Mindestdauer bei regulärer Anmeldung eines Kfz?

  • Zur Überführung eines Autos brauchte ich am Wochenende ein Kurzzeitkennzeichen. Ich habe daher bei der Versicherung meines Golf angerufen, der Golf ist seit 3 Wochen abgemeldet, und denen gesagt dass ich ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung eines Schlacht-Autos brauche um mit den Teilen meinen Golf aufzubauen und diesen in 2-3 Monaten wieder zuzulassen und wieder bei der früheren Versicherung zu versichern.
    Als Preis für die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens nannte mir die Dame dann 120 €, die ich jedoch nicht bezahlen müsse, wenn ich noch im selben Versicherungsjahr ein Auto bei der Versicherung versichere. Kein Problem, Ende August soll der Golf ja wieder auf die Straße.


    Also EVB-Nummer notiert, Kurzzeitkennzeichen geholt und einen Technikspender mit ABF gekauft und nach Hause überführt.


    Gestern lag dann die schriftliche Bestätigung der Versicherung in der Post: Ich muss das selbe Auto innerhalb von 6 Wochen dort versichern, ansonsten kostet mich der Spaß 120 €. Dabei habe ich explizit gesagt, dass ich weder das selbe Auto, noch in den nächsten paar Wochen eine Versicherung dort abschließen möchte, sondern es ging um meinen Golf.
    Hätte die Dame am Telefon das sofort gesagt, hätte ich abgelehnt, da 120 € für eine Kurzzeitversicherung viel zu teuer sind. Bei spezialisierten Versicherern zahlt man kaum ein Drittel.


    Jetzt kam mir gerade der Gedanke: Wer verar***t werden will, wird auch vera***t. Der Schlachter hat ja noch TÜV. Wenn ich den ganz regulär anmelde, kostet mich die Versicherung bei meinem bisherigen Versicherer 17 € im Monat...
    Die Frage ist nun, kann der Versicherer etwas dagegen sagen, dass ich die Karre anmelde, und nach 1 Woche wieder abmelde? Die Bedingungen für die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens erwähnen zumindest keine Mindestvertragslaufzeit eines Folgevertrages. Und selbst bei einem ganzen Monat käme ich auch inkl. An- und Abmeldegebühren billiger weg als mit den 120 €.


    Dass ich unsere weiteren Autos bei dem Verein zum 31.12.16 kündigen werde, versteht sich von selbst.


    Den Namen des Versicherers nenne ich mal nicht, auch wenn es mir in den Fingern juckt. :[
    Aber das würde sicherlich gegen die Forenregeln verstoßen. :whistling:

  • Moin,


    mein Stand ist das es bei der Versicherung egal ist wie lange das Auto angemeldet ist - ich auch schon einmal ein Auto nur eine Woche angemeldet. Steuer ist die Mindestzeit ein Monat.
    Es kann natürlich je nach Gesellschaft anders geregelt sein; ich würde bei der Gesellschaft nachfragen.


    Soweit mir bekannt ist das Vorgehen deiner momentanen Versicherung - das das Auto innerhalb eines Zeitraumes dann zugelassen werden muss - normal (üblich)



    Gruß Bernd

  • Ich glaube da wurde am Anfang leider aneinander vorbeigeredet.


    Ich kenne das auch so das die Kurzzeitprämien immer auf das tatsächliche Fahrzeug angerechnet werden wenn es innerhalb einer Frist angemeldet wird. Es ist ja auch die Risikoprämie für das Fahrzeuge und nicht für irgendein Auto was eh mal angemeldet wird.


    "Jetzt kam mir gerade der Gedanke: Wer verar***t werden will, wird auch vera***t" ... ob sich das mit Gebühren, Wartezeiten am Straßenverkehrsamt, lauferei am Ende dann wirklich rechnet :wink:


    Ist wahrscheinlich einfach nur dumm gelaufen ... ärgerlich ist es natürlich trotzdem.

  • Erst einmal danke für die Antworten. Steuer für 1 Monat habe ich auch schon mal gehört.


    Soweit mir bekannt ist das Vorgehen deiner momentanen Versicherung - das das Auto innerhalb eines Zeitraumes dann zugelassen werden muss - normal (üblich)


    Ich glaube da wurde am Anfang leider aneinander vorbeigeredet.


    Ich kenne das auch so das die Kurzzeitprämien immer auf das tatsächliche Fahrzeug angerechnet werden wenn es innerhalb einer Frist angemeldet wird. Es ist ja auch die Risikoprämie für das Fahrzeuge und nicht für irgendein Auto was eh mal angemeldet wird.


    Stimmt, die meisten Versicherungen machen es so. Aber nicht alle. Deshalb hatte ich ja explizit nachgefragt und die Situation erklärt. Bei Versicherung unseres Cadillac wurde uns mal von einem Mitarbeiter gesagt, dass die dort 1 Kurzzeitversicherung pro Jahr dulden und auch nicht berechnen. Habe ich auch schon genutzt und es kostete tatsächlich nichts. Unser Cadillac ist dort als Oldie versichert, und das Peugeot Cabrio meiner Frau hatte für die Überführung nach dem Kauf die Kurzzeitkennzeichen über die Versicherung des Caddy.


    Dass die jetzige Versicherung das so handhabt ist ja auch völlig ok. Aber dann soll es halt am Telefon auch entsprechend kommuniziert werden.

  • Umsonst ist nur der Tod - und der kostet das Leben :D


    Wir leben nun mal in Deutschland, hier gibt es für alles sehr genaue Vorschriften. Eigentlich muss man dankbar sein, dass es das KZK überhaupt noch gibt. Wie selbst geschrieben, hast Du ja immerhin die Wahl, das könnte man fast schon liberal nennen.


  • Die Frage ist nun, kann der Versicherer etwas dagegen sagen, dass ich die Karre anmelde, und nach 1 Woche wieder abmelde?

    Nein, alles im grünen Bereich! Es ist deine freie Entscheidung wie lange du dein Auto angemeldet lässt, selbst wenn du einen Tag später wieder hingehst und dein Auto abmeldest. Mir ist es konkret passiert das ich meinen Opel nach dem mir der Motor geplatzt war nach weniger als 2 Wochen wieder abmelden mußte. Der Vertrag war in dem Fall noch nicht mal gedruckt, es lief noch über die vorläufige Nummer. Die Abrechnung der Versicherung erfolgte dann taggenau, unter Berücksichtung aller Daten, also Rabatt durch vorhergehende Autos, km, Abstellort usw. Bitte beachte: Bei mir war es in dem Fall der Erstwagen mit den entsprechenden % (Ex Auto verkauft, Opel geholt, Mahleur passiert). Falls du noch einen oder mehrere Fahrzeuge versichert hast, wird dein zu versicherndes Auto dann eben Zweit- oder Drittwagen (auch nur für eine geplante Woche) mit den entsprechenden %.


    Allerdings weiß ich nicht wie es ist bei vorläufiger Deckung mit Teilkasko, aber das spielte bei mir ja eh keine Rolle.


    Die Steuer wurde (und wird) wie schon geschrieben, mit minimal 4 Wochen angesetzt (1 Monat), alles was darüber ist wird dann ebenfalls taggenau abgerechnet. Allerdings bekommst du für die Steuer IMMER den Bescheid für das komplette Jahr und mußt das auch bezahlen und erhälst erst nach der Abmeldung die Rückerstattung, in deinem Fall für 11 Monate. Unter Umständen und nur wenn das FA (oder ist es jetzt der Zoll?) gut drauf ist, kann man eine Stückelung per Quartal beantragen, eine reine Vorauskasse für nur einen Monat geht nicht. Selbst wenn du weißt er wird abgmeldet und du rechnest dir selber den 12. Teil aus und überweist nur das bekommst du zwangsläufig eine Mahnung.


    Grundsätzlich ist was du vor hast legal, allerdings mit viel Papier und Rennerei verbunden, ebenso mit Vorauszahlungen bei der Steuer und je nach Abrechnungsart, auch bei der Versicherung . Bitte beachte: Du kannst zwar Zahlung per Monatsrate wählen, aber das kostet Aufschlag im Gegensatz zur Jahreszahlung. Deine Abmeldung kann zwar schnell erfolgen, aber die Abrechnung kann bei der Versicherung dauern und u.U. kommst du in Zugzwang weil die Prämie fällig wird und so das Guthaben erst nach dem Zahlungstermin erstattet wird. Schaue dir bitte auch ganz genau den Vertrag der Versicherung an!!! Es gibt mittlerweile Gesellschaften die eine Vertragsdauer von Minimal einem Jahr haben, dann wäre das komplette Jahr auch fällig selbst wenn du nur 1 Woche über ein angemeldetes Auto verfügst. Mein Vorschlag wäre das du das nicht am Telefon mit einer Callcenterdame besprichst, sondern einfach in die Agentur deiner Versicherung gehst und dort vor Ort besprichst was du vor hast. Unter Umständen gibt es noch andere Möglichkeiten oder dir wird als längjähriger Kunde ein Bonus eingeräumt.
    Meine Meinung ist, alles was ich vorher kläre macht mir hinterher keinen Ärger. Das angesprochene Motto mit Verarschen halte ich für unangebracht und unnötig, es gibt ganz legale Möglichkeiten die man nutzen kann, man muß nur mit den Beteiligten darüber sprechen! Austricksen muß man niemanden, ich denke das ist die falsche Herangehensweise wenn man eine optimale und faire Lösung von seinem Gegenüber (i.d.F. von deiner Versicherung ) erwartet.

    5 Mal editiert, zuletzt von BT is back ()

  • Danke für die Antworten.


    Habe jetzt erst mal eine schriftliche Beschwerde hingeschickt, mit der Ankündigung auch unsere anderen Autos wo anders zu versichern, wenn das Problem nicht geklärt wird. Mal abwarten, wie die reagieren. Anschließend kann ich dann ja immer noch überlegen, den Schlachter noch mal kurz regulär anzumelden.

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