Golf II in LB1V Terrabraun, suche Bilder

  • Moin, moin,


    mich interessiert wie ein Golf 2 in einem bestimmten Farbkleid aussieht: Terrabraun LB1V.


    Hat vielleicht jemand hier ein solches Fahrzeug bzw. Bilder von dieser Auto-Farb-Kombi?


    LG
    A

  • so in etwa, aber die Suchmaschine habe ich zuvor auch bemüht, leider kommt da nicht viel bei raus.


    Habe gehofft, dass evtl. hier in Forum jemand einen Golf in dieser Farbe hat. Scheint relativ selten zu sein. Braun war ja wahrscheinlich nicht so angesagt damals ;(

  • Hi,


    Browny ( :) ), hat(te?) doch einen solchen.


    Da aber leider das Bildersterben auf den externen Hostern immer größere Lücken in die alten Thread reißt, gibt es auch von diesen GL in LB1V im Vorstellungsthread zur Zeit nicht mehr viel zu sehen.


    Ganz besonders die vielen Imageshack gehosten Bilder sterben hier seit der Neuausrichtung des Unternehmens doch recht rasant wie mir scheint.


    .

  • na ja ich suche nach "Ideen", weil mein G2 lackiert werden soll / muss.


    Bisschen OT: Bin halt am überlegen, wie das aussehen könnte. Andererseits komme ich da ins grübeln, weil:
    muss man deshalb nicht auch die Fahrzeugpapiere bereinigen lassen, heißt die andere Farbe eintragen lassen?
    Zukunftsgedanke: will, auch wenn ich den laaaange behalten möchte, nicht irgendwann einen übertriebenen Preisverlust wegen nicht originalen Farbtons hinnehmen müssen.


    Also wer Bilder hat, vllt Medienpublikationen eines G2 in diesem Farbton, sehr gerne auch im GTi Look, immer her damit :thumbup:


    LG
    A

  • muss man deshalb nicht auch die Fahrzeugpapiere bereinigen lassen, heißt die andere Farbe eintragen lassen?


    Definitiv NEIN!
    Im alten Brief steht zwar noch die Farbe drin, hat aber nur akademischen Wert.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Hm,


    ich würde eher JAEIN sagen, den ganz so s/w ist es dann doch nicht.


    Beim Betrachten einer entsprechenden Publikation z.B.


    http://www.kba.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Statistik/Fahrzeuge/FZ/Fachartikel/farben_20110215.pdf?__blob=publicationFile&v=6


    wird klar, daß die Thematik über § 6 Abs. 7 Nr. 4 FZV sowie § 30 Absatz (Abs.) 1 Nummer (Nr.) 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt ist.


    Daraus ergibt sich wohl, das eine Farbänderung des KFZ bei einer Ummeldung dessen,noch immer angezeigt/eingetragen werden muss.


    .

  • Nun gut, damit hätte ich im Leben nicht gerechnet, dass es dafür eine Richtline gibt!


    Allerdings, wenn ich mir den folgenden Absatz auf der Zuge zergehen lassen lese ICH da nichts von einer Neulackierung.
    Gem. § 30 Absatz (Abs.) 1 Nummer (Nr.) 1
    Fahrzeug-Zulassungsve
    rordnung (FZV) und
    gemäß § 6 Abs. 7 Nr. 4 FZV ist bei Personen-
    kraftwagen (Pkw) die vom Hersteller aufge-
    brachte Farbe und gegebenenfalls (ggf.) Zweit-
    farbe im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) zu
    speichern. Die Angaben können bei Fahrzeu-
    gen, die vor dem 01.01.1978 zugelassen wur-
    den, entfallen. Die Auswertungen der Farben
    beziehen sich nur auf die Grundfarbe. Die
    Merkmalskombinationen sind wenig ausge-
    prägt.


    Da steht etwas von einer Zweitfarbe und wenn ich den deutschen Amtsschimmel richtig interpretiere lese ich hier etwas von einer Zweifarbenlackierung heraus.
    Zudem steht da auch explizit "die vom Hersteller aufgebrachte Farbe"


    Sei's drum, ich bleibe bei meiner Aussage, dass das nur akademischen Wert hat.


    /OT
    In irgendeinem Bundesstaat in USA gibt es noch ein gültiges Gesetz, welches besagt, das ein Mann mit einer roten Fahne vor einem Kraftfahrzeug herlaufen muß, wenn dies von einer Frau gesteuert wird.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Es gibt iwo in den USA auch noch ein Gesetz, dass Frauen über 80 Jahren Sonntags nich oben Ohne Motorrad fahren dürfen.....


    Bis 80 Jahre kein Thema, sowie von Montag bis Samstag, nur Sonntas muss Omma die Schlauchhalter tragen.....

    Leistung ist wie schnell Du gegen die Wand fährst — Drehmoment wie weit Du mit der Wand kommst.

  • Die Farbe musst du definitiv nicht ändern lassen. Das einzige was passieren könnte, ist dass die Polizei bei einer Kontrolle die FIN abgleicht. Die bekommen die hinterlegte Farbe nämlich bei einer Überprüfung mitgeteilt. :wink:


    Eine entsprechende Pflicht zur Änderung der Daten gibt es aber nicht.

  • @ Adam19e das mit der originalen Farbe ist ne gute Frage. In erster Linie muss einem das eigene Auto ja gut gefallen und es handelt sich auch nicht um einen 60er Jahre Ferrari mit hoch 6 stelligem Wert. Bei meinen Bus habe ich einen Farbton gewählt den es im Baujahr gab weil mir der originale zu öde war. Ist ein guter "Kompromiss" finde ich...

  • @ Adam19e das mit der originalen Farbe ist ne gute Frage. In erster Linie muss einem das eigene Auto ja gut gefallen und es handelt sich auch nicht um einen 60er Jahre Ferrari mit hoch 6 stelligem Wert. Bei meinen Bus habe ich einen Farbton gewählt den es im Baujahr gab weil mir der originale zu öde war. Ist ein guter "Kompromiss" finde ich...


    genau so ist es. Mir gefällt diese Farbe, allerdings habe ich kein Golf II, bis auf den einen aus der Suchmaschine, gesehen.


    Auch schwarz met. würde sich gut machen. Obwohl ich da noch zum Braun tendiere.


    Wie gesagt Bilder sagen mehr wie 1000 worte :D

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