Tüv nach abmeldung neu ?

  • Hallo zusammen,


    Wie sieht das beim TÜV aus wenn ich ein Auto wo der Tüv seit 02.13 abgelaufen ist (abgemeldet), beispielsweise 10.13 zum Tüv vorführe ? Wie lange bekomme ich dann Tüv ? ändert sich etwas an den Kosten ?


    Ich hab mal aufgeschnappt das man in dem Fall, also bei abgemeldetem KFZ und 2 Monate überfälligem TÜV eine "größere" Untersuchung über sich ergehen lassen muss, außerdem soll es mit mehr kosten verbunden sein.

  • soweit ich dass vom Tüv erfahren habe ist die große abnahme entfallen, natürlich nur für Fahrzeuge, an denen nichts verändert wurde, und die keine zusätzliche Abnahme brauchen (anderes Fahrwerk, andere Felgen, Spoiler usw). Früher war das der Fall, wenn der wagen länger als 18 Monate ausser Betrieb war (abgemeldet). Damals durfte man die Autos sogar noch nach 17 Monaten ohne Probleme anmelden, wenn allerdings die HU noch weitere 3 Monate gültig war. So war das zumindest bei meine Zul.-Stelle.


    Kostenpunkt ist dann der selbe, egal ob mit angemeldetem Fzg im februar oder aber mit Kurzzeitkennzeichen im Oktober.


    Seit letztem Sommer (ich glaube 01.07.12) ist die Rückdatierung auch entfallen, also 2 Jahre ab dem Tag der Vorführung.

  • Wenn ein zugelassenes Auto die HU verpaßt wird der ein Aufschlag zur HU genommen, mit der Begründung der Arbeitsaufwand sei höher. Ob nun ein Halter eines vorübergehend stillgelegten Fahrzeuges auch mit dem höheren HU Preis abgestraft wird weiß ich allerdings auch nicht. In allem Fällen bekommst (so wie ganz früher) bei erfolgreich bestandener Prüfung die HU für volle 2 Jahre, es wird nix mehr zurückdatiert.

  • Stillgelegt wird nicht teurer.


    Die Vollabnahme ist auch schon seit längerem entfallen. Es sei denn man hat keinerlei Papiere mehr zu dem Fahrzeug.

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