was ist erlaubt

  • §50 absatz 3 der stvzo und ist am 1.1.1988 in kraft getretten.

    Zitat

    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für


    - Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,


    - selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und landoder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden.


    was ist an diesen paragraphen so schwer zu verstehen? und wo steht da kraftrad? wo hast du das her mit kraftrad?



    hier falls du das inkraft tretten nicht glaubst:
    http://www.adac.de/infotestrat…lassung/vorschriften-pkw/


    oder hier beim GTÜ auf seite 18: in der Höhe: 500...1200 mm; nach StVZO, vor EZ 1.1.88 Unterkante bis 1000 mm
    http://www.gtue.de/sixcms/medi…roschuere_lte_2010-12.pdf


    müssen wir das immer und immer wieder durchkauen das ab 1.1.1988 die unterkante scheinwerfer mind 50cm hoch sein muss und nicht tiefer?
    was ez nach 1.1.1988 hat und tiefer als 50cm ist und das nicht ab werk ist sondern durch tieferlegen fährt ohne betriebserlaubnis rum!!!


    ENDE

    Golf 2 1.8L (RP)mit 7,5l/100km Verbrauch, ausfahrbaren heckspoiler, Golf 4 climatronic usw usw ^^


    Ich dachte ich könnte auch so tuen als wäre ich einer von diesen Taubstummen oder nicht? - GitS SC "der lachende mann"


    Wat will ich mit nen Mercedes? Mein Subaru hat 6!! Sterne! ;D

  • lies dir den paragraph 50 durch und dann sag mal wo bei absatz 3!!!!!!!!! was von kraftrad steht!
    ich les da nirgends etwas das §50 absatz 3 auf kraftrad begrenzt!

    Zitat

    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für


    - Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,


    - selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und landoder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden.


    also wó steht da kraftrad?

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  • Jetzt ma ganz langsam zum mitschreiben....Absatz 2.2 KRAFTRAD BILD 1 ab 1.1.88 soweit klar? Absatz 3.2 MEHRSPURIGE KFZ BILD 2,steht da etwas von 1.1.88??es steht nur min.50cm!oder nicht?!Hab ich behauptet das die Mindesthöhe nicht vorgeschrieben ist?NEIN! Ich habe nur 1.1.88 angezweifelt,oder?Und laut deinem ADAC Link ist die Regelung am 1.8.88 in Kraft getreten und nicht wie von dir behaupet wurde am 1.1.Stimmt?!Hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt...

  • in einer broschüre aber nicht in der stvzo selber dort steht nirgends das es nur für krafträder gilt.
    das was gilt ist die stvzo und nicht irgendeine broschüre.
    sorry das wird mir zu blöd wenn man nichtmal den einfachen text der stvzo verstehen kann.


    Dimi
    DAS IST EINE BROSCHÜRE!!!!
    bitte besorg dir mal die stvzo dort gibt es KEIN BILD


    ich bin raus aus diesen thema man merkt das ferien sind!!

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  • Es ist Ermessens-Sache des Prüfers: kann klappen, oder auch nicht, auf jeden Fall ne Einzelabnahme wenn unter Gutachten Höhe.


    Den Verschränkungstest kannst du selbst machen. Vorne Links und hinten rechts holz unter die Räder, sodass er maximal einfedert, dann noch Volleinschalg. Dabei darf er nirgends anliegen (So prüft der TÜV auch zum Teil).

  • Ich kanns schon verstehen,aber nicht das was du da hieneininterpretierst.Komisch nur,sobald es etwas "interessanter" wird machst du gleich die Fliege :D p.s musst dir mal langsam einen anderen Spruch einfallen lassen.Ich hab die schonmal gesagt das ich aufgrund meines Alters nichts mit Ferien am Hut habe...

  • Ich denke es ist von DarkBeauty hinreichend dargelegt, ab wann die Lichtaustrittskante von 50cm gilt.
    Jetzt entspannen wir uns alle wieder

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Jetzt reichts aber :cursing:

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

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