VW Golf I GTI - Einzelstück H-Zulassung 1.8 16V (139 PS) Farbe Rosso-Kermes in Eschweiler


  • Kann mir einer das hier erklären ?( :
    "H-Zulassung (Oldtimer), da alle Umbauten zeitgenössisch!"


    Heißt genau das was dort steht. Das "H" bekommt man nicht nur für original belassene Oldtimer. Kann jetzt aber nicht die genaue Formulierung.


    Edit: Habe gefunden.


    "Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden." (http://www.oldtimer-markt.de/r…neuer-anforderungskatalog)

  • Wobei dieses Ausmaß der Umbauten in meinen Augen schon grenzwertug ist und den Bogen schon fast überspannt... Fällt ja schon fast unter "Krawallkiste", ich denke mal dass sowas die allgemeine Akzeptanz gegenüber Oldtimern und deren Privilegien nicht grad verbessert...


    Sind eingeschweißte Audi-Türgriffe "zeitgenössisch"? Gut, Audi-Türgriffe gab es damals schon und Schweißgeräte auch... ;)

    Golf IV TDI, 2000
    Golf II GTI, 1985
    Golf I Cabrio, 1984
    Audi Coupé GT5E, 1983

  • Na ja,


    bei genauer Betrachtung des Zeitrahmens von ca. 1983 bis 1993 war es möglich, den Golf 2-Motor zu verbauen.
    So weit, so gut.


    Ich sage mal so:
    Für den ganzen Umbau, die visuelle Dimension, die sich hier auftut, hat der Wagen zu wenig Leistung!
    Da hat der Eigentümer die Kosten gescheut. Alles andere drumherum ist Firlefanz.
    Für einen Sauger annähernd 200 PS wäre das Mindeste, was man bei den optischen Eindrücken erwarten kann.


    Anders herum: Was ist denn ein originaler Pirelli-Golf von 1983 heute wert? Nur die 8.000 Euro?


    Ich stelle folgende These auf:
    Ein Pirelli 83 kostete ca. 18.000 DM. Hätte man einen solchen original und gepflegt erhalten,
    wäre der heute in 2016 nicht das doppelte wert, aber so in dem Bereich 10.000 € +X.
    Den genauen Marktwert können andere genauer analysieren.


    Von daher lohnen sich halbherzige Umbauten nicht.
    Vollherzige vielleicht, weil es dann ganz klar offensichtlich ist und ein individuelles Einzelstück vorliegt. Die H-Kriterien mal aussen vor.
    Der Aspekt, dass hier einige Beamtenseelen das Grausen bekommen und die Vorschriften weiter verschärfen wollen, möchte ich überhaupt nicht überlegen. Das könnte aber der Fall sein...

    Einmal editiert, zuletzt von golfler2 ()

  • Bedingungen für das H-Kennzeichen


    Damit ein Fahrzeug in den Genuss eines H-Kennzeichens kommt, muss es von einem Gutachter als sogenanntes Kulturgut anerkannt werden. Dafür ist es notwendig, dass vom Tag der Erstzulassung bis zum Tag der Beantragung des H-Kennzeichens, mindestens 30 Jahre vergangen sind. Das Fahrzeug sollte möglichst im Originalzustand erhalten sein. So werden z.B. nur Lackierungen akzeptiert, die im Baujahr verfügbar waren. Desweiteren dürfen zwar Anbauteile verbaut sein, jedoch nur wenn diese in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung üblich waren. Für größere Umbaumaßnahmen am Fahrzeug gilt eine Frist von 30 Jahren. So wird sichergestellt, dass der Oldtimer den Geist seiner Zeit korrekt wiederspiegelt. Seit 2011 gilt für Oldtimer eine neue Richtlinie zur Bewertung, die jedoch einen gewissen Spielraum für Interpretationen durch den Gutachter ermöglicht.


    Ein Problem bei älteren Fahrzeugen ist häufig die hohe Laufleistung. Zwar gelten Motoren früherer Bauart im Vergleich zu modernen Aggregaten gemeinhin als robuster, jedoch bedürfen Sie einer umfangreichen Pflege, um die Jahrzehnte zu überstehen. Sofern ein Austausch notwendig wird, ist dieser nur mit Motoren der gleichen Baureihe gestattet, damit das Kriterium des Originalzustands erfüllt wird. Da es nicht in jedem Fall möglich ist einen entsprechenden Antrieb zu beschaffen, kann in begründeten Ausnahmesituationen auch die Verwendung eines neueren Motors erlaubt werden, wenn dieser ebenfalls mindesten 30 Jahre alt ist.

    Eine Zeitmaschine ist eine Maschine, mit deren Hilfe man sich in eine andere Zeit versetzen kann.

    Einsteigen, Motor starten. Musik an. Und meine Zeitreise beginnt. 8)


    Die Zeitmaschine.

  • Mit dem Motor darf er kein H bekommen!
    Erlaubt sind nur Motoren aus der gleichen Baureihe.

    Ja,
    das ist auch mein Standpunkt bezüglich Golf 2 und dem ABF-Motor aus dem Dreier.
    Leider fahren genug Einser mit allerlei Umbauten aus späteren Epochen mit dem "H" herum.
    Ich lasse das aber im Raum stehen: Wo kein Kläger, auch kein Richter.
    Ob es hilft, wenn unsere Gölfe das "H" erreichen?
    Ich denke, man sollte eine weitere Heraufsetzung des historischen Alters nicht provozieren.

  • ...das mit der gleichen Motor-Baureihe wird oft angeführt.


    Trotzdem gibt es Stand heute 2016 für z.b. VW T3 ein H auch wenn hinten ein TDI werkelt...


    Mir persönlich gefallen und gefielen solche Umbauten nie - es war aber schon immer so das es diese Umbauten gab (oder halt so ähnliche) Es spiegelt aus meiner Sicht schon den Zeitgeist wieder und somit kann man dafür ein H vergeben.
    Wichtig finde ich das es handwerklich gut und sauber gemacht ist.


    Obwohl so eine richtige Bastelbude mit irgendwelchen Anbauteilen aus der Karstadt Racing Abteilung noch mehr dem Zeitgeist entspricht...hat das dann eher ein H-Kennzeichen verdient...? schwierig...?

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