Haftung für Mängel: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufer

  • weil wir immer mehr Idioten haben, tut mir leid aber anders kann ich solche "Käufer" nicht bezeichnen, brauchen wir für jeden Mist ein Gerichtsbeschluss, ein Gesetz und eine Regelung. Irgendwann wird man hierzulande für´s zufällige Rülpsen oder Pupsen in der Öffentlichkeit verklagt und dem wird wahrscheinlich recht gegeben.


    Der Mangel in diesem Fall ist ja auch nicht von jetzt auf gleich gekommen und war höchst wahrscheinlich auch beim Kauf vorhanden und könne so auch wahr genommen sein, bereits beim Kauf, das ist die erste Sache, die mich an dem Fall stört, die andere Sache ist: ist der Verkäufer ein gewerblicher oder privater Verkäufer, steht ja leider nichts davon drin, was aber sehr wichtig ist. Wenn es ein gewerblicher ist, dann ist es nichts neues, die Gewerblichen müssen für Sachmängel haften, und das 2 Jahre lang, es sei denn es wird eine Verkürzung der Dauer auf 12 Monate vertraglich vereinbart.


    Wenn es ein privater war: wie bekloppt muss man denn sein, über 30k€ einem privaten in die Hand zu drücken und auf Sachmängelhaftung zu "verzichten", es sei denn der Wagen war für einen wesentlich geringeren Betrag als die vergleichbaren Exemplare gekauft worden, also der Käufer hat einen "Schnäppchen" machen wollen, und das wissentlich, dann hat er so mindestens grob fahrlässig gehandelt. Wenn es der letztere Fall war, dann hätte ich ihm als Richter nichts gegeben, keinen Cent und noch mit Prozesskosten belastet. Warum nimmt er bei solchen Summen zur Besichtigung und Probefahrt keinen Gutachter für ca 300,-€ in Anspruch oder fährt damit zum nächsten während einer Probefahrt, das wäre doch weniger als 1% des Kaufpreises, also völlig zumutbar und auch akzeptabel.


    Denn solche Typen hast du immer wieder, erst einen Schnäppchen machen wollen, und dann per Anwalt die beim Kauf bekannten Zusatzkosten einfordern, das ist doch Betrug. Ich schreibe deshalb evtl. Mängel gleich in den Kaufvertrag rein, nach Möglichkeit mache ich noch neuen TÜV (wie beim Yaris, den ich zuletzt hatte) und lasse das Ganze zusätzlich quittieren, dann kann mir keiner sagen: ich habe es nicht gewusst. Natürlich manche Sachen kann man weder wissen noch vorhersehen: der Käufer kann auch den Wagen 200km überführen und dabei die ganze Zeit mit schleifender Kupplung fahren (solche Talente gibt´s auch) und dann am nächsten Tag die defekte Kupplung bemängeln. Dann wird man auch vom Gericht auch veräppelt, wie bei dem vermeintlichen Motorschaden.


    Auf der anderen Seite viele unseriöse Verkäufer, wo die "Verkaufsgeschichten" den Tatsachen nicht entsprechen und viele, die "endlich das lang gesuchte und erträumte Auto" gefunden haben, lassen sich auch blenden.


    Bei der Sachmängelhaftung eines privaten Verkäufers kann ich den abschnitt mit Körper- und Gesundheitsschäden völlig akzeptieren und nachvollziehen aber was hat der kaputte, klackernde Motor bitte damit zu tun?


    Alles geht in die Richtung, dass es auf "Umwegen" den privat handelnden Bürgern der Verkauf des eigenen Fahrzeugs "verboten" wird, damit die gewerblichen Fahrzeughändler noch mehr profitieren, die Lobby kocht da schon ein eigenes Süppchen. Dann wird jeder gezwungen, den alten, gebrauchten Wagen an einen Händler zu verkaufen, denn nur dann wird der Ausschluss jeglicher Haftung zugelassen.


    Ich freue mich schon drauf, es wird immer lustiger :]

  • Für 99,99% aller Käufe ist das Urteil irrelevant weil der Haftungsausschluss per AGB eines Händlers (der im Auftrag verkauft hat) formuliert war und die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden ebenfalls ausgeschlossen waren. GENAU DAS ist nicht zulässig, alles andere bleibt wie gehabt. Auch zu erkennen an dem Abschnitt "Das Gericht hielt damit ausdrücklich an seiner bisherigen Rechtsprechung fest". Was ja bedeutet, an der bisherigen Regelung wird nichts verändert. Der Händler hatte schlecht formulierte AGBs, Ende der Geschichte.


    Aus der Formlierung bei der SZ lässt sich das besser rauslesen (v.a. letzter Abschnitt):
    Artikel aufgrund gleicher dpa-Meldung in SZ


    für ganz skeptische hier der Urteilstext, da steht es ebenfalls gleich auf der ersten Seite:
    Urteilstext Gebrauchtwagenverkauf


    Da hat ein etwas unterforderter Journalist wieder 'ne Schlagzeile aus ner belanglosen dpa-Meldung generiert. Viel Lärm um nix.

  • öhm ein klackern tritt erst nach kauf auf? hat der keine probefahrt gemacht? wieso muss beim klackern der ganze motor getauscht werden?


    ist aber auch mittlerweile ne typische masche was zu kaufen und dannnach ner woche geld fodern wegen kaputter motor und co

    Golf 2 1.8L (RP)mit 7,5l/100km Verbrauch, ausfahrbaren heckspoiler, Golf 4 climatronic usw usw ^^


    Ich dachte ich könnte auch so tuen als wäre ich einer von diesen Taubstummen oder nicht? - GitS SC "der lachende mann"


    Wat will ich mit nen Mercedes? Mein Subaru hat 6!! Sterne! ;D

  • Wenn der Wagen einen Kolbenkipper hat, ist es unter Umständen günstiger einen kompletten Motor zu tauschen, als den kompletten Motor zu zerlegen und zum Motorenbauer zu schaffen. Dann muss aufgebohrt und Übermaßkolben verbaut werden. Gibt es keine Übermaßkolben von der Stange für den Wagen, dann werden das Einzelanfertigungen.
    Die kosten meistens ein paar Mark :)

  • naja aber wenn ich an das fahrzeug denke um was es ging ist nen motor beschaffen schwerer als instand setzen

    Golf 2 1.8L (RP)mit 7,5l/100km Verbrauch, ausfahrbaren heckspoiler, Golf 4 climatronic usw usw ^^


    Ich dachte ich könnte auch so tuen als wäre ich einer von diesen Taubstummen oder nicht? - GitS SC "der lachende mann"


    Wat will ich mit nen Mercedes? Mein Subaru hat 6!! Sterne! ;D

Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten

Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?

  • mehr Speicherplatz in der Galerie
  • kein Download-Limit in der Datenbank
  • überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
  • mehr Anhänge/Bilder im Forum
  • individueller Benutzertitel wählbar
  • uvm. (mehr Infos hier)


zum WOBber+ Abo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ schnelle Hilfe bei Problemen aller Art
  • ✔ Bilder hochladen und den Auto-Showroom nutzen
  • ✔ und vieles mehr ...