Zur Überführung eines Autos brauchte ich am Wochenende ein Kurzzeitkennzeichen. Ich habe daher bei der Versicherung
meines Golf angerufen, der Golf ist seit 3 Wochen abgemeldet, und denen gesagt dass ich ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung eines Schlacht-Autos brauche um mit den Teilen meinen Golf aufzubauen und diesen in 2-3 Monaten wieder zuzulassen und wieder bei der früheren Versicherung
zu versichern.
Als Preis für die Versicherung
des Kurzzeitkennzeichens nannte mir die Dame dann 120 €, die ich jedoch nicht bezahlen müsse, wenn ich noch im selben Versicherungsjahr ein Auto bei der Versicherung
versichere. Kein Problem, Ende August soll der Golf ja wieder auf die Straße.
Also EVB-Nummer notiert, Kurzzeitkennzeichen geholt und einen Technikspender mit ABF gekauft und nach Hause überführt.
Gestern lag dann die schriftliche Bestätigung der Versicherung
in der Post: Ich muss das selbe Auto innerhalb von 6 Wochen dort versichern, ansonsten kostet mich der Spaß 120 €. Dabei habe ich explizit gesagt, dass ich weder das selbe Auto, noch in den nächsten paar Wochen eine Versicherung
dort abschließen möchte, sondern es ging um meinen Golf.
Hätte die Dame am Telefon das sofort gesagt, hätte ich abgelehnt, da 120 € für eine Kurzzeitversicherung viel zu teuer sind. Bei spezialisierten Versicherern zahlt man kaum ein Drittel.
Jetzt kam mir gerade der Gedanke: Wer verar***t werden will, wird auch vera***t. Der Schlachter hat ja noch TÜV. Wenn ich den ganz regulär anmelde, kostet mich die Versicherung
bei meinem bisherigen Versicherer 17 € im Monat...
Die Frage ist nun, kann der Versicherer etwas dagegen sagen, dass ich die Karre anmelde, und nach 1 Woche wieder abmelde? Die Bedingungen für die Versicherung
des Kurzzeitkennzeichens erwähnen zumindest keine Mindestvertragslaufzeit eines Folgevertrages. Und selbst bei einem ganzen Monat käme ich auch inkl. An- und Abmeldegebühren billiger weg als mit den 120 €.
Dass ich unsere weiteren Autos bei dem Verein zum 31.12.16 kündigen werde, versteht sich von selbst.
Den Namen des Versicherers nenne ich mal nicht, auch wenn es mir in den Fingern juckt.
Aber das würde sicherlich gegen die Forenregeln verstoßen. :whistling: