Auto verkauft, Käufer beanstandet Mangel

  • Hi,


    Ich bräuchte mal Rat. Ich habe gestern ein Auto von Privat an Privat verkauft (leider angemeldet). Habe den Musterkaufvertrag von Mobile verwendet und vollständig ausgefüllt. Der Käufer hat mit mir eine kurze Probefahrt gemacht und nichts beanstandet. Nun rief der Käufer ca. 2 Stunden später an und teilte mir mit das der Wagen nur 120 fährt und anfängt zu ruckeln. Ich sagte das dass Auto die letzten Jahre nur in der Stadt von einem Rentner gefahren wurde und er wahrscheinlich seit Jahren keinen fünften Gang gesehen hat. Der Käufer ist mit dem Wagen nach hause gefahren und wollte heute bei einer Werkstatt danach sehen lassen. Heute rief er an und meinte das dass Ausrücklager defekt wäre und ich ihm entweder einen Teil der Reparaturkosten erstatten soll oder er den Wagen wieder her bringt und ich ihm die Kosten für den Sprit erstatten muss. Da der Wagen in der Stadt normal gefahren ist und auch alle Gänge butterweich schaltbar waren konnte ich ja nicht wissen das eine eventueller defekt vorliegt, wobei ich denke das nichts defekt ist. Da die Gewährleistung ja sowieso ausgeschlossen ist geht mich der Mangel nichts an. Nun ist die Frage was ist wenn er den Wagen jetzt nicht ummeldet ? Ich habe den Kaufvertrag bereits zur Versicherung und zur Zulassungsstelle geschickt. Eigentlich bin ich doch auf der sicheren Seite oder ? Habe jetzt schon stundenlang gegoogelt aber keine 100%ige Antwort gefunden.

  • erstmal gibt man kein auto mit seinen eigenen kennzeichen ab, aber nächstes mal weiss du bescheid.
    dann ist das genau der punkt warum ich ein auto lieber an einen karten händler fürn export verkaufe als an so einen. da ist bestimmt nichts kauputt und jetzt versucht er kohle raus zu holen. normal müsste man sowas anzeigen wegen versuchten betrugs.


    zu deinem problem. also soweit ich weiss kann deine zulassungstelle dne wagen zwangstilllegen lassen. musst dort hin, kaufvertrag mit brignen und die machen den rest.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • Was soll das Ausrücklager denn mit den 120 km/h zu tun haben? :huh:


    Ansonsten kann ich Golf1.6 nur Recht geben, die Zwangsstillegung wäre eine Möglichkeit.
    Das passiert dir sicherlich nicht nochmal, einen angemeldeten Wagen zu verkaufen... Sowas macht man einfach nicht, auch wenn ihn der Papst höchstpersönlich kauft. :wacko:

  • Zwangsstilllegung würde gehen, kostet aber ca. 250€. Der Wagen wurde für 400€ verkauft. Normal hätt ich den auch nicht angemeldet verkauft, hab aber Zeitdruck.

  • Solange du im Kaufvertrag und in der Verkaufsanzeige das Auto nicht über den Klee gelobt hast (Stichwort: "zugesicherte Eigenschaft ") und er der dir keine Arglist nachweisen kann wird es schwierig für ihn...

    Golf IV TDI, 2000
    Golf II GTI, 1985
    Golf I Cabrio, 1984
    Audi Coupé GT5E, 1983

  • Hi,


    ja, leider habe ich den Eindruck es werden immer mehr solcher deppen. Wegen der Sachmängelhaftung bist du raus, abmelden kannst Du den Wagen immer noch.


    Ich hatte vor jetzt 6 Jahren einen ähnlichen Fall: nach 4 Tagen ab Kauf habe bei der Zulassungsstelle nachgefragt und es stellte sich heraus, dass der Käufer das Auto weder um- noch abgemeldet hat. Also den Kaufvertrag hin gefaxt und es wurde mit sofortiger Wirkung amtlich abgemeldet. Die Polizei bekommt auch gleich entsprechende Meldung und sobald das Auto mit dem Kennzeichen gesehen wird, wird es an Ort und Stelle stillgelegt. Versicherung kannst Du so nicht einfach Kündigen: erst wenn die Meldung der Zulassungsstelle erfolgt wird der Versicherungsschutz nichtig.


    Der kam damals auch mit der Drohung: Anwalt, Polizei, nach der amtlichen Stilllegung kam dann nie wieder was.


    Na ja man macht mal ´nen Fehler, seitdem nie wieder. Bis Probefahrt lasse ich das Auto wegen der täglichen Nutzung angemeldet, Übergabe erfolgt aber AUSSCHLIEßLICH ohne Kennzeichen, Abgemeldet.


    Also gleich Morgen Kaufvertrag an deine Zul.Stelle faxen, da anrufen und die machen es schon.


    Ausrücklager und Begrenzung auf 120km/h, sage ihm, dass er das Gaspedal durchdrücken muss, Halblaststellung bringt keine V-Max :D Ah ja und bei diesem Sturm nicht gegen den Wind fahren, dann klappt´s auch :thumbup: :thumbup:

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