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Zum ersten Mal in Deutschland wurde bei einem Unfall mit tödlichem Ausgang aufgrund eines illegalen Autorennens der Tatbestand des Mordes festgestellt und die Täter zu lebenslanger Haft verurteilt. Aus meiner Sicht der einzig richtige Weg dem Irrsinn rücksichtsloser Verkehrsteilnehmer zu begegnen:
Finde das Urteil gut. Aber die werden in Berufung gehen und dann wird es mit Sicherheit nicht bestätigt werden. Wenn ich mir einige Urteile aus der Vergangenheit ansehe (nicht nur Autoraser betreffend), so gibt es jede Menge Möglichkeiten, sich aus dem Mordvorwurf herauszureden. Deshalb denke ich, dass die Täter letztendlich höchstens wegen Totschlag verurteilt werden dürften.
Die Aussagen der Verteidigung die Mandanten hätten die Folgen nicht abschätzen können, weil sie sich für gute Autofahrer hielten, ist ja auch einfach nur pervers
Unsere Gesetze und Richter sind doch viel zu weich gespült. Diese Idioten werden garantiert wieder mit einem blauen Auge davon kommen.
Knast alleine ist keine Strafe für so ein Pack. Da müssen Maßnahmen getroffen werden die Körper- und Seelisch zuschlagen. Morgens bis Abends auf dem Friedhof gräber ausheben und abends in die Zelle zum schwulen Sexualstraftäter, das wäre eine Strafe die auch 100% wirkung zeigen würde.
Jede Nacht die Angst das er zu ihm ins Bett kommen könnte. Das klingt zwar sehr barbarisch aber es ist die einzige Sprache die sie verstehen.
Nur dann hat der Knast eine abschreckende Wirkung. So ist das ne Vollpension auf unsere Kosten.
...ich sehe das ähnlich und habe mit solchen rücksichtslosen Pennern kein Mitleid ! Dem gehört zuallererst die Fahrkarte gelocht auf Lebenszeit und statt Knast min. 5 Jahre gemeinnützige Arbeit aufgebrummt...danach sieht man weiter. Für seine Anwälte ist das eine gute Visitenkarte wenn die mit der Revision und Urteilsmilderung durchkommen sollten.
Ich find's immer wieder lustig, wenn die Leute "solche Gestalten" als nicht lebenswert erachten und sich selbst in verrohten, bildhaften Gewaltfantasien ergehen. Was da wohl der eine oder anderen Psychologe zu sagen würden?!
Das Gericht hat sein Urteil gefällt, eines der härtesten der letzten Jahre und das reicht euch immer noch nicht?! Muss bei euch echt Blut fliessen?! Bei euch scheint sich echt im Kopf eingenistet zu haben, dass Freiheitsentzug wie ein Ausflug ins Naturkunde-Museum ist.. So reden Leute, die noch nie inhaftiert waren. Ich saß drei Monate im offenen und habe meine Lehren daraus gezogen. Und wie es im geschlossenen bei 23 Stunden EInschluss und einer Stunde Freigang ist, umgeben von Räubern, Mördern und Vergewaltigern, kann sich jeder an zwei Fingern abzählen..
"Blut für Blut" also? Das hat nix mit Gerechtigkeit zu tun, sondern mit Rache. Und Rache dient nur dazu, dass du dich selbst dann besser fühlst. Und selbst das täuscht, denn der Verlust des geliebten Menschen, der bleibt bestehen, egal wieviele du über den Jordan schickst..
Und anstatt sich zu Richter, Geschworenen und Henker aufzuspielen (immer gerne genommen, wenn der Posten des Bundestrainers wegen fehlendem Länderspiels nicht greifbar ist), stellt sich hier nicht ein einziger die Frage:
"Vielleicht ist dieses Urteil genau das, was die, die es betrifft, sich erhofft haben" ?! Denn die sind diejenigen, um die es hier geht. Nicht um eure eigenen "Erwartungen".
Das Problem ist, dass diese Leute kein Schuldbewusstsein haben: "Wieso Mord? War doch nicht meine Schuld, dass der alte Sack über die Kreuzung will, wenn ich da fahre". Aber guck mal deren Schwester schief an oder sag irgendwas über deren Mutter, dann hast Du ganz schnell ein Messer an der Kehle.
Eingangs war es eigentlich eine schöne Diskussion ...
Aber dann mache ich mal mit, weil es so schön in diese Linie passt: ich bin für die Abschaffung des 'Gewaltprivilegs' des Staates. Da die Richter sowieso zu lasch sind, sollten die Bürger die Sache wieder selbst in die Hand nehmen. Denn wir sind das Volk! Und wenn endlich wieder das Recht des Stärkeren gilt, immer und überall, dann kann der Mob ... äh ... das Volk endlich wieder für Ruhe und vor allem Ordnung sorgen. Die Strafgesetze werden auf der Straße gemacht, das geht schnell und einfach. Denn wir sind das Volk! Und wir setzen es dann durch. Solange natürlich, wie Lieschen Müller und Otto Normalverbraucher die Oberhand haben. Schwierig wird es, wenn es dunkel wird und die Zusammenrottungen sich wieder zerstreuen. Denn dann sind Lieschen Müller und Otto Normalverbraucher wieder für sich allein. Und einsam ...
Oder wie wäre es damit: wir führen das Auge-um-Auge-Zahn-um-Zahn-Prinzip wieder ein: der Mörder wird ermordet, der Dieb wird seiner Hand bestohlen. Wer hat schon mal schwarz gearbeitet oder hat schwarz arbeiten lassen? Bitte vortreten. All diese werden öffentlich auf dem Marktplatz schwarz geteert und gefedert und müssen mehrere Wochen so herumlaufen.
Ich stimme Herrn Doktor zu: Die Diskussion artet leider etwas aus...
Und da hier mehrfach "Aug um Aug, Zahn um Zahn" angesprochen (und in recht verdrehtem Sinn gebraucht) wurde: Ich will nicht klugscheißen, aber Aug um Aug ist ja gerade nicht die Aufforderung zur grenzenlosen Rache, sondern fordert die Begrenzung von Rache und Vergeltung. Der Kontext sind Gesellschaften (zumeist weniger staatlich organisiert, eher Stämme oder Sippen), die auch schon mal mit anderen in Konflikt kommen. Und solche Konflikte sollen dann eben nicht dazu genutzt werden wie der tobende Mob die anderen Stamm niederzumetzeln, sondern nur eine "Kompensation" zu erwirken, die dem tatsächlichen Schaden entspricht. Das mag für den einen oder anderen immer noch barbarisch klingen und ist ganz sicher nicht mit heutigen Vorstellungen in Deckung zu bringen, für seine Zeit ist "Aug um Aug" aber ein geradezu einmalig fortschrittlicher Gedanke. Gerne wird in Diskussionen um "Aug und Aug" dann übrigens auch noch das Jesus-Wort " aus Matthäus 5 "Wenn dich einer auf die linke Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin" zitiert um zu zeigen wie "barbarisch" das Alte Testament doch sei...und damit plumper Antijudaismus betrieben. Aber von der Grundidee zielen beide Aussagen auf dasselbe: Gewaltreduzierung bzw. Gewaltverzicht.
Back to topic: Ob das Urteil in der nächsten Instanz evtl. "kassiert" wird, wird sich zeigen. Aus meiner persönlichen Sicht ist die Bewertung des Geschehens als Mord angemessen. Es ist nicht zu verstehen, wenn jemand nicht nur innerorts 120 km/h mehr als erlaubt fährt sondern auch mehrfach rote Signalanlagen überfährt, dass er dann davon augeht keine Gefahr darzustellen. Wenn vom Urteil Signalwirkung aan ganz bestimmte Kreise ausgeht künftig derartige Rennen auf entsprechende legale Rennstrecken zu verlegen: Umso besser.
Die Aussagen des Vaters zeigen wessen auch Geistes Kind einer der Täter ist...
Auch die juristische Bewertung ist glasklar 'Mord':
Streitig waren in dem Verfahren nicht die Mordmerkmale (die eindeutig vorliegen), sondern nur die Frage, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig geschah. Geschah die Tat fahrlässig, dann war sie kein Mord, geschah Sie vorsätzlich, dann lag (mehr oder minder unweigerlich) Mord vor.
Vorsatz liegt nicht nur dann vor, wenn man die feste Absicht hat, etwas zu tun und ein Ergebnis (= den Tod eines Menschen) zu erreichen (Vorsatz ersten Grades) oder zumindest den einfachen Willen und die Hoffnung auf das Ergebnis hat (Vorsatz zweiten Grades), sondern auch dann, wenn man etwas bewusst tut und es einem dabei egal ist, was passiert bzw. hier, ob jemand stirbt. Auch das ist Vorsatz.
Im Gegensatz dazu liegt bewusste Fahrlässigkeit vor, wenn man willentlich handelt, aber ernsthaft darauf hofft, dass der Taterfolg (= der Tod eines Menschen) schon ausbleiben wird. Davon kann man aber nur ausgehen, wenn man rational betrachtet auch darauf hoffen durfte.
Und hier hat das LG Berlin einen neuen Weg beschritten, indem es urteilte, dass man bei einer Geschwindigkeit von 160 eben gerade nicht auf das Ausbleiben des Taterfolges hoffen durfte. Denn innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit vielen Ampelkreuzungen kann man nicht gut mit über 160 zu fahren und ernsthaft auf eine unfallfreie Fahrt hoffen. Das bedeutet, dass es eben nicht bewusst fahrlässig war, was die Typen da trieben, sondern vorsätzlich.
Ich denke schon, dass dieses Urteil bestand haben wird. Der Fall unterscheidet sich deutlich von anderen Fällen, weil die Geschwindigkeitsüberschreitung so extrem ausgefallen ist. Wer von uns ist innerorts, vielleicht auf einer mehrspurigen Fahrbahn, nicht schon deutlich über dem erlaubten Tempolimit gefahren? Zumeist würde ich sagen, dass dies Verhalten lediglich 'Vorsatz' im Hinblick auf eine. Unfall (= Körperverletzung) bedeutet. Aber bei 160 und mehr ist jeder Unfall sogleich ein schwerer Unfall, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod eines Beteiligten führt. Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung macht diesen Fall hier von einer fahrlässigen Tötung zu einem Mord.
VG
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