Golf mit H-Zulassung. Darf man den nachträglich verändern?

  • Angenommen ich habe einen originalgetreuen Golf, der das H-Kennzeichen bekommen hat.
    Was ist, wenn ich nach Erteilung Veränderungen vornehme? Sportauspuff, Tieferlegung, Lampen ändern usw.
    Ist das kein Problem und "H" bleibt erhalten? Oder wird das nochmal nachgeprüft und "H" entzogen? Danke!


    Achso, "H" bei den Benzinern, die eh Schon Euro 2 haben macht ja steuerlich von den Kosten her eiglt. keinen Sinn. Die Euro 2 Steuer wäre ja geringer. Aber die Versicherungsprämien sind saugünstig und mal ehrlich, ein H auf dem Kennzeichen macht viel her!

  • Hi,


    die Anforderung zur Einstufung als H-Kennzeichen würdig werden nach Erteilung eines H-Kennzeichen bei jeder HU zusätzlich zu den üblichen sicherheitsrelevanten Dingen geprüft. Wenn nun Mängel/Veränderungen für den Prüfer ersichtlich sind, die den H-Kennzeichen Status nicht mehr rechtfertigen, wird einfach die Plakette verweigert.


    Alles andere wäre ja auch total Banane.


    H-Kennzeichen hat halt den Vorteil das du z.B. noch einen GTD im Umweltzonengeprägten Alltag bewegen kannst.


    .

  • Ich denke solange die geplanten Umbauten den Richtlinien entsprechen (10-Jahres-Regel) dürfte es da keine Probleme geben.
    Aber um es wirklich 100%ig zu wissen würde ich vorher mit deinem TÜV-Prüfer vor Ort reden.

  • Na ja,


    Zitat

    wie will man das schon nachweisen, was es bis zu 10 jr. später gab

    Es gibt schon Spezialisten, die die Szene jahrzehntelang beobachten.
    Oft fahren die selbst Golf 2 oder haben damit bestimmte Erinnerungen.
    Andere Prüfer mögen es sich leichter machen.
    Im Zweifelsfall hast du die Beweispflicht. Da kann es schon mal eng werden.
    Deshalb vorher abstimmen. was noch möglich ist und was nicht.


    Grüsse

  • Der Vorbesitzer meines Audis hat es so gemacht:
    Das Auto war abgemeldet, hat sich ein Gewindefahrwerk eingebaut, damit zum TÜV und hat sich das abnehmen lassen. Dann ist er zur GTÜ, hat sich den nachgerüsteten Kat wieder zwecks "original Zustand" rausgehauen und hat die H Abnahme gemacht und erhalten. Die Tante auf der Zulassungsstelle hat dann alles eingetragen.
    Er hätte es bestimmt so gemacht, dass er beim nächsten TÜV das originale Fahrwerk wieder reingebaut hätte.



    Legal ist das nicht, aber gejuckt hat das auch keinen. Bei einer normalen Kontrolle sieht alles ok aus, ist ja auch alles eingetragen in dem Sinne.
    Ich hab das Fahrwerk wieder rausgebaut und ein Originales rein.
    Der Versicherung ist es egal, ob du ein H hast oder nicht. Bei der Allianz beispielsweiße zählt nur, dass es älter wie 25 Jahre alt ist. Zulassung und Versicherung sind 2 Paar Schuhe.

  • Er hätte es bestimmt so gemacht, dass er beim nächsten TÜV das originale Fahrwerk wieder reingebaut hätte.


    Wegen solcher A**en wird es immer Schwieriger noch ein H-Kennzeichen zu bekommen..


    War (und ist) bei den 07ern ja ähnlich abgelaufen...

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