Und Deine Schilderung war jetzt ebenfalls sehr informativ. Um Welten besser als alles, was man im Netz dazu so findet. Wichtig ist somit, dass Du eine Austauschkarrosserie bei der Zulassungsstelle "vorstellst", die auch annahmefähig ist. Dürfte daher wohl gut sein, wenn man eine möglichst baugleiche Karosserie in ähnlichem Alter wählt.
Wenn ich das richtig verstehe, gilt dann nach dem Umbau, dass das Fahrzeugalter mit dem Karosseriewechsel "übergeht", d.h. die Austauschkarosse wird vor dem Gesetz als genauso alt angesehen, wie die alte Karosse. Klingt auch logisch, da das Stichwort Karosserietausch nach § 59 StVZO immer unter dem Stichwort "Identität" des KfZ läuft. So gesehen setzt sich die Identität des alten Fahrzeugs - wenn man alles anerkannt bekommt und richtig macht - an der neuen Karosserie fort.
Na, viele Glück beim Umbau, wenn Du ihn den machst.