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sommerreifen im winter auf firmenauto - wer haftet bei unfall?
ich hab folgendes problem: auf einem underer firmenbusse sind noch immer sommerreifen und unser chef hat dem wagen immer noch keine winterreifen aufziehen lassen haftet jetzt im schadensfall der, der das fahrzeug gefahren hat oder der chef?
ok gut zu wissen dann kann ich dem das morgen mal vorhalten, dass ich der gearschte bin wenn was passiert und ich deshalb jetzt darauf bestehe das der karren neue reifen kriegt zumal sich so ein sprinter mit sommerreifen auf schnee eh fast nicht mehr fahren lässt. noch ist zum glück nichts passiert aber es muss ja auch nicht so weit kommen zumal wir alle dem mit dem thema schon seit 4 wochen auf den sack gehen :whistling:
und der lt35 hat zwar vorne neue winterreifen aber hinten die haben auch nur noch 4 mm profil :whistling:
es haftet die Haftpflicht, außer du handelst mit Vorsatz und Sommerreifen im Winter ist nicht Vorsatz, es ist max. fahrlässig. (Winterreifen im Winter sind auch nicht Pflicht)
Falls sich das Auto aber mal nach Österreich verirren sollte gibt es sehr wohl eine Winterreifenpflicht!!
Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.
Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht!
es haftet die Haftpflicht, außer du handelst mit Vorsatz und Sommerreifen im Winter ist nicht Vorsatz, es ist max. fahrlässig. (Winterreifen im Winter sind auch nicht Pflicht)
Da irrst du dich leider!
Winterreifenpflicht in Deutschland (letzte Neuerung zum 04.12.2010)
Seit dem 04.Dezember 2010 gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine geänderte Winterreifenpflicht.
Dazu folgendes:
Winterreifenpflicht wann?
Bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte". Alleine schon wegen des Versicherungsschutzes.
Bußgelder?
Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, soll künftig mit 40 Euro doppelt so viel Bußgeld zahlen wie bisher. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.
Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sollen sogar 80 Euro fällig werden, bisher sind es 40 Euro. Wer seinen Wagen bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss bisher in Deutschland noch mit keinen Konsequenzen rechnen.
Versicherungsrechtliche Fragen sind hiervon unberührt.
Welche Reifen müssen auf das Auto?
Als Winterreifen gelten "Matsch- und Schnee"-Reifen (M+S), wie auch Ganzjahresreifen gelten.
Teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
in dem moment wo die winterreifen pflicht sind ist es ja schon vorsatz, denn
- du als fahrer hast vor fahrtantritt das fahrzeug auf seine einwandfreie verkehrstauglichkeit zu prüfen, das heißt: funzt die beleuchtung, gehn die bremsen, ist das fahrzeug mit schnee bedeckt ist diese schneedecke komplett (auch vom dach) zu entfernen, sind den verhältnissen entsprechende reifen montiert etc.pp
- hast du also keine winterreifen im winter montiert und fährst trotz dem ist es vorsatz - ob du nun vorsätzlich zu dir gesagt hast "es ist mir egal das sommerreifen drauf sind" oder vorsätzlich das auto nicht kontrolliert hast spielt dabei keine große rolle mehr denn bei der kontrolle wäre dir ja aufgefallen das die verkehrten reifen drauf sind und hättest somit nicht fahren dürfen! man kann es drehen und wenden wie man will, es bleibt vorsatz
im privatbereich waren mir diese verhältnisse ja klar und auf meinem auto sind auch winterreifen nur mit firmenautos wusste ich halt nicht genau ob da auch der fahrer haftet aber octirolf sagte ja schon ganz klar: der, der gefahren ist haftet!
Ich weiß es jetzt nicht wie es beim falschen Reifen aussieht, aber sehr viele Punktbelastete Delikte treffen im Fall der Ahndung beide. "Als Führer des Fahrzeugs..." und eben auch "als Halter des Fahrzeugs...". Müßte man im Punktekatalog im einzelnen nachschauen. Die Frage ist auch welche Haftung du meinst. Haftpflichtschäden des Unfallgegners übernimmt die Versicherung
, die Schuldfrage könnte sich aber zu ungunsten des Sommerradfahrers verschieben. Bei Vollkasko könnte die Regulierung verweigert werden. Im Einzelfall sicher nicht sehr einfache Regulierungen, vielleicht wenn noch der Vorwurf der unangepaßten Fahrweise im Raum stehen (also Delikte die der Fahrer selbst begeht). Ansonsten bist mit einem Betriebsauto und einer damit angewiesenen Fahrt ganz gut abgesichert. Je nach schwere der Fahrlässigkeit und Abhängig von deinem Verdienst ist die Haftung gesetzlich sehr gering angesetzt, auch wenn manche Chefs da was anderes in die Verträge schreiben. Anders siehts bei Vorsatz aus.
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