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Hallo erstmal, bin neu hier im Forum, bevor ich zu meiner Frage komme, wollt ich mich mal vorstellen. Ich bin der Alexander und komme aus dem Saarland.. an dieser Stelle bedank ich mich für die Aufnahme.
Hier meine Frage, ich haben einen Golf 2 1,3l mit Vergaser
.. Motorkennbuchstabe MH, BJ 83.. von Werk aus hatte der Golf ja kein Kat.. aber als ich heute unter dem Golf war, hatte ich mal einen Kat gesehen.. in den Fahrzeugpapiere stand Schadstoffklasse E.. Heißt das jetzt das der Vorbesitzer einen Kat nachrüsten lassen hat? Oder ist dieser sogenannte U Kat. Jetzt die Frage darf ich diesen Kat dann ausbauen und austauschen gegen ein Rohr? Ich wäre dankbar um konztruktive Hilfe.
Hi, guten Morgen, der Knödel ist der U-Kat. Ich habe auch einen MH von 1988, da stand die Schlüssel-Nr. 09 in den Papieren, Schadstoffarm C.
Und im Abgasstrang konnte man auch einen Knödel finden... den U-Kat.
Da ich hochgerüstet habe auf Euro 1, kann ich Dir leider nicht sagen, ob man auch ohne Knödel fahren darf! Können eigentlich schon, nur was sagt der Tüv, das Finanzamt oder die Versicherung
dazu? Da muß ich leider passen. Sicher ist nur, selbst mit diesem Knödel würdest Du nur Euro 0 haben,also keine grüne Plakette und saftige Steuern. Da ich leider davon ausgehen muß, daß dieser Knödel schon minimal Abgase reinigt, denke ich nicht, da sich die Abgaswerte nicht verschlechtern dürfen, daß die ABE für das Auto nicht erlischt.
Vielleicht kann Dir hier einer noch mehr sagen.
Aus einem anderen Forum:
Zitat
Bei ausbauen des U-Kat ist die BE erloschen (§19 Abs. 2 STVZO) und es handelt sich um Steuerhinterziehung! Ob dein Wagen bei der AU bessere Werte bring, ist hier nicht relevant! Die Einstufung in die entsprechenden Schlüsselnummern, wird von einer akkreditierten Abgasprüfstelle in einem entsprechenden Prüfstand (EU-Fahrzyklus, damals noch ein nationaler Fahrzyklus) erstellt und man kann von den AU Werten zu den Fahrzyklen keine Herleitung bilden! Wenn dieses FZ auch ohne U-Kat ausgeliefert wurde, ist eine Rückrüstung mit eintragung möglich!
Somit dürfte ich richtig liegen! Ausbau des Kats => Fahren ohne BE, wenn nicht umgetragen (Falls das die Ämter überhaupt machen)
Wenn Dein Golf ohne U-Kat ausgeliefert wurde, darfst Du den wieder rausschmeißen, musst es allerdings eintragen lassen. Ansonsten ist das H-Kennzeichen in so einem Fall die günstigere Variante, was die Steuern angeht. Habe mit MH und U-Kat über 300€ Steuern gezahlt, das ist natürlich nicht vertretbar.
War der so lange Ausstellungsstück, denn, 3 Jahre sind schon eine sehr lange Zeit zwischen Bau und Erstzulassung???
Leder war nur einen Monat Ausstellungsstück, dann hat der Kfz-Meister gemeint, der ist zu schön zum Angucken, der muß auch mal in die Kampfarena! Und damit der auch richtig abgeht, fährt der Meister ihn selber ein.
Von 08.83-07.85 wurde der HK-Motor verbaut - lt. unserer Liste. Gleicher Vergaser, gleiche Leistung.
Da sollte man mal genauer recherchieren. Es könnte ja sein, dass das Autohaus einen anderen Motor verbaute - quasi als Lehrlingsausbildung? Die lange Standzeit ist auf alle Fälle merkwürdig. Da muss es Gründe gegeben haben.
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