• Hallo,


    nachdem ich nun meinen 1988 iger 2er (RF) nach 20 Jahren absolut problemlosem alltagsverkehr zur Arbeit wieder aufbauen will habe ich mir erst mal einen 87iger GL(GX) von Opa geholt zum verbrauchen.Nun die Frage: bei welchem Motorumbau bleibt das Auto H-Kennzeichen fähig , dachte so an 150-200PS , welcher Basismotor wäre dafür gut 1,8 oder 2,0 pder 2,0-16V ?



    Gruss Karlheinz

  • Wenn ich mich jetzt nicht täusche stehen nur die Motor zur Auswahl die es einmal Original im Golf 2 gab.


    Aber mit der Leistung gab es nur 3 Motor. Einmal der 16V 1,8L, der 16V G60 und der 16V G60 Limited.

    Jetta 2 Flair EZ.: 91 66kW/90PS 314Tkm (Schönwetter) :love:

    Jetta 2 EZ.: 89 66kW/90PS 304Tkm (im Aufbau) :sleeping:

    Bora 74kW/101PS 209Tkm LPG* (Papersbomber) :saint:

  • Nicht ganz!
    Alles was bis 10 Jahre nach Erstzulassung verfügbar und zulassungsfähig war, ist H-fähig.
    Somit wäre der ABF aus dem Golf3 eine Option. Mit moderatem Saugertuning und einem Garlock Chip hast du da irgendwas zwischen 170 und 190PS.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Eigentlich sogar nur zwei, der normale 16V hat 139PS (KR) bzw 129PS (PL mit Kat), der TE will aber über 150PS. Also "normaler" G60 (PG, ist übrigens ein schnöder 8-ventiler und kein 16V) mit 160PS oder den "heiligen Gral", den 16V G60 ausm Limited mit 210PS (viel Spass beim suchen oder eben selber bauen).
    Ich würd sowas mal mit dem entsprechenden TÜV prüfer klären, vermutlich bekommt man mit einem ordentlich und original verbauten 9A auch noch ein H obwohls den (in Deutschland) nicht im G2 gab, vielleicht sogar auch mit nem ABF, es gab für Zubehörteile mal die Richtlinie "10 Jahre nach Ende der Modellreihe".

  • Hi,


    naja die fragliche Passage lautet ja:


    Zitat

    Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
    Fahrzeugbaureihe, sind zulässig


    http://www.tuev-sued.de/upload…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    Davon wäre doch eindeutig auch ein 9a abgedeckt, ABF natürlich auch.


    .

  • Wobei man trotzdem vorher sowas klären sollte, sonst gerät man hinterher an jemanden, der es nicht eintragen und H konform machen will (der findet dann auch einen Grund) und dann geht die Rennerei los.

  • OK,


    soweit klar , was wäre mit einem 2E Motor mit ebbes Tuning , bekäme der auch ein H Kennzeichen später ?


    Ich nehme an am besten kaufe ich ganzes Schlachtauto von wegen Kabelbaum,Steuergeräten,evtl KI ? etc.


    Ansonsten würde ich nach einem KR oder PL auf die Suche gehen, nix gegen G-Lader aber nach schlechten Erfahrungen mit Mercedes Kompressorfahrzeugen hätte ich lieber einen Saugmotor ggfs.mit Hubraumerweiterung durch dezentes aufbohren und klassisches Zylinderkopftuning,der soll ja dann wieder die nächsten 25 Jahre fahren ohne das ich dauernd rumbasteln muss , und alles was nicht dran ist geht nicht kaputt.....



    Karlheinz



    Gruss Karlheinz

  • Stop! Die Regelung wurde geändert, das steht auch im oben angegebenen Link, Seite 5, Absatz 3.2.3.1 Motor:
    "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig."


    ABF, 9A, 2E usw sind alle NICHT mehr zulässig.

  • Ja, ich weiß, in den US. Aber leg' darüber mal 'nen legalen Nachweis beim TÜV vor. Theoretisch bräuchte man auch die amerikanische Abgasreinigung, die glaube ich nicht baugleich mit der europäischen ist. Nicht dass ein TÜV das rauskriegen würde aber wenn wir schon bei den Ausnahmen sind... :wink: Theoretisch sind die ganzen 16V-G60 auch nicht legal weil schwierig nachweisbar ist, dass sie baugleich mit dem 3G aufgabut sind. Außerdem wäre auch der (laut Datenbank) verbaute Bi-Kat notwendig.


    Bei solchen Feinheiten hilft nur das Gespräch mit dem TÜVer, da die Leitfäden nicht so in die Tiefe gehen (können).

  • Habe mich mal hier auf dem Tüv schlau gemacht,eigentlich bleibt nur der KR / besser PL wegen Kat, das wäre der geringste Aufwand.Zeitgenössisches Tuning wäre hier auch kein Problem beim eintragen , halt mit Leistungsgutachten. Werde mir mal einen ganzen Schlacht GTI suchen da hätte ich dann auch gleich die passende Bremsanlage ,kann ruhig alles schlecht sein , will ja eh alles überholen , Hauptsache ich muss nicht ewig nachher nach fehlenden Kleinteilen suchen.


    Karlheinz

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