Werkstatt verweigert Ausstellung eines Kostenvoranschlages für Unfallschaden wegen angebl Vorschaden

  • Moin,
    letzte Woche ist mir einer in den Vento gefahren, vorn auf die Stoßstange drauf. War recht langsam also ist der Schaden nicht groß, der Lack ist aber zerkratzt und diese Blende zwischen Blinker und NSW ist kaputt. Unfallhergang ist klar und von der Polizei aufgenommen worden, ich habe keine Schuld. Nun wollte ich mit dem Auto in eine Werkstatt um einen Kostenvoranschlag für die Lackierung der Stoßstange, der Typ meint aber er macht keinen Kostenvoranschlag weil da ja schon zu viel Vorschaden wäre. Ich solle einfach mal drüberpolieren (ist Quatsch, der Lack ist ab und der schwarze Kunststoff ist zu sehen) und eine Rechnung für die defekte Blende einreichen.
    Fakt ist, auf dem Auto ist ne andersfarbige Haube (weil der Vorbesitzer alles vom Golf montiert hatte und ich gerade erst wieder die Vento Teile verbaut hatte, also noch keine Zeit zum lackieren war) und die Stoßstange ist an anderer Stelle auch angekratzt. Hat aber ja nichts mit dem Unfall zu tun, ich hab eigentlich keinen Bock, dass der Typ jetzt einfach so davon kommt. Ich wollte schon nicht zu VW, weil dort allein die Ausstellung des Kostenvoranschlages ca 100€ kosten, aber soll ich jetzt sämtliche Werkstätten in der Umgebung abklappern nur weil ne Haube in anderer Farbe auf dem Auto ist?
    Hat jemand ggf nen Tip wo man hingehen könnte wo man nicht direkt vor sonem Affen steht der scheinbar keinen Bock auf ältere Autos hat? Am besten Mülheim/Essen/Oberhausen so.

  • Also eine gegnerische Versicherung , die in erster Linie auf eine Kostenbegrenzung aus ist, lasse ich das bestimmt nicht regeln, dann kann ichs auch gleich so lassen. Ich rufe mal den Gutachter an, der auch den Heckschaden vom Vatter abgerechnet hat, ich mittlerweile auch dass das die beste Lösung ist. Hatte vorher halt nur gedacht, dass dafür der Schaden nicht groß genug ist, aber da die Werkstatt ja so reagiert ist es bei einem Gutachter sicher besser aufgehoben.

  • Hi,


    es wäre immer gut, einen Kontakt zu einem neutralen Gutachterbüro zu haben...
    Der Gutachter soll das kalkulieren und der Versicherung mitteilen.
    Dann lässt du das, was nötig ist, reparieren.
    Du musst nicht von Hinz nach Kunz gehen und das selbst in die Hand nehmen.


    Grüsse

    Nur das der Gutachter einen KV auch nicht umsonst macht. Allerdings kann der Gutachter entsprechend der Schadensumme agieren, 750 € sind aktuell die Bagatellgrenze, ist die Schadensumme höher kannst du natürlich ein Gutachten einreichen und so mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Kosten für KV (egal ob vom Gutachter oder AH) kannst du bei der gegnerischen Versichung übrigens auch geltend machen, ebenso Montagekosten falls zur Schadenbegutachtung Teile zwingend abgebaut werden müßen. Vorschäden werden aber wertabziehend berücksichtigt, so das evtl. die Grenze zum wirtschaftlichen Totalschaden weiter sinkt als beim Autoalter üblich. Ich staune aber über VW, 100 € für einen KV? Hm... letzte Woche bei Kia bei etwa selben Schadenbild umsonst bekommen. Irgendwie reizt mich an der Wolfsburger Marke immer weniger, aber das nur nebenbei mal angemerkt.

  • Das ein kV berechnet wird ist doch üblich und gerechtfertigt. Ist doch auch Arbeit!
    Und du bist auch zur Schadensminderung verpflichtet... Aber das wird dein GA dir schon erzählen bei dem 500€ Schaden. Ein Abzug für die Lackierung wirst du auch in Kauf nehmen müssen. Daher der weg über die geg Versicherung weil du sonst auf den kosten für den GA sitzen bleibst!

  • Mein Tipp ist viele Lackierer erstellen auch Gutachten. Such dir da einen der das macht un du bist fein raus! :wink: Habt ihr beide was von!

  • Ja ja,


    das mit der Bagatellgrenze...
    Schäden unter einem gewissen Limit berechtigen auch nicht mehr die Polizei zu rufen.. man zahlt sonst erst mal...und so geht es weiter.
    De facto ein rechtsfreier Raum, so wie bei den Einbrüchen? Da macht doch die Polizei auch nicht mehr als nötig.
    Woher soll denn ein Laie beurteilen können, ob eine Schramme 500 € oder 760 € kostet?


    Deshalb gilt ganz klar:
    Auch bei leichten Remplern wird die Polizei gerufen. Dann zahle ich eben 40 €. Nur gegen zwei Beamte, die das protokollieren, ist eben in den Nachinstanzen kein Kraut gewachsen. Und ein neutraler Gutachter war schon immer sein Geld wert, wenn ich nicht gerade mit einer Schrottkiste unterwegs bin.


    Man muss das so sehen:
    Ruft man keine Polizei, hat man keinen Gutachter, wird alles hinterher abgestritten und man geht leer aus. Alles schon indirekt erlebt.
    Da zahle ich lieber die "Anschubprämie" und bekomme dann reell noch etwas, auch wenn ich in Vorleistung treten muss.


    Notfall muss man weitere Rechtsmittel einsetzen. Das setzt allerdings eine gute RS voraus.
    Und natürlich bei unseren alten Gölfen ein Wertgutachten, wenn sich das lohnt.


    Grüsse

  • Also Geld wollten die Polizisten von keinem von uns beiden haben, der Verursacher wurde sogar nur mündlich verwarnt (das hat mich schon aufgeregt, auf dem Unfallbericht ist ein Verstoß gegen die StVo eingetragen, aber halt nur ne mündliche Verwarnung).
    Und ob Schrottkiste oder nicht, hier geht es in erster Linie mal ums Prinzip und das der Vogel nicht einfach so davonkommt mit seiner Achtungslosigkeit.
    Wie schon gesagt ich telefoniere gleich mal mit nem Gutachter und guck was er sagt, wenn das mit dieser Bagatellgrenze stimmt bin ich sicher drunter.

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