Zusatzscheinwerfer und Abblendlicht zusammen benutzen ?

  • Von welchen Zusatzscheinwerfern sprechen wir hier?
    Doppelscheinwerfergrill?
    Nebelscheinwerfer (unter der Stoßstange)?
    Nebelscheinwerfer in dem Doppelscheinwerfergrill oder Fernlicht?



    Nebelscheinwerfer im Grill dürften glaube ich, so wie wenn sie unten wären nur mit Abblendlicht leuchten, nicht bei Standlicht. NSW dürfen aber nur bei schlechter Witterung eingesetzt werden :>


    Bei Schönwetter mit NSW fahren = buh und kostet Bußgeld


    Auch wenns Ästhetisch schöner ausschaut haben die bei gutem Wetter/Sicht nicht anzusein.



    Stvo §17 Absatz 3
    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

  • Wenn es die normalen zusätzlichen Fernscheinwerfer sind, scheint da etwas genau verkehrt herum verkabelt zu sein: Die beim Golf 2 bei den Modellen GT, GTD, GTI und einigen Sondermodellen verbauten Fernlicht-Zusatzscheinwerfer leuchten nur zusammen mit den Hauptscheinwerfern, die dann selber als Fernlicht leuchten. Es ergeben sich drei mögliche "Lichtbilder": 1. nur die Hauptscheinwerfer sind an und es leuchtet nur Standlicht, die Zusatzscheinwerfer sind aus, 2. nur die Hauptscheinwerfer sind an und es leuchtet Abblendlicht zusammen mit dem Standlicht, die Zusatzscheinwerfer sind aus, 3. die Zusatzscheinwerfer wie auch die Hauptscheinwerfer leuchten als Fernlicht (also vier mal Fernlicht), das Standlicht leuchtet auch.


    Es gab von Hella auch sogenannte FF-Leuchten, da übernehmen die Hauptscheinwerfer ausschließlich die Funktion des Abblendlichts, die Zusatzscheinwerfer allein die Funktion des Fernlichts. Sehr selten.


    Dann gab es noch die Nachrüstvariante, dass die Zusatzscheinwerfer Nebelscheinwerfer sind (erkennt man an den Streuscheiben). Zu Nebelscheinwerfern gilt in D grundsätzlich NUR in Kombination mit Standlicht oder Abblendlicht, nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Schneefall, Regen oder Nebel und maximal zwei Leuchten pro Fahrzeug. Es dürfen also nicht zwei Zusatz-Nebelscheinwerfer im Scheinwerfergrill mit den normalen unter der Stoßstange hängenden (schmale Stoßstange) bzw. in der Stoßstange sitzenden (große Stoßstange) kombiniert verbaut/betrieben werden.


    Abweichend verhalten sich dazu zahlreiche Ländervarianten mit anderen Lichtschaltern (Funktion Citylicht, Tagfahrlicht usw.).

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