Wer wurde wegen Eintragung einer nicht-serienmäßigen Reifengröße schonmal aufgefordert, eine Tachoangleichung machen zu lassen? Bei welcher Größe?
Der Grund weswegen ich das frage:
beim 2er sind ja die Größen 175/70R13 sowie 195/50R15 ab Werk ausgelieferte Größen, wenn auch nicht bei allen Modellen automatisch eingetragen (... gewesen in den alten Fahrzeugscheinen).
Gibt man diese Größen in gängige Reifenrechner (ich nutze z.B. den von reifensuchmaschine.de) ein, spuckt dieser keine Abweichung (=0%) bei der Tachoanzeige aus.
Aaaber die ebenfalls ab Werk freigegebene Größe 185/55R15 ergibt eine Abweichung von -2%. Dabei kann man verschiedenlich lesen, daß der Tacho zwar zuviel, aber keinesfalls zu wenig anzeigen darf.
Die gar nicht so unübliche Größe 195/45R16 wäre z.B. dann auch nicht ohne Tachoangleichung eintragbar, da -1% Abweichung.
Ich selber hab mir damals die 185/55R15 auch problemlos mit den GT special-BBS eintragen lassen (da beim damaligen 86er ab Werk keine 15-Zöller eingetragen waren), ohne jegliche Diskussion.
Ob man sich auf diese ab Werk vorhandene Regelmissachtung berufen kann, um eine Tachoangleichung zu umgehen?