Petition gegen das neue Kurzzeitkennzeichen!

  • Fahren ohne Kennzeichen ist und bleibt verboten sofern wir von Deutschland ausgehen. Es müssen Kennzeichen montiert sein diese müssen auch reserviert sein brauchen aber nicht gestempelt zu sein.


    Wo hast du dieses Ammenmärchen wieder her???

  • Dieses Ammenmärchen habe ich von meiner Versicherungstante, dem TÜV-Prüfer, dem Heini bei der Zulassungsstelle und einem nicht mehr erwähnenswerten VW Forum. Und auch im Eigenversuch ausprobiert.
    Oder einfach mal selber gugeln:
    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php


    Da steht nichts davon, daß es ungestempelte Schilder von dem zu überführenden Wagen sein müssen.

  • Schön, daß wenigstens Du mir beipflichtst.
    Es müssen also irgendwelche Schilder dran sein.
    Und man braucht die Versicherungsnumer.




    Eine Fahrt zur Wiederzulassung mit zugelassenem Auto wäre ja auch irendwie blöd.


    Aber diese Regelung wird bestimmt auch gekippt. Dann wird alles verboten, was ohne aktuelle Schilder gehen kann.
    Dann darf man sein Fahrzeug mit Saisonkennzeiechn auch nicht mehr zum TÜV bringen, sondern muß warten, bis Saison ist.
    Autos mit Wechselkennzeichen dürfen ja heute schon nicht mehr, als Abgemeldete Karren.
    Höchstwahrscheinlich wird dann das Aufbewahren alter Autos auch als illegale Müllentsorgung strafbar. Schließlich will VW & Co ja, daß ihre Museen besucht werden. Die CO2 Steuer für ältere Elektoschüsseln wird auch kommen. Egal. Hauptsache ein Neuer SUV ist steuerfrei.

  • Na prima. Das war doch schon geklärt. Ohne gehts nicht. Mit irgendeinem schon. Steht so in allen Links hier.



    Ich habe den Feldversuch damals ohne gemacht. Hat niemanden gestört. Glück gehabt.



    Thema ist damit erledigt.

  • Schön, daß wenigstens Du mir beipflichtst.
    Es müssen also irgendwelche Schilder dran sein.
    Und man braucht die Versicherungsnumer.


    Falsch, nicht irgendwelche, sie müssen schon Bezug zum Fahrzeug haben. Entweder die Alten, ob vom Vorbesitzer, die Du übernimmst oder von der Zeit, bevor in Deinem Besitz stillgelegt.
    Nicht irgendwelche Schilder nach dem Motto "Hauptsache irgendwas dran", das kann Ärger geben, sonst kannste ja auch welche von nem anderen zugelassenen Fahrzeug nehmen, wäre genauso illegal.


    Zitat


    ...
    Dann darf man sein Fahrzeug mit Saisonkennzeiechn auch nicht mehr zum TÜV bringen, sondern muß warten, bis Saison ist.
    ..


    Musste heute auch schon, außerhalb der Saison hat die Kiste nix im Straßenverkehr, also auch schon parkend auf öffentlichem Verkehrsraum, zu suchen. War nie anders.

    MfG,
    Micha

  • Unabhängig von dieser Kennzeichendebatte hat der Lemmy völlig Reckt. Man muss nur die Ironie richtig deuten...
    Die Petition kann schon zum Erfolg führen, man muss eben die Stimmen zusammenbekommen.
    In nächster Zeit wird das auch in anderen Foren diskutiert und dann wird man sehen, wie viele dafür sind.
    Den schlafenden Michel zu wecken ist das Problem jeder funktionierenden Demokratie.

  • Zitat

    Musste heute auch schon, außerhalb der Saison hat die Kiste nix im
    Straßenverkehr, also auch schon parkend auf öffentlichem Verkehrsraum,
    zu suchen. War nie anders.

    Doch. Zum TÜV darf man. Das ist mit den oben genannten Regelungen erlaubt.
    Die Frage ist nur, wie weit darf man fahren? Muß man DIREKT oder irgendwie zum TÜV/Dekra/Landratsamt,...?


    Die Schilderfrage ist noch nicht so richtig durch. Wa ist sinnvoller? Wenn ich da irgendwelche alten Schilder dranmache, die mal MIR waren, oder die ausländischen vom Vorbesitzer?


    Wie dem auch sei, es wird auf alle Fälle schlimmer kommen. Und die Kurzzeitzeichen werden GANZ verschwinden. Ebenso das Doppeldingens, Rote Nummern, o7er, usw. Dann jibbet nur noch ganze Schilder mit 100% Autobahnzuschlag. Auch füre Sammler, Autohäuser, Ausländer, etc.

  • Mit Saison muß man erst zum Tüv wenn die Saison wieder anfängt; warum sollte man da außerhalb der Saison zum TÜV?


    Selbst wenn der im Januar fällig wäre, reicht es wenn du in dem Monat aufläufst wo die Saison deines Kennzeichens beginnt. Beispiel: TÜV fällig Januar 2015 und das Saison-Kennzeichen beginnt erst zum 01.03.15 wieder - dann reicht es im März15 zum TÜV zu fahren.


    Die Schilderfrage ist sicherlich bereits durch. Steht bereits alles in den entsprechenden Paragraphen der StVZo


    Die Kennzeichen aus dem Ausland gelten nicht genausowenig wie irgendwelche Schilder die du irgendwann mal irgendwofür bekommen hast. DU mußt dir dann vorab bei deiner Zulassungsstelle Kennzeichen für das entsprechende Fahrzeug zuteilen lassen - diese dürfen dann für Fahrten die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, benutzt werden solange du auch eine Versicherug dafür hast.

  • Zitat

    Auch Kfz mit Saisonkennzeichen dürfen außerhalb des Betriebszeitraums für die genannten Fahrten nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

    Steht doch alles da oben drinnen.


    Dann ist jetzt wohl wirklich alles geklärt.


    Sollte man keine Schilder haben, kann man sich beim Schilderfuzzi ja 2 machen lassen. Einfach die letzte Nummer aus dem KFZ Brief eintragen. So "Parkplatzschilder" sind ja auch ungestempelt. Dann müsste eigentlich auch ein Pappendeckel gehen?

  • Ich glaub wir reden grad etwas aneinander vorbei.


    Ich werd meinen Golf jedenfalls nicht extra außerhalb des Zulassungszeitraums zum TÜV bringen wenn ich es im ersten Monat auch darf.


    Alles was kein deutsches Kennzeichen darstellt dürfte unter Urkundenfälschung fallen. Die letzte Nummer aus dem Kfz-Brief könnte auch schon längst wieder im Straßenverkehr mit jemand anderem an einem ganz anderen auto rumfahren.


    Ich hab aber keine Lust da jetzt mit dir drüber zu diskutieren - mach du einfach - aber hinterher nicht meckern wenn dich die Rennleitung dann am Sack hat.

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