Andere Reifengröße eintragen, ggf. Tachoangleichung - Erfahrungen?

  • Wer wurde wegen Eintragung einer nicht-serienmäßigen Reifengröße schonmal aufgefordert, eine Tachoangleichung machen zu lassen? Bei welcher Größe?


    Der Grund weswegen ich das frage:
    beim 2er sind ja die Größen 175/70R13 sowie 195/50R15 ab Werk ausgelieferte Größen, wenn auch nicht bei allen Modellen automatisch eingetragen (... gewesen in den alten Fahrzeugscheinen).
    Gibt man diese Größen in gängige Reifenrechner (ich nutze z.B. den von reifensuchmaschine.de) ein, spuckt dieser keine Abweichung (=0%) bei der Tachoanzeige aus.


    Aaaber die ebenfalls ab Werk freigegebene Größe 185/55R15 ergibt eine Abweichung von -2%. Dabei kann man verschiedenlich lesen, daß der Tacho zwar zuviel, aber keinesfalls zu wenig anzeigen darf.


    Die gar nicht so unübliche Größe 195/45R16 wäre z.B. dann auch nicht ohne Tachoangleichung eintragbar, da -1% Abweichung.


    Ich selber hab mir damals die 185/55R15 auch problemlos mit den GT special-BBS eintragen lassen (da beim damaligen 86er ab Werk keine 15-Zöller eingetragen waren), ohne jegliche Diskussion.


    Ob man sich auf diese ab Werk vorhandene Regelmissachtung berufen kann, um eine Tachoangleichung zu umgehen?

    MfG,
    Micha

  • Ich denke, hier wirst du keine "rechtsverbindliche" Auskunft bekommen. Alleine schon deshalb, weil jeder Prüfer das anders sieht.
    Um wirklich sicher zu sein, fährst du am Besten zu deinem Prüfer und besprichst das mit ihm.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Tja, dein Fall ist schon sehr speziell, ob man da irgendwas umgehen kann. :D


    Aber da ja nach Erfahrung gefragt wurde:
    Auf dem 16V hatte ich 195/45 R15 eingetragen und auf dem 1.6er 165/45 R16, jeweils ohne Tachoangleichung aber immer mit Reifenfreigabe.
    Demnächst folgt 195/40 R16, ich denke da gibt's auch keine Probleme. Reifenfreigabe von Falken habe ich schon.

  • Danke GTI.16.V,
    aber diese Größen sind schon insofern alle recht problemlos eintragbar, da die Tachoabweichung ins Positive geht, das heisst, der Tacho zeigt damit jeweils mehr an, als tatsächlich gefahren, was durchaus zulässig ist.


    Da ich aber kein Fan von niedrigem Querschnitt bin, interessiert mich mehr, was bei Abweichung nach unten gesagt wurde.


    Wie oben schon erwähnt, heisst es, daß der Tacho keinesfalls zu wenig anzeigen darf. Was er aber bei der Ab-Werk-Größe 185/55R15 dennoch tut - jedenfalls rechnerisch.

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