Welchen Anhänger darf ich fahren? jeden?

  • Nabend :lowrider:


    Gerade kam bei uns die Frage auf welchen Anhänger ich ziehen darf.


    Ab 2013 wurde das Gesetz für B geändert in "zulässiges Gesamtgewicht" für den Anhänger.





    Gild das für BE auch?


    Beispiel Frage:
    Anhänger mit einer Zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Tatsächliche Gewicht 2,5T.
    Zugfahrzeug 2,5T anhängelast.


    Darf ich diesen Anhänger ziehen?





    Bitte kein halbwissen :lowrider:

  • Aktuell B :D


    Möchte/muss aber BE machen um mein Weissen Golf durch die gegend kutschieren zu können.



    Aktuell wäre ein Fahrzeug mit einer Anhängelast von 2500kg vorhanden.


    Anhänger hat ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg.


    Tatsächliches Gewicht 2250Kg später beladen.




    Vom Führerschein darf ich mit BE darf ich rechtlich den Anhänger ziehen.


    Zitat

    "Klasse BE


    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit


    einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg"




    nun ist die Frage:
    Zählt laut Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs wieder die zuässige Gesamtmasse oder das tasächliche Gewicht?



    Beispiel nochmal.


    Zugfahrzeug darf 2500kg ziehen
    Tatsächliches Gewicht Anhänger 2500kg
    Zulässiges Gesamtgewicht Anhänger 3500kg.

  • Hallo,


    das irgendwann bei den Buchstabenklassen mal das tatsächliche Gewicht zählte halte ich für eine Fehlinformation. Es war immer von "zulässige Gesamtmasse" die Rede, nicht "tatsächliche". Bei der Neuordnung ist für "B" nur der Satz entfallen dass das Gesamtgewicht des Anhängers kleiner/gleich sein muß als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.


    Der Link von Retrostyler geht nur auf die Fahrzeugseite ein und läßt das neue Führerscheinrecht völlig außer Acht.


    Grüße, Der Golf Zwei

  • Also da ich erst vor kurzem wieder in der Fahrschule
    meine Module gemacht habe bin ich gerade auf dem aktuellen Stand.


    Maßgeblich ist das ZGG vom Zugfahrzeug und das ZGG vom Anhänger.
    Wenn Du nur Klasse "B" hast darf das ZGG von beiden zusammen
    maximal 3.49t betragen.


    Wenn Du Klasse "BE" hast gilt diese Regelung natürlich nicht mehr.

  • Die ganzen oben genannten Links sind allesamt nicht relevant, da geht es um Zulassungsrecht, bzw. mögliche Anhängelasten hinsichtlich der Fahrzeuge. Da wird mit keinem Wort eine Fahrerlaubnisklasse erwähnt.


    Also da ich erst vor kurzem wieder in der Fahrschule
    meine Module gemacht habe bin ich gerade auf dem aktuellen Stand.


    Maßgeblich ist das ZGG vom Zugfahrzeug und das ZGG vom Anhänger.
    Wenn Du nur Klasse "B" hast darf das ZGG von beiden zusammen
    maximal 3.49t betragen.


    Wenn Du Klasse "BE" hast gilt diese Regelung natürlich nicht mehr.

    So ist es. Allerdings gilt als Einschränkung: Das zulässige Gesamtgewicht / Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.


    Gesamtmasse, Gesamtgewicht...
    Ist doch das selbe. Mit der Einführung der FEV wurde lediglich der Beriff "Gewicht" durch "Masse" ersetzt. mehr ist nicht passiert. Entscheidend ist immer das Wörtchen davor: "zulässige Gesamt"-masse.


    Auf deine ursprüngliche Frage bezogen:
    Die 2250 kg tatsächliches Gewicht sind wurscht. Bis 2500 packt das Zugfahrzeug.
    Das Zugfahrzeug schätze ich bei der hohen zugelassenen Anhängelast mal als SUV, Bulli oder sowas ein. Dürfte eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg haben. Dazu die 3500 kg des Anhängers, damit bliebe nur noch die "richtige" Klasse BE.


    Hier mal ein Führerscheinrechner (der einzige den ich gefunden habe, der nach ALLEN relevanten Daten fragt)
    http://www.fahrschule-strecker.de/b-be-rechner.html


    Bitte kein halbwissen :lowrider:

    War vor meinem Wechsel in eine zivile Behörde lange genug Mitglied (Kommissar) der grünweißen (jetzt blauweißen) Trachtengruppe. Reicht dir das? :wink:

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