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Moin , fahr zu deiner örtlichen tüv stelle und und frag nache einem prüfer der kurz zeit hat. schilder ihm deine wünsche und dann lass dir eine liste geben mit den auflagen wo nach er das eintragen kann ,mit seinem namen damikt du dich auf diese liste berufen kannst. so machen wir das mit den prüfern zumal wir hier in münster 2 haben die sich darauf spezialisiert haben,leider ist einer zur gtü geganngen aber voher hat er einer golf 2 als 3 sitzer eingetragen und zwar ganz legal.
Danke, genau das ist ja mein ursprünglicher Plan gewesen. Nur weil ich beim Tüv niemanden erreicht habe, hab ich mich bei den tunern hier in der Region erkundigt. Ich hoffe irgendwo das der einfach nur nen schlechten Tag hatte und das alles nen Märchen war was er mir erzählt hat!
Tut mir leid falls ich hier Leute damit verunsichere.
wenns daran liegt: die haste schneller abgetreten als Du guggen kannst
Ich bezweifel das der Datenschutz dem Zustimmt das private Bilder in einem Onlinepool landen der gewerblich durch eine Berufsgruppe genutzt wird. Zumindest wäre dann ein Schriftstück mit der Abtretung eigener Bildrechte und der Zustimmung zum verlangten Verwendungszweck notwendig. Die Daten müßten anonymisiert werden, Kennzeichen und FIN unleserlich gemacht werden. Dazu kommt das hier in Sachsen zwar die Dekra die Eintragungen macht, aber das ist ja nicht bundesweit so. Das heißt die Daten werden Organisationsübergreifend verwendet. Keine der Prüforganisationen ist eine staatliche Einrichtung. Wer Daten verwenden will muß nachweisen wie sie speichert, benutzt und gegen Mißbrauch sichert. Da ist eine ganze Menge wo man ansetzen kann. Das ganze kommt mir irgendwie sehr bekannt vor von den Häscherbriefen der Krankenkassen wo jeder einfach mal so ein Bild von sich per Mail schickt und als Dank eine Karte mit Lichtbild bekommt. Wer sich da etwas auskennt kann sich auch dagegen wehren, man muß nur seine Rechte kennen und nicht sofort klein bei geben wenn etwas verlangt wird.
also gerade beim Tüv Nord ist das alles schon seit Jahren "hart". Jede Änderung geht nochmal in die interne Prüfung und kann zurückgezogen werden. Da muß nicht erst irgendeiner irgendwann in einer Fotodatenbank schauen. Falls das mit den Fotos so richtig sein sollte wird die der Tüver machen, damit sind das seine Fotos und nicht die des Besitzers. Und ich denke mal dass die dann nicht im Internet auftauchen sondern derer internen Datenbank.
Bei Vollabnahmen müssen die Bilder des Fahrzeugs machen bei denen erkennbar ist dass das in der Station gemacht wurde die auf dem Papier als Prüfort steht. Um sicherzustellen dass das Auto auch tatsächlich begutachtet wurde und es sich nicht um Gefälligkeitsgutachten handelt.
Und das ist jetzt der Stand von irgendwann 2011...
Achso: Abgasnorm: zumindest 2011 war es möglich die auch zu verschlechtern, wenn der Wagen in dem Baujahr auch noch schlechter ab Werk lieferbar war. Kann angehen dass es dann auch ein werkseitig verbauter Motor sein muß, weiß ich jetzt nicht. Ich habe hier übrigens einen Brief liegen, ausgeliefert 1985 mit 01, 1992 auf 03 zurückgestuft mit Tunergutachten.
Ich denke das ist wie mit allen Sachen... Mir wurde ebenfalls erzählt das ich wenn mein Diesel einen Kat drunter hat nicht z.B. schlechter eingetragen werden darf weil der Kat wieder rausgerissen wird oder ein schlechterer Motor reinkommt. Heisst das eben das zählt was zu dem Zeitpunkt auch drin steht. Das wäre dann der Ausgangswert der sich nicht verschlechtern darf.
Fazit: Red mit dem TÜVer persönlich (nicht via Tele oder so) und frag den Kollegen was er dort denkt. Jeder macht es anders... Und das ist in vielen Dingen auch gut so...
Nur mal als Beispiel, ich hab nen Motorschaden und setze mir den gleichen RP Motor wieder hinein. Aber ohne KLR weil ich den "dummerweise" mit dem altem Motor entsorgt habe.
Bin ich dann verpflichtet mir wieder nen KLR einzubauen?
Und zu meinem erstem Post nochmal. Also es stimmt wohl zum teil, das Bilder gemacht werden damit der Prüver sich absichern kann. Aber der "Tuner" bei dem ich mich erkundigt habe soll wohl nicht ganz frisch sein. Er hatte wohl schon mehrere Läden hier in der Region gehabt die alle Pleite gingen, mehrere illegale Tüv-Eintragungen gemacht und und und.
Daher gebe ich auf seine Aussage nichts mehr und werde nur das glauben was mir der Tüv morgen hoffentlich sagen wird.
Also ich habe meinen TÜV mann vorher gefragt ob er den ABF in meinen Golf 2 einträgt. Wenn ich auch die bremse umrüste macht er mir das. Abgasgutachten brauche ich nicht da, wie er sagt, die abgasnorm zählt als der golf das Werk verlassen hat.
Aber ist halt immer unterschiedlich von TÜV zu TÜV oder dekra und gtü.
Wie gesagt, die Aussage ist von 2011 eines norddeutschen Tüv-Dienststellenleiters: zumindest bei Einbau eines anderen werksmäßigen Motors kann die Abgasnorm verschlechtert werden. Z.B. kann in einen 87er GTI mit Kat ab Werk auch einer ohne eingebaut werden weil es diesen Wagen in diesem Baujahr so ab Werk gab. Eine Rückkehr zur Auslieferungsnorm war 2011 auch möglich, Nachrüstgedöns muß natürlich ausgetragen werden.
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