstmal beim TÜV vorzufahren mit montierten 185/60/14 und dann heisst es hoffen ob es auch ohne Verbreiterung möglich ist eine Eintragung zu bekommen...weil halt da steht "ggf" !
    Je nach Reifenhersteller baut ein Reifen halt mal etwas breiter, mal etwas schmaler in der Schulter.

    - METAL RULES, BANG YOUR HEAD ! :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    stahlwerk
    ich glaube das mit dem ggf. steht so ziehmlich in jedem Gutachten / ABE für Alufelgen was ich bisher gesehen hab. "Gummi Formulierung" sehr dehnbar je nach Prüfer.


    Golf_II_GL
    von der Rechnung her im Vergleich mit meinen Felgen und Reifen muss das passen.
    Meine schleifen auch nicht und ich habe breitere Reifen & Felgen und 2mm weniger ET. ( 7x15 et28 mit 195/50er Michelin )


    Oder hast du ein Kellerfahrwerk drin mit gut 100mm Tieferlegung ?

  • ...naja, wenn ich schreibe würde "passt so ohne weiteres" wäre das halt auch nicht ok.



    Prinzipiell gibt es in dem Falle bei einer moderaten Tieferlegung bis 35mm keine Probleme in Verbindung mit einem 185er Reifen am Golf 2. Heisst ohne Kanten umlegen und ohne Verbreiterung zu montieren...

    - METAL RULES, BANG YOUR HEAD ! :thumbup:

  • Also bei denen brauchst Du gar nichts machen , ich fahre BBS RZ305 in 6,5J14ET30
    mit 185/60-14 und 60/40 Gewindefahrwerk und da ist bis zur Radaufkante gute 3cm Platz.
    Umbördel musste ich erst bei meinem anderen Golf mit 7J15 ET20 mit 195/50-15.
    Gruß Karlheinz

  • Hallo,


    Danke für die Antworten. Ich denke ja auch, dass es passen muss. Immerhin darf man ja auch 6,5Jx15 fahren, ohne etwas an der Karosse zu machen.
    Und nein, ich habe ein Serienfahrwerk drin.


    Die Aussage von Luger61 bestätigt meinen Verdacht. Ich werde am Wochenende mal ne Probemontage machen, also nur mal die Felge drauf schrauben und mal vergleichen. Es ist halt nur traurig, dass die Dekra das nicht vorher sagen kann...

    Ich folge nicht jeder Strömung,

    ich halte Kurs!

  • So, ich habe o.g. Felgen versucht eintragen zu lassen, ohne Erfolg . Man wollte, dass ich die Kunststoff Radhausverbreiterungen ein Stück einkürze, habe ich gemacht. Anschließend bin ich wieder zur großen Prüforganisation mit den 5 Buchstaben. Nein, der Reifen würde den Kotflügel berühren, daher keine Eintragung. So eine Scheixxe.
    Darauf habe ich nun keine Lust. Aber wie die prüfen:vl und hr auf Rampen fahren, Lenkung voll eingeschlagen und dann wippt noch einer auf dem Schweller.


    Hat zufällig noch jemand ne Idee? Meine original Stahlfelgen 6jx14 mit ET 35 darf ich auch nicht fahren! Jetzt habe ich überhaupt keine zugelassenen Felgen mehr. ..

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  • ...such Dir eine andere Prüfstelle !


    Das mit dem diagonal Belasten und Lenkeinschlag ist so schon richtig...aber daß da zusätzlich noch jemand auf`m Kotflügel oder Schweller rumwippt hab ich noch nie erlebt .
    Und damit ist auch mal wieder klar bzw bewiesen daß ein Serienfahrwerk einfach zu " weich" und eigentlich ungeeignet ist für solche "Umbauten" am Golf 2 / Jetta 2.
    Deshalb macht man hier beides: Zu breiteren Rädern IMMER auch ein strafferes Fahrwerk !

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  • Das ist leider leichter gesagt als getan. Hier verweisen alle an diesen Verein. Mir würde nur übrig bleiben in ein anderes Bundesland zu fahren, wo z.B der TÜV Rheinland auch solche Eintragungen machen darf. Es soll übrigens ein Paragraph 21 werden, da ich ja nur den Prüfbericht habe.

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  • Und genau deshalb sprechen die Prüfer von einer Einzelabnahme nach Para. 21 (nämlich in Verbindung mit 19 II). Neben dieser Form der Abnahme für Anbauten gibt es nur noch die "ABE-Abnahme" nach Para. 19 III StVZO. Die wird hier aber nicht in Bezracht kommen.


    @GolfIIGL: Hast Du jetzt ein Gutachten oder einen Prüfbericht? Und was steht in dem Gutachten genau drin? Ich würde spaßeshalber wirklich mal die Prüforganisation oder zumindest die Person des Prüfers wechseln.


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • ...laut meinem Wissensstand wird der Paragraph 21 bzw eine Einzelabnahme nur dann angewendet wenn jemand mit einer Felge ankäme für die es zum Golf 2 weder ein Gutachten noch einen Prüfbericht gäbe. Liegt entweder ein Pruefbericht oder ein Gutachten vor in dem dass entsprechende Fahrzeug aufgelistet ist, wird nach Paragraph 19 bzw 19.2 verfahren.

    - METAL RULES, BANG YOUR HEAD ! :thumbup:

  • Wir drehen uns im Kreis: wie ich oben schon schrieb, erfolgt die Abnahme nach Para. 21 in Verbindung mit 19 II. Schau in das Gesetz. Dort steht es exakt so drin. Und sicherlich ist es das, was die Prüfer gemeint haben, sofern ein Gutachten für den Anbau dieser Felgen an diesem Fahrzeug vorliegt.


    Dass "nur" ein Gutachten vorliegt ist dann so zu verstehen, dass eben keine ABE vorliegt, bei der lediglich eine Kontrolle nach 19 III erfolgen müsste.


    VG

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    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

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