noch 3 Jahre bis zum 30. Geburtstag (H-Zulassung)

  • ich würde erstmal mit einem anderen Prüfer sprechen, sehr viele Prüfer legen die Richtlinie so aus, dass es ähnliche Teile bis 10 Jahre nach Erstzulassung zulassungsfähig gegeben haben muss.


    Zwei Beispiele von meinem Käfer (Baujahr 67):


    Verstellbare Vorderachse von einem Hersteller den es damals noch nicht gab wurde problemlos eingetragten aufgrund eines Zeitungsberichts aus den 70er Jahren wo Achsen der gleichen Bauart in einem Bericht erwähnt wurden.


    Scheibenbremsanlage für die Vorderachse (Lochkreis 5X205): Es gibt einen deutschen Hersteller, der die Bremse mit TÜV Gutachten auf Basis eines Designs aus den 60er Jahren baut. Auch die Bremse war ohne Probleme eintragbar. Ich war ganz klassisch beim TÜV Rheinnland damit,also keine Gefälligkeit oder so!

  • EDIT:


    Dann betrügst du. nach der H-Abnahme dürfen keine technischen Änderungen durchgeführt werden. Bzw. durch Änderungen verfällt die H-Abnahme und muss erneut durchgeführt werden.


    Mir ist schon bewusst, dass wenn n Bulle dir ans Bein pissen will, er es auch macht, aber wäre es theoretisch möglich und keinem Schwein fällt das auf?
    Ich bin meinen Audi 4 Monate und ca. 10tkm als Alltagsauto gefahren, keine einzige Kontrolle.
    Davor und auch danach werde ich wieder permanent angehalten, min. 1 mal pro Woche. Dabei waren das nie auffällige Autos, der Audi mit seiner penetranten Farbe jedoch schon.

  • Damals gab es die nicht und deshalb werden jüngere Gewinde-FW m.E. völlig zu Recht abgelehnt. Das Verschleißteil-Argument ist in meinen Augen auch unsinnig. Baugleiche Nachbauten sind ja erlaubt, da sie technisch identisch sind und das entsprechende Prüfzeugnis daher für sie gilt (von daher ist auch der polemische Verweis auf uralte Seriendämpfer unangebracht).


    Und wer bescheinigt diese technische Vergleichbarkeit? Oder reicht da wieder die Laienmeinung "Sieht doch gleich aus und macht das selbe"? Wenn es nachweislich "technisch vergleichbar" ist, dann gilt das ursprüngliche Prüfzeugnis für das entsprechende Teil und es ist erlaubt. Wenn aber (wie es wohl in der überweigenden Mehrheit der Fälle sein wird) niemand prüft, ob ein Teil technisch vergleichbar ist, dann ist es auch nicht zulässig weil der Nachweis für die Vergleichbarkeit fehlt.


    So einfach is das. :]


    Polemisch ist von uns beiden wohl nur einer und wer das ist, ist nach diesem Kommentar auch klar ... Dein Beispiel von den "Originaldämpfern" verdeutlicht es: du argumentierst selbst, dass von anderen Herstellern fabrizierte Dämpfer dem Original entsprechen können und dann als "H-fähig" anerkannt würden. Aber wer bescheinigt , dass sie dem Original entsprechen? Darüber gibt es keine Bescheinigung, jedenfalls nicht zur Vorlage beim TÜV. Auch dort kommt es auf den Augenschein an und die "H-Fähigkeit" hängt von diesem Augenschein ab. Du widersprichst Dir also selbst.


    Im Übrigen läuft Dieine Argumentation darauf hinaus, dass in einigen Jahren bestimmte Autos automatisch nicht mehr H-fähig sind, wenn die Hersteller der Fahrwerke sämtlichst verschwunden sein sollten. Denn bei einigen Modellen wird es dann weder Originalteile noch "H-fähige" andere Fahrwerke mehr geben. Auch diese Autos müssen aber mit Ersatzteilen versorgt werden.


    Worauf ich hinaus will ist einfach Folgendes (wie andere hilfreiche Kommentatoren es schon geschrieben haben): Ich würde mehrere verschiedene Prüfer ansprechen und mit jedem aufs Neue das Thema diskutieren, wie man das Auto über die H-Prüfung bekommt. Vielleicht wird nicht jedes Gewindefahrwerk akzeptiert, aber kürzere Federn sollten schon noch akzeptabel sein.


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Mir ist schon bewusst, dass wenn n Bulle dir ans Bein pissen will, er es auch macht, aber wäre es theoretisch möglich und keinem Schwein fällt das auf?


    Natürlich wäre es theoretisch möglich. Und wenn es keinem auffällt, passiert auch nichts. Aber das gilt für jeden denkbaren Verstoß gegen jedes erdenkliche Gesetz. Daher versteh ich die Frage nicht. Ganz deutlich muss sein, dass wir da weit weg vom Kavaliersdelikt sind. Das ist Steuerbetrug, man fährt ohne gültige Zulassung und je nach Art der Versicherung fährt man auch ohne Versicherungsschutz.


    @Doktor:
    Du nennst mich polemisch, nennst aber kein Bsp für Polemik in meinem Beitrag... :D
    Nachbaudämpfer werden ja geprüft, bevor sie in den Handel kommen, denn sie werden nach technischen Vorgaben der Hersteller gefertigt. Von daher ist nicht meine Argumentation falsch, sondern deine. Aber vermutlich packst du gleich wieder so eine fadenschenige Argumentation aus, warum du doch Recht hast. THEORETISCH müsste bei jedem TÜV-Besuch geprüft werden, ob deine Dämpfer (falls keine originalen Teile) von einem geprüften Hersteller kommen aber PRAKTISCH ist das Unsinn weil niemand ungeprüfte Teile auf den Markt wirft. Ob irgendwelche Autos irgendwann nicht mehr mit E-Teilen zu versorgen sind ist ja auch kein Problem des Gesetzgebers. Deshalb ist es auch nicht schlüssig, dass er sich darum "kümmert". Die Sachlage ist jedenfalls klar.


    Dass man natürlich einfach einen kulanteren Prüfer suchen kann, habe ich ja nicht bestritten, denn mit diesem Aspekt der Frage habe ich mich in meinen Beiträgen nie befasst.

    Einmal editiert, zuletzt von low_budget ()

  • [quote='low_budget','index.php?page=Thread&postID=497188#post497188'@Doktor:
    Du nennst mich polemisch, nennst aber kein Bsp für Polemik in meinem Beitrag... :D [/quote]


    Das brauche ich auch nicht. Dein ganzer Beitrag - insbesondere der Vorwurf an miich, ich sei polemisch - ist eine einzige Polemik. Denn Polemik - schlage es gern im Duden nach, wenn Du es doch nicht weißt - ist ein Beitrag, der argumentativ eine Meinung vertritt und in einen Wettstreit mit einer anderen Meinung tritt. Im Gegensatz zu Dir habe ich in meinem Diskussionsbeitrag die Meinung des TE nicht angegriffen (der hatte eine Frage), sondern meinerseits weitere Fragen aufgeworfenen. Du hast also meinen Beitrag entweder nicht gelesen oder ihn nicht verstanden. Insofern geht Dein Vorwurf, es ginge mir ums "Recht haben", auch vollständig fehl. Meine Aufforderung nach "Experten vor" verdeutlicht dies.


    Aber es ist ja schön zu lesen, dass Du mir (und vielen anderen) letztlich beipflichtest und ebenfalls der Ansicht bist, dass man einen Prüfer aufsuchen muss. Anstatt Dich in theoretischen Erwägungen zu verlieren, was von "den meisten Prüfern" akzeptiert wird, ist dies offenbar der einzig hilfreiche Hinweis.


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Gern gehe ich auf deine Ausführung zur Polemik ein und bemerke noch, dass du (wieder) alle inhaltlichen Themenfelder unerwähnt lässt, da du dort falsch gelegen hast und das nicht zugeben möchtest.
    Die Polemik zeichnet sich (weißt du ja, sonst müsstest du mich ja nicht auf die Definition hinweisen) dadurch aus, dass der Fokus von der Sachebene zur rhetorischen verschoben wird um eine Meinung zu vertreten. Ich habe aber strikt an Fakten argumentiert und vertete deshalb keine Meinung und begebe mich auch nicht in die Untiefen der Rhetorik. Die Aussage mein ganzer Beitrag sei Polemik ist also falsch oder man wiecht die Definition von Polemik so weit auf, dass die Feststellung eines Vorwurfes an dich falsch werden muss weil Polemik dann etwas eindeutig wertneutrales ist.
    Bsp:
    "wer von uns beiden polemisch ist, ist ja wohl klar" (kein Argument, rein rhetorischer Inhalt) VS " Baugleiche Nachbauten sind ja erlaubt, da sie technisch identisch sind und das entsprechende Prüfzeugnis daher für sie gilt" (inhaltliches Argument)
    Ich habe auch keinen Vorwurf an DICH formuliert, sondern dein Verhalten, konkret einen Verweis auf die Seriendämpfer als Polemik eingeordnet. Die Meinung des TE angegriffen habe ich auch nicht. Aber du kannst mir gerne durch Zitate zeigen, wo du einen solchen Angriff vermutest. Weiterhin ist deine Ausführung deshalb nicht fehlerfrei weil mein Hinweis darauf, was von den meisten Prüfern akzeptiert wird nicht als eindeutig nicht hilfreich beurteilt werden kann. Denn er bezieht sich darauf, was bei "anderen Prüfern" die man besucht passieren wird und ist ebenfalls an der Sache orientiert.


    letztes OT von meiner Seite: ich hab dich provoziert aber wir haben im kurzen Schlagabtausch keinen Sieger feststellen können. Genug gespielt, in meinen Augen. Es war (von meiner Seite) alles nicht so ernst gemeint. :]

    Einmal editiert, zuletzt von low_budget ()

  • @low, @Doktor
    ich denke ihr zwei habt euch jetzt genug darüber ausgetauscht was, wer wie gesagt und/oder gemeint hat.
    Also bitte wieder zurück zum Thema!

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Hallo!


    Ich denke, dass es immer etwas Auslegungssache ist und wie bei der normalen Hauptuntersuchung auch - die Prüfer haben einen gewissen Spielraum und es kommt auf den Gesamteindruck an. Völlig originale Fahrzeuge werden bei der H-Zulassung sicher am liebsten gesehen und wohlwollend geprüft.


    Die Bedingungen für eine H-Zulassung könnten in Zukunft weiter verschärft werden, weil in den 80ern viele gute Autos gebaut wurden, die heute noch gut dastehen und die wachsende Anzahl an Oldtimern ist dem Staat ein Dorn im Auge.


    ... d.h. für Fahrwerksumbauten, dass die Anerkennung bei er H-Zulassung schwierig bleibt bzw. wird ....


    Gruß Jevo

  • Die Bedingungen für eine H-Zulassung könnten in Zukunft weiter verschärft werden, weil in den 80ern viele gute Autos gebaut wurden, die heute noch gut dastehen und die wachsende Anzahl an Oldtimern ist dem Staat ein Dorn im Auge.


    ... d.h. für Fahrwerksumbauten, dass die Anerkennung bei er H-Zulassung schwierig bleibt bzw. wird ....

    Klingt ja berauschend *sfz*
    Na ja, mal gucken; 5 Jahre hab ich ja noch, bis meiner soweit ist...

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. - Benjamin Franklin -
    Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. - Albert Schweitzer -
    https://ninacasement.de/

  • Danke für die Zahlreichen Antworten...


    Ich müsste nochmal nachsehen wie alt das SPAX Fahrwerk nun wirklich ist.
    Bis es soweit ist, lasse ich dieses auch verbaut, denn es fährt sich sooooooooooo toll. Gerne kaufe ich mir dann ein passendes für die Zulassung :)


    Wie dem auch sei, denke ich das ich vor einem ganz anderen Problem stehe. Ganz allgemein hat mein Fahrzeug ja ein recht auf die H Zulassung >> 30 Jahre NACH Zulassungsdatum, richtig?
    Nicht 30 Jahre nach Baujahr sondern die erste Offizielle Zulassung. Wenn das wirklich so ist, und ich bin mir sogar sicher dass es so ist... dann sind es nicht mehr 3 Jahre sondern 6 Jahre.
    Der Golf wurde am 30.01.1990 das erste mal zugelassen.


    Ein alter bekannte meine aber er könnte mal seine Beziehungen Spielen lassen, dass ich dennoch den Stempel bekomme bei einem bekannten von ihm der wohl mit VW mehr zu tun hatte.
    Das er aber 200€ dafür haben wollte, hat mich dann doch stutzüig gemacht. Naja... mit dem hab ich schon lange nichts mehr zu tun... zum glück
    Was meint Ihr? Hab ich da einfach PECH und muss 6 Jahre warten ?(?(


    Auf die frage warum H Zulassung, lohnt sich fast nicht. Das mag schon sein, aber ich fahre einen richtig schicken Wagen, Originales KULTURGUT.
    Da ist nach 30 Jahren die H Zulassung eigentlich Pflicht :thumbup:

  • 30 Jahre nach Erstzulassung


    Guckst du!

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

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