noch 3 Jahre bis zum 30. Geburtstag (H-Zulassung)

  • Servus Leute,


    nach 3 Jahren Standzeit in der Scheune habe ich heute frischen Tüv auf meinen Golf bekommen. (Geringe Mängel nicht der rede wert)


    hier der Vorstellungspost:
    Oldtimer Projekt // Golf 2 GTI 16v 1987
    Scheinwerfer habe ich gegen Originale getauscht.


    Dieses Jahr lasse ich die 2, 3 bösen Roststellen Reparieren, Professionell !!
    Heckklappe ist zwischen Scheibenwischer und Heckschlossleiste leider durchgerostet ;(


    Es dauert nicht mehr lange und er wird endlich 30 und dann will ich die H Zulassung bekommen,
    gemäß den Vorschriften http://www.tuev-sued.de/upload…0/2anfordkat-oldtimer.pdf
    erfüllt er eigentlich alle Forderungen außer beim Fahrwerk. Akutell ist ein relativ altes SPAX Fahrwerk verbaut, was echt mal richtig Teuer war (über 1000€)
    Der TÜV Prüfer heute meinte, dass ich damit auf keinen Fall H zulassung bekommen würde... Das Originale Fahrwerk habe ich noch, dieses hat 200000 kilometer runter und es eigentlich hinter sich.
    Zustand ist OK, es ist dich und rostet auch nur wenig.


    Auf ein bisschen Tiefe & Sportlichkeit möchte ich wirklich nicht verzichten... Jemand eine Idee???


    Liebe Grüße


    HIER MAL EIN AKTUELLES FOTO VON HINTEN :love:

  • Ist ja mal eine interessante Frage.


    Sicher ist, dass Du nicht das originale Fahrwerk einbauen musst, um das H-Siegel zu bekommen. Du solltest also Dein altes Fahrwerk nicht weiter behalten müssen. Auch "zeitgenössisches Tuning" ist erlaubt. Dazu sollte also auch eine Tieferlegung gehören.


    Bei Deinem SPAX ist also die Frage, was daran jetzt so besonderes ist, dass es nicht H-fähig sein soll? Oder hatte der Prüfer keine Ahnung?


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Naja, der Golf war auf der Bühne der Prüfer ist seiner Arbeit nachgegangen und ich erwähnte halt, dass das mal mein Oldtimer wird.
    Da meinte er nur pampig: "Aber nicht mit diesem Fahrwerk!!"


    Ist ein Gewindefahrwerk.

  • Fahrwerke von KAW da gibt es auch H-taugliche, soweit ich weiß. Einfach mal ne Mail schreiben. Kostet allerdings ein bisschen mehr.

    Spaß kostet!

  • Im Heft auto motor sport von Nov.85 wurden 6 Fahrwerke für den Golf 2 getestet.
    BBS/Bilstein,Fichtel und Sachs,Koni,Nothelle,Oettinger und Reifen Wirtz aus Moers.
    Also eine gewisse Auswahl für dich ist schon da. Außerdem wurde in diesem Heft
    6 Auspuffanlagen mit Fächer und Serienkrümmer getestet.Weiterhin ein Vergleichstest
    zwischen 16V KR und Oettinger Golf und ein 50tkm Test des Oettinger 2000E/16 mit 170 PS,der
    zum Serien GTI 17.000DM Aufpreis kostete. Sehr interessantes Heft.
    Wenn du also irgendwann einem TÜV Prüfer etwas vorlegen mußt, bitte schön Heft gibt es denn leihweise!


    Grüsse
    Joachim

  • Moin,


    Wovon hängt aber denn die "H-Fähigkeit" eines Fahrwerkes ab?


    Das Prinzip an sich, gekürzte Federn und ggf. - aber nicht immer - gekürzte Dämpfer erfüllt ja jedes Fahrwerk. Die Unterschiede sind ja wohl in technischer Hinsicht gering bis gar nicht vorhanden.


    Oder Kommt es also auf den Namen des Herstellers an? Kann aber eigentlich auch nicht sein. Das Fahrwerk ist doch ein Verschleißteil, das immer wieder ausgetauscht werden muss. Wenn jetzt ein Hersteller wegfällt (Tod, Insolvenz, Verkauf), dann gibt es dieses Verschleißteil nicht mehr. Im Übrigen schaut sich den Hersteller eines "Originaldämpfers" auch kein Schwein an. Der kann von wem auch immer hergestellt sein.


    Das runtergerittene Originalteil einzubauen kann auch nicht die Lösung sein. Das ist ein Sicherheitsrisiko.


    Aus meiner Laiensicht müsste daher jedes normale Fahrwerk ausreichend sein, sofern es technisch mit dem damals üblichen vergleichbar ist. Irgendwelche neuartigen Gewinde oder die Magnetic Ride Immitate bspw. fielen dann raus.


    Was meint ihr? Experten vor.


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Genau, und dort steht halt wenn man die Richtlinie genau liest "zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis zulässig". Was auf der einen Seite soviel bedeuten kann das die Umrüstung an sich zeitgenössisch ist, was anhand des Datums im Prüfzeugnis (Gutachten) zu belegen wäre, oder auch das es ein Fahrwerk sein kann was es damals in vergleichbarer Ausführung schon gab. Leider ist das immer dann der Ermessensspielraum des Prüfers. Fakt ist das es damals auch schon Schraubfahrwerke gab, was man somit auch als zeitgenössisch auslegen könnte. Notfalls würde ich erstmal den Weg des geringsten Widerstands gehen und einen anderen Prüfer hinzuziehen. Manchmal ist das der einfachere Weg um zum Ziel zu kommen.


    Wobei ja ein H-Kennzeichen beim PL kaum lohnt, da mit Nachrüstung auf D3 ja die Steuer unter dem Satz des H-Kennzeichens ist. Versicherungstechnisch ist das H-Kennzeichen ja nicht zwingend notwendig für die Einstufung als Oldtimer.

  • Ausgangspunkt ist mein Audi 80 Bj. 80, der Vorbesitzer hat es so gemacht:
    Das Auto unangemeldet zum TÜV, Fahrwerk abnehmen lassen. Dann H Abnahme gemacht und sich danach den Kat austragen gelassen.
    Danach ist er mit den ganzen Papieren zur Zulassungsstelle und hat das Auto zugelassen und alles eingetragen.
    Ob da jemand geschlampt hat, der Prüfer es übersehen hat oder die Tante auf der Zulassungsstelle keine Ahnung hatte, weiß ich nicht.


    Aufjedenfall ist bei mir ein Bimsstein/Koni eingetragen, welches ich aber dann ganz hochgedreht habe, weil ich eigentlich nicht tief wollte.
    Im Januar musste ich dann zur HU, habe aber einen erheblichen Mangel erhalten, da die Dämpfer so nicht hätten verbaut sein dürfen, trotz Gutachten.


    Wie wäre es gewesen, wenn ich das Fahrwerk ausgebaut hätte, mit ori Fahrwerk zum TÜV gefahren wäre, und danach das Gewinde wieder reinhaue?


    Edit: ole_Svensson hat schon recht, wieso willst du überhaupt das H? Du sparst keine Steuern, ich in meinem Fall spare ca. 50€ (Mit Kat war er auf Euro 1 mit 1.6L), der Allianz juckt es nicht, ob ein H drauf ist oder nicht. Zahle so oder so nur 120€ im Jahr. Es ist halt cool, ein H hinten stehen zu haben :thumbup:

  • Konkret halten es viele der Prüfer so, dass das Prüfzeugnis (=ABE / Gutachten) höchstens 10 Jahre jünger als EZ sein darf. Viele nehmen auch 10 Jahre ab Ende der Produktion der Baureihe, aus nachvollziehbaren Gründen. Rum wie num geht es immer um das Datum des Prüfzeugnisses. Daher auch der konkrete Zusammenhang zum Hersteller / Modell. Und ich finde das auch keineswegs fragwürdig. Zeitgenössisch sind eben auch nur Fahrwerke, die es damals gab, auch wenn bspw. TA Technix heute keine andere Technologie benutzt. Damals gab es die nicht und deshalb werden jüngere Gewinde-FW m.E. völlig zu Recht abgelehnt. Das Verschleißteil-Argument ist in meinen Augen auch unsinnig. Baugleiche Nachbauten sind ja erlaubt, da sie technisch identisch sind und das entsprechende Prüfzeugnis daher für sie gilt (von daher ist auch der polemische Verweis auf uralte Seriendämpfer unangebracht).

    sofern es technisch mit dem damals üblichen vergleichbar ist.


    Und wer bescheinigt diese technische Vergleichbarkeit? Oder reicht da wieder die Laienmeinung "Sieht doch gleich aus und macht das selbe"? Wenn es nachweislich "technisch vergleichbar" ist, dann gilt das ursprüngliche Prüfzeugnis für das entsprechende Teil und es ist erlaubt. Wenn aber (wie es wohl in der überweigenden Mehrheit der Fälle sein wird) niemand prüft, ob ein Teil technisch vergleichbar ist, dann ist es auch nicht zulässig weil der Nachweis für die Vergleichbarkeit fehlt.


    So einfach is das. :]


    EDIT:

    Zitat

    Wie wäre es gewesen, wenn ich das Fahrwerk ausgebaut hätte, mit ori Fahrwerk zum TÜV gefahren wäre, und danach das Gewinde wieder reinhaue?


    Dann betrügst du. nach der H-Abnahme dürfen keine technischen Änderungen durchgeführt werden. Bzw. durch Änderungen verfällt die H-Abnahme und muss erneut durchgeführt werden.

  • HI.


    Ich hab ein Edition One gehabt der innerhalb der ersten 10 Jahre das Spax Fahrwerk, Bastuck GR A sowie 14"er eingetragen bekommen habe die über stehen.
    Ich habe auch beim Tüv nachgefragf. Da es innerhalb der ersten 10 Jahre eingetrgen wurde, werde ich H Zulassung bekommen.


    Inzwischen lebt das auto aber nicht mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von mad² ()

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