Ohne Kennzeichen

  • Hallo,


    Ich hab da mal ne Frage. Vielleicht kann mir ja jemand eine Antwort geben.


    Und zwar will ich morgen meinen 3er abmelden und den 2er wieder anmelden. Ich habe von mehreren Leuten gehört das man nach der Abmeldung am selbigen Tag noch mit entstempelten Kennzeichen heim fahren darf. Kann das jemand bestätigen? Hab schon bei meiner Versicherung angerufen doch die eiern nur rum.


    Mfg Jens

  • OK Danke für die Antwort! Das erleichtert dann morgen einiges für mich.


    Ich könnte zwar das Cabrio nehmen ABER es soll regnen. Und da fahr ich mit dem keinen Meter. :D

  • Bis 24 Uhr kannst in deinem Landkreis heim fahren. Gleiche Situation wäre mit dem zuzulassenden Fahrzeug zur Zulassungsstelle, wobei das problematischer ist, denn wie will man beweisen das man wirklich hinfährt und im Falle eines Unfalls die Zulassungsstelle noch zu den Öffnungszeiten erreicht.

  • ch könnte zwar das Cabrio nehmen ABER es soll regnen. Und da fahr ich mit dem keinen Meter


    Du weißt aber schon, dass man das Dach auch schließen kann. :D:D

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Du weißt aber schon, dass man das Dach auch schließen kann. :D :D

    Nee Rolf, solche Leute verkaufen in 5 Jahren so ein Auto für 500 € mehr und vergessen bis dahin zu Leben und auch das Leben zu genießen. Lieber schränken sich solch Leute selber ein, damit das Ding ja ni rostet. Und die guten Sitze stehen "für später" im Keller. Hätte der Opi vor mir sein Auto auch so behandelt hätt ich jetzt nen Museumswagen ohne Gebrauchsspuren. Würde mir aber auch keinen Spaß machen.

  • Naja,


    ein Museumsauto will ich auch nicht - da bekommt man bei der geringsten Kleinigkeit einen Herzkasper.
    Der Jens hat wahrscheinlich keine Lust, das Cabrio wieder trocken zu reiben. :]
    Ich denke, ein Golf 2 darf jeden Tag gefahren werden. Etwas Patina schadet nicht.
    Was passiert, wenn meiner in Nähe des H-Kennzeichens kommt, oder wesentlich an Wert steigt, weis ich heute noch nicht.
    Ein lachendes und ein weinendes Auge sind wohl die Folge - mal sehen, was man daraus macht.


    Grüsse

  • Mit dem zuzulassenden 2er bin ich auch die Tage gefahren. Habe das Kennzeichen vom noch angemeldeten ab gemacht, beim neuen dran. Dann zur Zulassungsstelle, dort ab geschraubt, Fahrzeuge umgemeldet und dann mit neuem TÜV-Aufkleber dran wieder ans frisch angemeldete Fahrzeug gepappt. Gut, ich war um 7:15 Uhr da und die machen um 7:30 auf, aber war auf direktem Weg. Wäre spannend gewesen wenn die mich angehalten hätten, aber da ich mich komplett im Recht gefühlt habe hatte ich auch keine Gedanken an dieses Thema verschwendet.


    Die vor dem Gebäude wartenden Mitbürger haben etwas doof geguckt als ich das Kennzeichen ab gemacht hab, aber auch das hat mir nix aus gemacht :D

  • Mit dem zuzulassenden 2er bin ich auch die Tage gefahren. Habe das Kennzeichen vom noch angemeldeten ab gemacht, beim neuen dran. Dann zur Zulassungsstelle, dort ab geschraubt, Fahrzeuge umgemeldet und dann mit neuem TÜV-Aufkleber dran wieder ans frisch angemeldete Fahrzeug gepappt. Gut, ich war um 7:15 Uhr da und die machen um 7:30 auf, aber war auf direktem Weg. Wäre spannend gewesen wenn die mich angehalten hätten, aber da ich mich komplett im Recht gefühlt habe hatte ich auch keine Gedanken an dieses Thema verschwendet.


    Die vor dem Gebäude wartenden Mitbürger haben etwas doof geguckt als ich das Kennzeichen ab gemacht hab, aber auch das hat mir nix aus gemacht :D


    Nicht zur Nachahmung zu empfehlen - das nennt man Kennzeichenmißbrauch.

  • Hmm das Wort klingt böse, und wenn man es so hört, kriegt man gleich ein schlechtes Gewissen :huh: Gewissermaßen kann ich das nachvollziehen, hatte es aber so verstanden dass das okay ist. Und ich dachte ich hätte mich vorher gut genug informiert :whistling: Jetzt nochmal den entsprechenden Paragraph gelesen (s.u.) und mir ists hoch gekommen.. Hätte also vorher ummelden müssen. Ich böser Junge :| Ehrlich, fühle mich gerade wirklich bescheiden. Erst 15 € Parkgebühren und dann sowas :whistling:


    Zitat von §23(4) StVZO

    [...] oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat [...]

  • Wie g********l muss man sein, solch eine rechtswidrige Aktion auch noch offen im Netz zu posten?!? ?(


    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...

  • g********l? Musst du mir erklären. Ich habe vielleicht einen Fehler begangen, aber wer hat das noch nicht? Außerdem zeige ich mich ja schon einsichtig und schiebe hier schlechtes Gewissen. Sicher schützt Unwissenheit nicht vor Strafe (sofern man erwischt wird, was ja voraussetzt, dass es Vorsatz war), aber ich war mir wirklich keiner Schuld bewusst. Es ist nicht an dir, über meine Handlungen zu urteilen oder mich unwissend zu verurteilen. Dein Post klingt, als hätte ich voller Stolz darüber berichtet, aber dem ist ja definitiv nicht so. Also können wir auch normal weiter reden. Muss ja nicht eskalieren deshalb.

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