Probezeit Verlängerung??

  • Also eigentlich ist meine Probezeit ab dem 18 September vorbei, jetzt habe ich aber im Jahr 2005 einen parkenden LKW "gestreift" :D (bei dem hat die halbe Stoßstange gefehlt, mein Golfi hatte nur nen kleinen Kratzer, soviel dazu :wink: )


    Jetzt ist meine Frage: hat sich meine Probezeit dadurch verlängert? Die Polizei war da und hat das aufgenommen, von einer Probezeitverlängerung war aber von denen keine Rede und einen Brief oder ähnliches hab ich auch nicht bekommen.


    Ich bin da drauf gekommen weil wenn man einen Unfall baut und man ist Schuld wird ja die Probezeit automatisch verlängert (wurde mir so gesagt) wie ist das jetzt aber bei mir, weil der LKw ja geparkt hat?? gilt hier das gleiche?

  • wenn du nix bekommen hast,wo drin stand,dass deine probezeit verlängert wird,dann ist die das auch nicht :wink:

  • ich habe den spaß schon mitgemacht!! war nicht wirklich lustig... ;( wobei der grund warum ich verknackt wurde eigentlich ne lapalie war - was soger von polizisten bestätigt wurde... aber das tut nichts zur sache...



    also du bekommst eine probezeitverlängerung, wenn du punkte bekommen hast - dh. wenn du eine verkehsgefährdung begangen hast!!! wenn das nur so n kleiner blechschaden war musst du eigentlich nichts befürchten...


    aber wie es manipro schon sagt - du musst ein brief bekommen haben in dem der hinweis auf eine verlängerte probezeit ist bzw das neue ende der probezeit... der kommt aber erst nach dem bußgeldbescheid. da dein vergehen schon etwas länger zurück liegt brauchst du nicht mehr damit zu rechnen dass da was kommt.


    was auch oft falsch gedeutet wird - ist dass die probezeit von dem tag der "straftat" ab 2 jahre velängert wird - nein sie wird generell um 2 jahre auf insgesammt 4 jahre verlängert!!!

    Die wirklich guten Fahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben (Walter Röhrl)

  • einwirkungen auf die probezeit hast du nur bei strafen ab 40 euro, also nur für dinge, ab denen du auch einen punkt bekommst.


    von daher hat sich deine probezeit also nicht verlängert.


    und sollte da jetzt was nachkommen, wäre es sowiso verjährt.


    verstösse im straßenverkehr verjähren nach 3 monaten! :wink:

  • Zitat

    Original von golf2gt-special


    verstösse im straßenverkehr verjähren nach 3 monaten! :wink:


    Nicht ganz richtig...das ist Bundeslandabhängig! In manchen Bundesländern verjährt sowas erst nach 6 Monaten!

    Und der Lader pfeift die Melodie der Vernichtung!
    ACHTUNG!!! "G"laden und entsichert....

Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten

Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?

  • mehr Speicherplatz in der Galerie
  • kein Download-Limit in der Datenbank
  • überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
  • mehr Anhänge/Bilder im Forum
  • individueller Benutzertitel wählbar
  • uvm. (mehr Infos hier)


zum WOBber+ Abo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ schnelle Hilfe bei Problemen aller Art
  • ✔ Bilder hochladen und den Auto-Showroom nutzen
  • ✔ und vieles mehr ...