Hammerahnung der Tüver..2e im 2er

  • Hallo,
    Ich hab jetzt mal das Forum durchsucht zwecks Eintragungen.
    Hab aber explizit nichts über das Thema gefunden.
    Ich baue gerade meinen 2er GT auf 2e um. Wollte mich dann heut erkunden was es da für Auflagen gibt.
    Der tüver meinte: Gar nicht möglich! Wenn dann müssten die Motoren aus der gleichgen Generation sein! Und der 1.8er war mit seinen 90ps ja eh der größte Motor o.0
    Ich war bisschen geschockt muss ich zugeben :D.
    Ich berichtigte ihn und sagte das ich auch einen Nachweis hätte das andere dies eingetragen bekommen haben. Er sagte wenn es wirklich so sein sollte möchte er eine genehmigung von VW haben mit allen Auflagen dafür. Fahrzeugbescheinigung möchte er nicht sehen das interessiere ihn nicht.


    Vielleicht hat diese Erfahrung jemand gemacht und hat eine "Auflagenliste" davon und könnte mir zusätzlich eine Fahrzeugzulassung in Kopie schicken wo dies eingetragen ist.
    Wenn nicht: Einfach zum anderen Tüver gehen oder wirklich bei VW anfragen? Wenn bei VW, Dann wo? Direkt in WOB?
    Bitte um Hilfe!!! Ich will nicht das der Motorenkauf und Aufwand umsonst war..Ganz von den Neuteilen im Motorabgesehen..


    Gruß liebe Golfliebhaber :]

  • Ganz ehrlich, such dir direkt nen anderen TÜVer.
    Wenn der dir jetzt schon so kommt, dann wirst du da sicherlich nie genug Auflagen oder sonst was finden, den glücklich zu machen.


    Zum Rest kann ich dir leider nix sagen, da ich nicht weiß, ob VW immer noch diese Auflagenliste rausrückt. Da der 2E aber ja schließlich nicht zu ersten Mal verbaut wird, können dir da andere besser helfen.

  • Kannst dem Tüver ja mal erörtern das der 2E seit 87 oder 88 im Passat verbaut wurde. Das mal zur selben generation. Ansonsten würde ich meinen Bremsscheiben belüftet vorne und scheiben hinten, wie am GTI, und fertig ist die Laube. Ne Freigabe von VW sollte aber auch nicht das Problem sein, schliesslich wurden mit den 16V und G60 Motoren ja auch deutlich stärkere Motoren in die 2er Karosse gepackt.

    gesendet von meinem Siemens S6

  • Ja das habe ich auch gehört das dass mit den Bremsen reicht.
    Ich wusste gar nicht das es den schon soo lange gibt!? :D Aber okay, man lernt nie aus. :]
    Und soll ich da beim Zentrum anfragen oder reicht es wenn ich bei einer Werkstatt anrufe!?
    Ach ja und viiiieeelleicht hat ja wirklich noch jemand ne Kopie vom Fahrzeugschein ^^ Wäre cool
    Trotzdem schon mal danke für die ganzen schnellen Antworten :]

  • Also, 2E im G2 ist nun mal gar kein Problem.


    Stell eine Liste zusammen, was du alles umbauen willst und von welchem Spenderfahrzeug die Teile kommen.
    Dann suchst du dir einen anderen TÜV und sprichst mit der Liste in der Hand mal vor.


    Ein williger TÜVer sagt dir dann ob das so in Ordnung ist oder ob du noch was ändern musst.
    Dazu brauchst du weder eine Briefkopie noch eine Freigabe von VW.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Hallo,


    am Anfang war der PF im 35i drin, der 2E wahrscheinlich erst ab 91 (parallel zum Golf 3). Kopie vom Schein hilft nur um nachzuweisen dass das schon mal eingetragen wurde, mehr aber auch nicht. Als Grundlage einer Eintragung ist sone Kopie seit einigen Jahren nicht mehr zulässig. Du brauchst also ne Herstellerfreigabe, oder einen Prüfer der mit seiner Unterschrift dafür gerade steht.


    Grüße, Der Golf Zwei

  • Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte VW wird eine Freigabe NICHT erteilen!

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Da kannst du sogar ein Fenster ganz oben im Empire State Building nehmen-ist gesundheitlich völlig ungefährlich :wink:

  • Nicht, dass ich dir keine Kopie geben möchte, aber die nutzt dir rein gar nix!
    Sieh' zu, dass du eine vernünftige Liste zusammen stellst, von den zu verbauenden Komponenten und woher die kommen, mit Schlüsselnr. des Spenders.
    Dann rufst du die TÜV Stellen in deiner Umgebung an und fragst nach einem Prüfer, der nach §21 abnehmen darf (darf nicht jeder).
    Mit dem sprichst dann, erwähnst deine Liste und fragst nach einem Termin, um alles weitere zu besprechen.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

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