Fragen bezüglich H-Zulassung

  • Hallo zusammen, bin neu hier, wollte mich mal kurz vorstellen, und ein paar Fragen habe ich noch, ich hoffe ich finde hier passende Antworten.


    Zuerstmal ich fahre seit Sommer letzen Jahres ein Golf 1 mit 1,1l Maschine, diese hat leider im Oktober ihren Geist aufgegeben, und da ich jetzt für 150€ an nen KR-Motor komme, werd ich den dann direkt verbauen. Beruflich bin ich Auszubildender zum KFZ-Mechatroniker, daher hab ich auch gelegentlich mal mit dem Tüv zu tun. Hab mich auch schonmal informiert, mein Tüver würde mir den KR mit H-Zulassung eintragen, da er Umbau ja in den ersten 10 Jahren theorethisch möglich war.


    Mein Golf 1 soweit relativ original, hab nen GTI-Tacho verbaut, Raid Sportlenkrad, TA-Technix Gewindefahrwerk (kann ich aber nicht weiterempfehlen, kommt auch ein neues rein!), und hab Sitze vom Cabrio vorne verbaut und die Rücksitzebank entfernt.


    So jetzt zu meinen Fragen.


    Ein Bekannter fährt nen 1er GTI mit H-Zulassung und hat als Bereifung vorne 195/45 R14 und hinten 225/40 R14. Ich habe die gleiche Bereifung allerdings auf RH Cup Felgen vorne 8x14 und hinten 9x14. Für die vorderen Felgen habe ich ein Gutachten von 1992, für die hinteren leider keins. Hab auch schon auf der Internetseite von RH geschaut, allerdings gibts da keinerlei Gutachten für die besagten Felgen, schade. Hätte da jemand ein Gutachten von oder vor 1992?? Wäre super :thumbup:


    Auspuffanlage inclusive Fächerkrümmer werd ich mir von Supersprint holen, die gabs ja auch vor 20 Jahren schon und hatte die auch auf meinem vorherigen 1er (Cabrio mit 1,9l DX) und war sehr zufrieden. Oder gibts da noch Alternativen?


    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, vielleicht weis einer noch ein Fahrwerk, welches H-Fähig ist, sollte aber ein Gewinde sein :wink:


    Danke schonmal im Vorraus :thumbup:

  • KR am 1er bedeutet auch anderen Tank zu verbauen!
    Die ersten 10 Jahre mögen stimmen, aber halt nur am selben Auto. KR gehört nun mal zum 2er, sogesehen wirds mit dem H sicher nix.
    Zur H-Abnahme sollte auch die Rücksitzbank wieder drin sein.

  • ich hatte mich wegen meinem 2er und kr auch schon beim tüv erkundigt er meinte die regeln so wie sie heute wären würden es nicht zulassen da meiner zwar ein 86er ist aber halt ein früher 86er und da gab es den kr noch nicht. dann wird es mit nem 1er bestimmt nicht gehen aber wenn dein tüver es abnimmt ist es ja gut


    aber was hat denn die rückbank mit H-zulassung zu tun?

  • ich hatte mich wegen meinem 2er und kr auch schon beim tüv erkundigt er meinte die regeln so wie sie heute wären würden es nicht zulassen da meiner zwar ein 86er ist aber halt ein früher 86er und da gab es den kr noch nicht. dann wird es mit nem 1er bestimmt nicht gehen aber wenn dein tüver es abnimmt ist es ja gut


    aber was hat denn die rückbank mit H-zulassung zu tun?


    Das Fahrzeug muss in einem originalem Zustand sein.
    Tuning und Veränderung sind nur mit Sachen h- Kennzeichen konform mit teilen die zu der zeit gab.
    Reproduktions teile gehen dabei auch alles andere nimmt der TÜV nicht ab.


    Daher wenn man eine h-Zulassung haben will vorher beim TÜV vorbesichtigung machen.

  • Die Rücksitzbank hat mit der H-Zulassung natürlich nichts zu tun.


    Wollte nur bisschen was zu meinem Golf schreiben, hab mich hier heute erst angemeldet, so als kleine Einleitung.


    Wundert mich jetzt auch n bisschen, dass ihr die Erfahrung habt, dass das mit dem KR mit H nicht geht, bei mir im Umkreis fahren bestimmt 5 1er rum eben mit H & Kr. Die mussten beim Tüv nur nachweisen, dass der Umbau irgendwann mal innerhalb der ersten 10 Jahre von irgendjemand gemacht wurde und zack gabs die Zulassung.

  • Also, mich wundert ja jedesmal, dass hier im Forum nach Dingen gefragt wird, die
    1. elementar sind
    2. mit Sichrheit nicht allumfänglich Beantwortet können
    3. man durch eine einzige Googleabfrage die Informationen bekommt die auch stichhaltig sind


    z.B. hier


    da gibt es auch ein Dokument zum downloaden, in dem steht genau drin was geht und was nicht.


    Und wenn ich die Buchsaben richtig deute, hat die Rückbank sehr wohl was damit zu tun.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Danke für den Link. Genau da steht das was sich seit dem neuen Gesetz geändert hat.


    "Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten:
    Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den
    ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch
    Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden
    können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des
    Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden."


    Somit ist auch der Kr im 1er möglich mit H, man sollte nur vielleicht eine Briefkopie oder einen Bericht haben, dass das damals schon umgebaut wurde. Allerdings gehts mir hier eigentlich nicht direkt um den Motor, sondern eher um die Felgen. Da mach ich mir eher nen Kopf ob ich die mit H eingetragen bekomme ?(

  • Darüber habe ich auch schon gegrübelt, wichtig ist hier das Wörtchen "Fahrzeugbaureihe"
    Mich würde dann mal interessieren wie das definiert ist.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Allerdings gehts mir hier eigentlich nicht direkt um den Motor, sondern eher um die Felgen. Da mach ich mir eher nen Kopf ob ich die mit H eingetragen bekomme ?(


    Die Felgen sind ja wohl das geringere Problem, ziehst Dir bei der Vorführung andere drauf und danach wieder runter. Die Rückbank muß bei der Vorführung eingebaut sein, da es sich um ein "wesentliches Teil" handelt, was nicht fehlen darf.

  • Wäre das eigentlich ne Möglichkeit die vorher eintragen zu lassen? also zumindest ne Abnahme und dann den Wisch immer mit ihm Fahrzeug haben?
    Rücksitzbank hab ich alles noch, hab das Auto komplett original gekauft.

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