Unbedenklichkeitsbescheinigung?

  • Moin, ich will meinen PN->RP Umbau endlich angemeldet bekommen.
    Ich hab als ich vor einem Jahr angefangen habe mit dem TÜV-Mann gesprochen und der sagte, das sei alles kein Problem, ich müsste nur Reifen der Klasse "T" haben und die Bremsanlage müsste ausreichen, aber das soll ich nochmal bei VW nachfragen.


    Bei VW (im Ort) hat man mir gesagt, die Teilenummern seien die gleichen, der LAB sei egal, von Ihnen aus keine Einwände. Aber was schriftliches kann er mir da nicht geben, er wüsste nich was er da aufschreiben sollte. Ich denk mal der TÜV meinte schon was schriftliches.


    Ich glaube es ging wohl um die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die auch in vielen Threads zu dem Thema auftaucht, aber wie komme ich daran, ist der LAB wirklich egal, wie sieht sowas aus und wer stellt die aus?


    Brauche ich noch mehr für die Eintragung?


    Gruß!

  • Die bekommst du auch nicht beim freundlichen sondern in Wolfsburg. Wobei ich hab so was noch nie gebraucht. Ich hatte allerdings das Glück bei meinen 2 Umbauten immer nen kompetenten Prüfer zu haben der Interesse an der Sache hatte. Und damit waren 70% der Probleme schon geklärt. ;)

  • sowas gibts net! ein inkompetenter prüfer verlangt nach sowas, dreh dich um und geh woanders hin! vw wird dir sowas nicht ausstellen, da sie sowas noch nie ausgestellt haben :)

  • Inwiefern müßte die Bremsanlage ausreichen?
    Ich habe meinen PN auf RP umgebaut und hatte die PN Bremsen vorne Scheibe, hinten Trommel drunter gelassen.


    Reifen ok. T wäre bis 190km/h.



    Ich kenne es nur vom Jetta 2 aber da gab es den 1.8er RP mit Trommelbremsen und als GT mit Scheiben hinten.
    Erst der GTI (114PS) hatte dann Scheiben hinten. Alles darunter gab es beim Golf 2 mit Trommel.



    Da es also beim 1.8er RP beides gab, soll der Typ einfach mal in seine Datenbank schauen und schon hat er seine Unbedenklichkeitsbescheinigung.


    Wenn er eine bessere Bremse will, sollte er begründen warum die Bremsanlage besser als original von VW sein soll :[


    Und was ist mit dem LAB? Hast du keinen und der TÜV will einen?
    Nach meinem Wissen, gab es den mit und ohne. Zumindest habe ich schon bei den Jettas beides gesehen^^
    Auch das sollte der TÜVer in seiner Datenbanken finden.


    Der sollte mal was für sein Geld tun.
    Meine Abnahme vom PN auf RP hat ganze 35 Minuten gedauert :wacko:

  • Inwiefern müßte die Bremsanlage ausreichen?
    Ich habe meinen PN auf RP umgebaut und hatte die PN Bremsen vorne Scheibe, hinten Trommel drunter gelassen.


    Was auch OK ist, da beim RP die Trommeln Standard waren.
    Es gab ihn allerdings auch mit Scheibenbremsen auf der Hinterachse.


    Zitat


    Wenn er eine bessere Bremse will, sollte er begründen warum die Bremsanlage besser als original von VW sein soll :[


    Je nach Prüfer ist selbst eine bessere Serienbremsanlage nicht ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung eintragbar.
    Ich hatte bei der HU schon Probleme, weil ich bei der VWII die einfachen Bremsscheiben durch die Innenbelüfteten ersetzt hatte.


    Zitat


    Und was ist mit dem LAB? Hast du keinen und der TÜV will einen?
    Nach meinem Wissen, gab es den mit und ohne. Zumindest habe ich schon bei den Jettas beides gesehen^^


    Beim Golf sollte die 180er Trommel immer ohne, die Scheibenbremse immer mit LAB vom Band gelaufen sein.
    Der Jetta hatte auch bei der 180er Trommel einen LAB verbaut.

  • Beim Golf sollte die 180er Trommel immer ohne, die Scheibenbremse immer mit LAB vom Band gelaufen sein.


    Stimmt so nicht, mein serienmässiger RP hat Trommeln hinten und einen LAB.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Hey, danke für eure Antworten, aber der TÜV-Mann ist garnicht so böse. Der hat garnichts von LAB und Scheibenbremse gesagt, im Gegenteil, er hat kein Problem gesehen, nur halt gesagt ich soll nochmal bei VW fragen.


    Ich glaub einfach nicht, dass der jetzt mündlich von mir hören will "Ich habe bei VW gefragt, die finden das auch in Ordnung", ich denke mal der will schon was schriftliches.
    Deshalb hab ich halt ein bisschen gesucht und es wurde in verschiedenen Threads diese Unbedenklichkeitserklärung erwähnt.


    sowas gibts net!


    Wie jetzt?


    Wer kann mir denn mal genaueres dazu sagen?



    EDIT: Ich habe jetzt einfach mal in Wolfsburg angerufen, das hätte ich wohl direkt machen sollen. Ich muss den Fahrzeugschein einscannen und dahin mailen und bekomme die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann kostenlos per Post. Ich weiß nicht ob dem Mitarbeiter jetzt klar war, dass es um einen Serienmotor mit ähnlicher Leistung geht, aber ich kann dabei ja nichts verlieren.


    Offen bleibt dann noch die Frage was ich sonst weiteres brauche, damit der TÜV eben nicht zu 29 Euro pro angefangener Viertelstunde in seiner eigenen Datenbank wühlen muss :)
    Wie lange dauert das zuschicken so, weiß das jemand? Ich wollte eigentlich grad einen Termin beim TÜV machen, dann fiel mir das Thema wieder ein.

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