Nebelscheinwerfer mit Standlicht anmachen ??

  • Ich denke, ihr habt ihn falsch verstanden. Er will die Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Standlicht anmachen. Und das ist Deutschland bekanntermaßen erlaubt, ja bei manchen Wetterlagen die einzig sinnvolle Beleuchtung (nämlich dann, wenn man den Nebel wirklich unterleuchten will). Diese Kombination sollte beim Golf 2 mit neuer ZE eigentlich auch gehen (Standlicht und Nebelscheinwerfer ), bei der alten ZE wohl nicht ohne Modifikation. Details dazu hier: [Elektrik] Nebler ab Standlicht an - alte ZE - wie?


  • Ich möchte aber die Nebelscheinwerfer anmachen können nur wenn ich das Standlicht gebe..


    Also welche Nummer am Nebelscheinwerfer ist das Plus , es gibt ein + Simbol ,

    So ist es ab Werk und bei Nachrüstung immer, anders anschließen ist auch nicht erlaubt. Nur, so wie oben schon geschrieben wurde, ist so zu Fahren aber nicht erlaubt.


    Was ich aber lustig finde ist das man fragt welches Kabel am Nebelschweinwerfer plus ist. Mit ohne Ahnung bist du beim Boschdienst besser aufgehoben, nicht das du noch dein Auto ankokelst weil du mit 12 V Gleichstrom überhaupt nicht klar kommst. Dein Profilbild mit Sticker an der Karosserie macht mir jedenfalls keinen Mut das es dir gelingt.

  • Nur, so wie oben schon geschrieben wurde, ist so zu Fahren aber nicht erlaubt.


    Da widerspreche ich mal eben
    §17, Abs. 3, StvO

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Klar, das du widersprichst war ja fast klar. Nur komisch das man Angehalten wird und Blechen muß. Standlicht mit Nebler sind halt verboten, schon weil du kaum Nebel hast und die so schon kaum mit Nebellichter fahren darfst. Hast du Nebel mußt du dich ordentlich ausleuchten und somit auch Hauptscheinwerfer anhaben. Standlichter sind auch keine Begrenzungslichter und als reine Fahrbeleuchtung auch nicht zugelassen. Absatz 3 ist ja irrsinnig, weil man bei schlechter Sicht nun mal Beleuchtung anhaben muß, und somit ist Abblendlicht auch an.

  • Also zu dem Blödsinn sag' ich jetzt mal nix! :noun:

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • ?(


    Zitat

    Klar, das du widersprichst war ja fast klar. Nur komisch das man Angehalten wird und Blechen muß. Standlicht mit Nebler sind halt verboten, schon weil du kaum Nebel hast und die so schon kaum mit Nebellichter fahren darfst. Hast du Nebel mußt du dich ordentlich ausleuchten und somit auch Hauptscheinwerfer anhaben. Standlichter sind auch keine Begrenzungslichter und als reine Fahrbeleuchtung auch nicht zugelassen. Absatz 3 ist ja irrsinnig, weil man bei schlechter Sicht nun mal Beleuchtung anhaben muß, und somit ist Abblendlicht auch an.


    Der Absatz 2 § 17 erstreckt die Definition von Begrenzungslichtern auch auf Standlichter, somit sind Standlichter im Sinne des Gesetzestextes Begrenzungsleuchten.


    Der Absatz 3 § 17 besagt das "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchte"


    Somit ist geklärt das die Kombination Standlicht/Nebler ohne weitere Beleuchtung zulässig ist.



    Und dafür, dass du keinen echten Nebel kennst, kann keiner etwas.


    .

  • Und um Lum zu ergänzen, es gibt per Definition kein "Standlicht", das heisst nur im Volksmund so.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

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