noch 3 Jahre bis zum 30. Geburtstag (H-Zulassung)

  • Ist doch eindeutig, welche Möglichkeit soll es denn da noch geben?
    Es sei denn du bezahlst die, von dir angesprochenen, 200,-€.
    Legal ist dann aber etwas anderes.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • es gibt Ausnahmen für solche Fälle


    z.B. kann man bei älteren US Autos die Erstzulassung nie nachvollziehen. Da wird dann entweder der 1.7. des Baujahres oder, falls bekannt, das Datum der Produktion herangezogen.


    auch noch nie zugelassene alte Fahrzeuge sind inzwischen mit H-Kennzeichen zulassbar

  • Ist doch eindeutig, welche Möglichkeit soll es denn da noch geben?
    Es sei denn du bezahlst die, von dir angesprochenen, 200,-€.
    Legal ist dann aber etwas anderes.



    Illegal kommt für mich nicht in frage!

  • Steve67
    Natürlich gibt es Sonderregelungen für Fahrzeuge, wo sich das Erstzulassungsdatum nicht feststellen lässt.
    Im Fall von @69golf aber nicht anwendbar, da es ein deutscher Golf ist, bei dem man sogar den Tag der Produktion feststellen kann.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Danke für die Zahlreichen Antworten...


    Wie dem auch sei, denke ich das ich vor einem ganz anderen Problem stehe. Ganz allgemein hat mein Fahrzeug ja ein recht auf die H Zulassung >> 30 Jahre NACH Zulassungsdatum, richtig?
    Nicht 30 Jahre nach Baujahr sondern die erste Offizielle Zulassung. Wenn das wirklich so ist, und ich bin mir sogar sicher dass es so ist... dann sind es nicht mehr 3 Jahre sondern 6 Jahre.
    Der Golf wurde am 30.01.1990 das erste mal zugelassen.


    Auf die frage warum H Zulassung, lohnt sich fast nicht. Das mag schon sein, aber ich fahre einen richtig schicken Wagen, Originales KULTURGUT.
    Da ist nach 30 Jahren die H Zulassung eigentlich Pflicht :thumbup:


    Moin,

    das Gesetz - hier: § 2 Nr. 22 der Fahrzeugzulassungsverfordnung - sagt wortwörtlich, dass als Oldtimer ein Fahrzeug zugelassen werden kann, dass "erstmals vor 30 Jahren in Verkehr" gekommen ist. Dieses "Inverkehrbringen" legen die meisten Zulassungsstellen wohl so aus, dass es au fdas Zulassungsdatum ankommt. So führt der TÜV Süd in seinem Merkblatt auf Seite 3 aus:


    "Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die Schlüsselnummer „0098“ erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine
    Ausnahmegenehmigung erforderlich."


    Das Merkblatt gibt es übrigens hier.


    Rolf hat also gewissermaßen schon Recht insofern, als es die übliche Praxis der Zulassungssstellen ist, das Erstzulassungsdatum zu verwenden.


    Du kannst aber offenbar auch die Anerkennung als Oldtimer für Dein Auto bekommen, wenn Du auf anderem Wege nachweisen kannst, dass das Auto vor mindestens 30 Jahren in Verkehr gekommen ist. Und da fällt mir jetzt Dein Vorstellungsposting ein, in dem Du erwähntest, dass der Wagen bereits in Italien bei einem Händler in Gebrauch war. Käme also darauf an, wie der den gebraucht hat und ob man - wenn er im Straßenverkehr fuhr - das auch nachweisen kann.


    Ich würde daher das Straßenverkehrsamt kontaktieren und dort persönlich besprechen, wie man ein "in Verkehr bringen" nachweisen kann (was sie dort also akzeptieren), wenn das Erstzulassungsdatum nicht das erste "in Verkehr bringen" darstellt.


    Die Problematik dürfte doch eigentlich gar nicht so selten sein, da sich die Erstzulassungsthematik ja auch bei sämtlilchen "Import-Oldtimern" stellen kann.


    Deinem letzten Gedanken kann ich auch nur zustimmen. Das "H" ist eine Auszeichnung und allein deshalb ist es auch für mich interessant. Überdies kann es zukünftig Vorteile beim Gebrauch verschaffen. Wer garantiert bspw., dass mann mit einem US-KAT-Fahrzeug bzw. Euro1 oder Euro2 künftig noch eine grüne Plakette bekommt? Oldtimer könnten da perspektivisch im Vorteil sein.


    Sofern der Gesetzgeber das Fahrzeugalter nicht noch wieder erhöht - halte ich für durchaus wahrscheinlich bei all den Golf2 und Baby-Benzen und 3er BMWs, die jetzt ein "H" bekommen - werde ich meinen allein deshalb schon pünktlich im Jahr 2020 zum "H" anmelden.


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Zitat

    Steve67
    Natürlich gibt es Sonderregelungen für Fahrzeuge, wo sich das Erstzulassungsdatum nicht feststellen lässt.
    Im Fall von @69golf aber nicht anwendbar, da es ein deutscher Golf ist, bei dem man sogar den Tag der Produktion feststellen kann.



    Deutscher Golf...?


    Bin mir da nicht sicher, da nein Dad damals den Golf aus Italien geholt hatte
    Wie gesagt stand der Golf damals beim VW Händler/Auto Händler in Italien und der chef hat den Golf 3 Jahre lang mit roten nummern gefahren bis er dann schließlich nach Deutschland verkauft wurde...

  • Im Anforderungskatalog des TÜV heißt es:

    Zitat

    Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.


    Das heißt, wenn du einen Nachweis bringen kannst, dass der Golf vor der Erstzulassung gefahren wurde, stehen deine Chancen, dass das ursprüngliche Auslieferungsdatum akzeptiert wird gut.

  • Omg


    Naja da muss ich mal mit meinem Das reden, vielleicht hat er noch daten von dem Händler


    Vielen dank für alle tipps

  • Dass das Auto vorher in Italien gelaufen ist ist mir entgangen. Ich habe mich einzig und alleine auf die Erstzulassung, in dem Fall in Deutschland, gestützt.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Zitat

    Dass das Auto vorher in Italien gelaufen ist ist mir entgangen. Ich habe mich einzig und alleine auf die Erstzulassung, in dem Fall in Deutschland, gestützt.



    Macht nix Octi ;)


    Nun denn, im Mai kommt mein Dad aus den Staaten zurück. Dann gibts neue News diesbezüglich


    Bis dahin gute zeit

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