Tiefergelegt und AHK?

  • Ich habe da mal eine Frage! Eventuell kann mir ja darauf jemand eine Antwort geben: Ich wurde heute darauf angesprochen ob ich meinen Variant tiefergelegt habe. Ich sagte natürlich ja (etwas) und da kam die Frage auf darf man denn an tiefer gelegten Autos eine AHK montieren? Da stand ich erst mal überrascht da und habe gesagt bis jetzt hat beim TÜV noch nie einer gemeckert! Ist ja auch alles eingetragen!
    Mein gegenüber meinte nur es verändert sich ja alles (Achslasten, Höhe der Kugel von der AHK und damit die Stützlast) duch die Tieferlegung daher ist das verboten. Kann mir jemand was dazu sagen???

  • Westfalia
    Unter Genehmigungen / Eintragungen und Kugel mal durchschauen, sowie ich es verstehe muss der Kugelkopf mindestens 35cm uebern boden sein, dann duerfte es auch keine Probleme geben :)

  • OK Danke! Werde ich gleich mal nachmessen! :wink:

  • Man munkelt im voll beladenem Zustand darf die Kugel, gemessen in der Kugelmitte, nicht tiefer als 35cm und nicht höher als 42cm über der Fahrbahn sein.
    Unbeladen kann die Kugel wohl bis zu 50.. oder 52cm Höhe haben.


    Das soll im §44 STVZO stehen, wo das allerdings nicht drin steht.
    Größtenteils steht das aber in der ABE und im Teilegutachten der AHK, wie diese verbaut werden darf.

  • So Halb beladen habe ich ca. 43cm. Sollte also passen!

  • Bei meinen Autos ist auch immer (Alltags Autos) eine AHK montiert.


    Fahrwerk Eintragung usw war unproblematisch. Werksseitig gibt es die Wagen auch mit AHK... Somit sind die Achslasten usw bereits darauf abgestimmmt.


    Da heute keine AHK mehr eintragungspflichtig ist, sollte sich das eh erledigt haben.



    Was nicht erlaubt ist; ist die Radlaufkanten innen raus zu trennen. Nur umlegen ist mit AHK zwecks steifigkeit erlaubt.


    Das mit der Kugel Höhe kann aber sein.
    Jedoch ist das denke auch so wie mit der Lichtaustrittskante, Werkseitig wird es auch Autos geben die darunter liegen.... :wacko:

  • >>Da heute keine AHK mehr eintragungspflichtig ist, sollte sich das eh erledigt haben. <<


    Hallo,


    stimmt so nicht. Nur neuere mit EU Zulassung sind eintragungsfrei, alte (und damit gebrauchte für den hier häufig vertretenen Golf 2) haben nur ne dt. Zulassung und müssen abgenommen werden. So die Aussage vom Tüv als ich bei meinem Alltagspassat eine angebaut habe vor zwei Jahren.


    Grüße, Der Golf Zwei

  • Mein gegenüber meinte nur es verändert sich ja alles (Achslasten, Höhe der Kugel von der AHK und damit die Stützlast) duch die Tieferlegung daher ist das verboten. Kann mir jemand was dazu sagen???

    Wie soll sich da was ändern? Gewicht bleibt Gewicht, egal wie tief die Kugel hängt, hat nix mit Tüv zu tun sondern mit Physik.

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