Rückgaberecht bei Fehllieferungen von Ersatzteilen

  • Hi,


    ich hoffe hier kann mir jemand helfen,


    habe im August ne Antriebswelle bestellt für den 32B,
    es kam aber eine vom 3B,
    also angerufen, wollte sie abholen lassen,
    als ich aus dem Urlaub kam lag das Paket noch da (Familie war zu Hause)
    Dann hab ich es selbst unfrei weggeschickt,
    es kam wieder, Annahme verweigert,
    dann hab ich angerufen "unfrei nehmen wir nicht an, noch mal bitte"
    Also die 6,90 bezahlt, Paket kam wieder zurück (im gleichen Karton wie ich sie bekam, mit Kopie der Rechnung), nochmal Annahme verweigert,
    Wie beim Anruf besprochen.
    Also in ne andere Kiste, nochmal verschickt, seitdem is die Antriebswelle weg, war irgendwann im September


    nach einigen Anrufen, fast schon stalken wurden am 15. das Geld zurückerstattet (ist aber noch nicht auf dem Konto)
    Mir wurden angeblich 94€ überwiesen, die Welle hat aber etwas über 120€ gekostet.
    Ich hab darauf hin gefragt, wie das zustande kommt und man hat mir am Telefon auch die Rückerstattung des Versands versprochen...
    Die Differenz zwischen den 120€ und den 94€ sei die Wiedereinlagerungsgebühr.
    Das mit den Versandkosten würde nicht stimmen...


    Wie kann das sein? das war doch ne Fehllieferung, ich hab ja das richtige bestellt (siehe Rechnung)
    Das müssen die doch ausbaden oder? Die Originalrechnung liegt noch hier.
    Mein Tag ist gelaufen :cursing:


    Kann man da noch irgendwas machen?


    Gruß

    Beim Aussteigen bitte Knöpfchen runter drücken!!! :thumbup:

  • Hast du es schon mal mit dem freundlichen Hinweis auf deinen Rechtsanwalt versucht??


    Einige Firmen überschlagen sich dann immer und überprüfen die Sache nochmal.

  • Was steht denn in den AGB des Shops?
    Oder war das ein :)

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Ja die AGBs |(
    Ganz ehrlich, hab den Haken in meinem Jugendlichen Leichtsinn gemacht und gut war, werde die nach Feierabend mal lesen.
    Wenn morgen das Geld noch nicht da ist (dauer von Spaßkasse zu Spaßkasse normal nur ein, nicht vier Tage)
    ruf ich nochmal an.
    Aber ich sehs nicht ein für deren Dummheit ne Wiedereinlagerungsgebühr zu zahlen.
    Die soll der Trottel bezahlen, der die falsche aus dem falschen regal genommen hat.


    Übrigens, Ersatz konnten sie mir nicht liefern, da ich vorher schon die letzte gekauft hab,
    dies noch gab :pinch:


    Hab jetzt mal schnell in den AGBs nachgelesen, zum Thema Fehllieferung find ich nix.

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  • Da wird auch nichts stehen diesbezüglich. Im Übrigen liest AGBs niemand! Lad dir mal ne App aufs Handy und les die Bedingungen... Wenn du danach noch alleine scheissen kannst, hast du echt Glück gehabt...
    Die haben das falsche geschickt und sind im Unrecht. Denk mal die hatten dir ne Antriebswelle von nem Porsche geschickt. Dann hättest du sogar noch ein Geschäft gemacht. Aber sowas steht garantiert auch nicht drin. Ruf mal einfach nen Anwalt an und frag nach. Und ich wette HerrDoctor weiss mehr dazu. Bin mal gespannt. Gruß, Flo.

  • AGB hin oder her, die sind ans Gesetz gebunden und der Händler kann da nicht Grimms Märchen draus machen. Das meiste regelt eh das BGB. Ab einer Höhe von ich glaube 25 € Warenwert hast du kostenfreies Rückgaberecht, was drunter ist mußt du den Versand selber zahlen. Ein seriöser Händler schickt dir ein Versandlabel was du auf das Paket klebst. Anwalt wegen einer fehlenden Differenz von 30-40 € erscheint mir Quatsch, die Anwaltskosten übersteigen den Wert. Ein guter Anwalt sagt dir das gleich, ein schlechter Anwalt erst nachdem er seinen Vergütungssatz berechnet hat. Kannst aber wenn es rechtlich unsauber ist einen Strafantrag wegen Unterschlagung stellen. Ob viel rum kommt sei mal dahin gestellt. Wenn der Weg zum Teilehändler ums Eck zu weit ist oder man zu bequem ist oder einfach um jeden Preis jeden Cent Sparen will, muß man eben leider damit Leben das so ein Kauf mal schief geht. Die Billigstpreise aus dem Web kommen nicht von ungefähr, Geiz ist Geil hat noch nie funktioniert.

  • Ich geb dir absolut recht Biertrinker,
    Wegen 30-40€ is mir der Weg zum Anwalt zu Blöd,


    mir gings nur Grundsätzlich drum, ob das überhaupt Rechtens ist.
    Wiedereinlagerungsgebühr klang für mich am Telefon lächerlich, dann auch noch über 25€.
    Weil wenn das nicht rechtens ist, werd ich auf jeden fall mal drohen...


    Blos sind 30-40€ für mich als Azubi auch Geld, immerhin nen halben Tank.
    Das war übrigens der Grund, warum ich nicht beim örtlichen Dealer gekauft hab,
    dort haben die Teile 150€ statt 120€ gekostet.
    Zum Schluss liefs aber trotzdem darauf raus, wollte ja nach Italien...


    ein Rücksendeaufkleber war nie beigelegen,
    das hat mich schon vorher geärgert.

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  • mir gings nur Grundsätzlich drum, ob das überhaupt Rechtens ist.

    Ich bin mir wie die Vorredner ziemlich sicher, dass es das nicht ist. Aber das Problem dabei hast du ja selbst schon erkannt. Ich selber hab in letzter Zeit auch schlechte Erfahrungen mit online Teilediensten gemacht, obwohl ich bei zweien lange völlig problemlos geordert, zurückgeschickt und umgetauscht hab.
    =>Ich befürchte, die Branche schwenkt da auf unsaubere Methoden um. Inzwischen telefonier' ich immer mehrere lokale Dealer ab. Denn auch da scheinen mir die Preise oft etwas "willkürlich" (was mich überhaupt erst zu den online Fuzzis gebracht hat).

  • Wiedereinlagerungsgebühr also Manipulationsgebühr ist z.b. als ich letztens Fliesen gekauft habe sind mir ein paar Packungen übriggeblieben, die konnte ich gegen eine Manipulationsgebühr zurückgeben.
    Ist klar, ich war auch selbst Schuld dass ich mir zuviel gekauft habe.


    Dadurch dass es nicht dein Fehler war ist das sicher nicht rechtens, es sei denn du bist ausserhalb der Rückgabefrist, in diesem Fall ist es Kulanz des Verkäufers den Artikel überhaupt noch zurückzunehmen und dann kann er sehr wohl eine Manipulationsgebühr verlangen!

  • Dann liegt genau da wohl der springende Punkt,
    ich hab ewig mit denen rumtelefoniert,
    das is schon 3 Monate her, seit anfang August.
    Muss mal schauen, ob ich die erste Mail noch habe, die war in der 30 Tägigen Rückgabefrist (laut AGB)
    Naja, nach so langer Zeit bin ich froh überhaupt was von denen zurück zu bekommen
    (wenns denn morgen da ist, das Geld)
    Bestellen werd ich da sowieso nicht mehr :whistling:

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  • So,


    kurzes Update,
    heute ging nach dem fünften Versuch jemand ans Telefon.


    Geld is immer noch nicht da.
    "Kannst dich drauf verlassen, bis Freitag is es da".
    Dann hab ich nach der Wiedereinlagerungsgebühr und den Versandkosten gefragt
    "Das zieht sich schon so lange hin, Versand und die Gebühr musst du nicht bezahlen"


    Am Freitag fahr ich nochmal zur Bank und schau nach,
    ich bin schon soooo kurz vor der Weißgluht, man glaubts gar nicht... X(X(X(X(X(

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  • Hi,


    grundsätzlich hat jeder beim Onlinekauf ein 14-Tägiges Rückgaberecht (Fernabsatzgesetz oder s.ä.).
    Man muss ja erst prüfen, ob das Teil der Beschreibung entspricht. Auf jeden Fall kostenlose Rückgabe innerhalb der Frist.


    Ansonsten halte ich es gerne nach dem Grundsatz: was nicht geschrieben ist nicht gesagt. Ich meine damit, dass am Telefon viel gelabert wird, um den Kunden hinzuhalten. Eine Mail oder ein Brief mit dem Inhalt des telefonats "zur Bestätigung" bringt etwas Sicherheit über die Absprachen.


    Wiedereinlagerungsgebühr ist quatsch. Der Umtausch darf nur eingeschränkt werden bei maßgefertigter Ware (Zuschnitte) oder verderblicher Ware (Milch).

    Dies schrieb: DerShredder :)

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