Autounfall: Bargeld statt Reparatur durch Autoversicherung/ Teilkaskoversicherung?

  • Hallo liebe Golffreunde, ich habe eine Frage. Mir ist jemand ins Heck meines Fahrzeugs Golf 4er 2003 EZ gefahren. Zum Glück ist die Rechtslage in dem Fall klar, dass er die Schuld hat. Jetzt ist der visuelle Schaden für mich nicht allzu dramatisch aber die Reparatur würde sich laut der Werkstatt meines Vertrauens (VW-Werkstatt) knapp 1000 Euro kosten.


    Wenn es nach mir gehen würde, kann ich ehrlich gesagt darauf verzichten diesen "entstandenen Kratzer" so reparieren zu lassen und dafür die zu erstattende Geldsumme (Schadensersatz) anderweitig in einem anderen Bereich meines Lebens zu verwenden.


    Welche Möglichkeiten & Rechte habe ich und wie gehe ich am Besten vor? Kann ich mir das Geld von seiner Autoversicherung/ Teilkaskoversicherung holen und es anderweitig ausgeben?


    Danke schon mal vorab für die Antworten.


    Alex

    Grüße

  • Hallo und willkommen im Forum. :]


    Lass dir von deiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen und reiche diesen bei der gegnerischen Versicherung ein.
    Du bekommst das Geld abzüglich der 19% MwSt. dann ausgezahlt.
    Was du dann damit machst ist einzig und alleine deine Sache.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Hallo,


    ist schon lange her, aber ich meine man hat Anspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfalls während einer Reparatur. Egal ob repariert wird oder nicht. Ich würde den Gutachter antanzen lassen, der nimmt sowas in seinem Gutachten mit auf, die Werkstatt in der Regel nicht.


    Und ist das inzwischen tatsächlich so dass die Märchensteuer abgezogen wird? 1995 definitiv nicht, Auszahlung des Unterschieds zwischen Wiederbeschaffung und Restwert in voller Summe. Der Schaden war unter Wiederbeschaffungswert, aber über dem Unterschied. War demnach doch kein Totalschaden. Auto wurde unrepariert verkauft.


    Edit: scheint seit 2005 so zu sein.


    Aber: viel besser kann das ein Anwalt, und bei klarer Schadenslage als Geschädigter kannste dich da auch ohne Advokat & Co hintrauen. Ich mache es nicht mehr ohne, da wird man nur verarscht.


    Edit2: Bitte einfach mal bei Gockel: " verkehrsunfall bargeldauszahlung Mehrwertsteuer " eingeben, dann den zweiten Treffer. Finde ich ganz interessant. Bestätigt mir dass ich mit "ohne Anwalt wird man nur...." doch ziemlich recht habe.



    Grüße, Der Golf Zwei

    Einmal editiert, zuletzt von Der Golf Zwei ()

  • Ganz deiner Meinung! :]


    Da würde ich auch keinen Kompromiss mehr eingehen.
    Neutraler Gutachter, alles auflisten und der gegnerischen Versicherung präsentieren.
    Die versuchen per se immer, 10% sofort abzuziehen; notfalls den Rechtsweg beschreiten.
    Da wird aber nicht lange "geschritten"! :) Bei Sachschäden.


    Deshalb sollte jeder eine gute RSV haben. Das kostet zwar etwas, zahlt sich aber auf längere Sicht aus.


    Es geht ja nicht immer nur um materielle Schäden. Rechststreitigkeiten um körperliche Schäden kann man als Privatperson nicht jahrelang durchhalten. Die Versicherungen schon! Da passieren alljährlich die schlimmsten Dinge.


    Das wünsche ich keinem!

  • Hatte ich auch erst vor ein paar Wochen. Ne Frau ist mir hinten drauf gefahren. Schaden laut Gutachter irgendwas bei 4000,€ WBW des Wagens 3800,-€ Restwert 500,-€ Nun rechne mal. 3800-500 = 3300 und die habe ich ne weile später auf dem Konto gehabt! :thumbup:
    Reperatur hat mich dann knapp 200 Taler gekostet.
    Nun bekommt meine Tochter den wagen als Anfängerauto (wird im Dez.18 )und jede Beule die sie reinfahrt ist schon im Vorraus bezahlt! 8o 8o 8o 8o


    Märchensteuer hat übrigens niemand abgezogen! :wink:

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