Garagennutzung

  • Siehste, und genau da liegt der Hase im Pfeffer, bei uns gibt's so'n Mist gar nicht!


    Es gibt das hier und selbst das gilt nur für Neubauten. Meine Hütte incl. Nebengebäude ist über 100 Jahre alt, da mach' ich was ich will!

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Gibt sogar Verordnungen das in (Neubau-)Garagen gar kein Auto wegen Brandschutz stehen darf, weil die Dachkonstruktion nicht "abgedeckt" ist.


    MfG

    Cabrio fahren ist die dekadenteste Form der Obdachlosigkeit

  • wie bitte?
    hab ich das gerade richtig verstanden?
    in garagen dürfen nur angemeldete fahrzeuge stehen?
    wo soll man da abgemeldete oder mit session kennzeichen abstellen?

    Golf 2 1.8L (RP)mit 7,5l/100km Verbrauch, ausfahrbaren heckspoiler, Golf 4 climatronic usw usw ^^


    Ich dachte ich könnte auch so tuen als wäre ich einer von diesen Taubstummen oder nicht? - GitS SC "der lachende mann"


    Wat will ich mit nen Mercedes? Mein Subaru hat 6!! Sterne! ;D

  • Bis jetzt bist du noch einen Beweis für diese Aussage schuldig geblieben!
    Und jetzt bitte nicht schon wieder den Hinweis, dass ich meine Garagenverordnung lesen soll.


    Hier gibt es weitere Informationen dazu, aber bisher habe ich noch nirgends lesen können, dass es verboten sein soll ein Saisonfahrzeug oder ein abgemeldetes Auto in eine Garage zu stellen.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Aber es geht daraus hervor dass du in deinem 100 Jahre alten Haus nicht machen darfst was du willst. Unter § 135 steht dass man KFZ in anderen Räumen als Garagen nur abstellen darf wenn das Fassungsvermögen der Tanks aller KFZ max. 12 L beträgt. Also ne Puch Mofa und nen Wiking Tanklastzug :thumbup:


    Das mit angemeldeten Fahrzeugen in Garagen steht oft in den Mietverträgen bei angemieteten Garagen. Genauso wie das Verbot von Reparaturen.

  • Mal abgesehen davon, dass ich der Meinung bin dass das ein ziemlich großer Blödsinn ist, steht da aber nur, dass man in Offenbach keine Möbel in seine Garage stellen darf.
    Von abgemeldeten Autos, bzw. Saisonfahrzeugen steht da nix. Genau genommen steht da sogar, dass man alle KFZ in eine Garage stellen darf!

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

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