Altes DIN Auslaufkennzeichen bei Ummeldung behalten ?

  • Ich habe die Chance auf einen hübschen Rentnergolf hier aus dem Ort. Er hat noch die ersten DIN Kennzeichenschilder (SRB - Strausberg) von 1991 am Auto und ist damit noch zugelassen. Ich weiss ja, dass man die DIN Schilder bei Ummeldung behalten darf, aber leider gab es Ende der 90er hier eine Gebietsreform und der Landkreis wurde zusammengefasst. Das Kennzeichen lautet nun MOL (Märkisch Oderland), von daher würde ich gerne wissen wie da eure Erfahrungen sind ?

    Gruss Sören

  • Ich habe Freitag nen Trecker umgemeldet, der hatte noch BÖ, aber wir haben hier ne Kreisgebietsreform gehabt und haben nun BK. Die haben mir aber angeboten, dass ich das Kennzeichen behalten darf. Wollte ich nur eh nicht. ABER ich glaube, dass das die Kreise unterschiedlich regeln.


    Wie gesagt. Hier gehts, aber keine Garantie, dass es bei euch auch geht.

    Niveau ist keine Hautcreme!


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  • Eine direkte Erfahrung mit DIN und Gebietsreform hatte ich, Golf NZ gekauft mit Kennzeichen DD-Land (DD und nur ein Buchstabe, Landkreis war damals fast der ganze Speckgürtel um die Landeshauptstadt). Zwischenzeitlich gehörte die Ortschaft zum Landkreis Meißen (MEI). Kennzeichen war weg, mit der Begründung das der Ort nicht DD zugefallen ist. Wäre das Auto im aktuellen Landkreis Meißen geblieben, wäre das Kennzeichen bei einer lückenlosen Ummeldung erhalten geblieben. Zu der Zeit (2009) konnte man in Sachsen Kennzeichen aus fremden Landkreisen nicht "mitnehmen", es gab immer das ortsübliche DD, MEI, BZ usw.

  • Hallo,
    das ganze ist zulassungsstellenabhängig. Ein Bekannter konnte schon vor Jahren das DIN nicht behalten weil es ein Halterwechsel im Kreis war.


    Grüße, Der Golf Zwei

  • Mein persönliches Fazit nach jahrelanger Erfahrung: kennst du die richtigen Leute, geht (fast) alles.


    Aber im Regelfall ziehen sie dir das Kennzeichen ein, sobald sich auch nur irgendetwas verändert, bspw. eben der Halter. So zumindest bei uns, dem ich hoffentlich noch entgehen kann, weil ich bis Ende April ein ähnlich gelagertes Problem mit meinem alten Vor-EU-Kennzeichen an meinem G60 lösen muss...

  • So zumindest bei uns, dem ich hoffentlich noch entgehen kann, weil ich bis Ende April ein ähnlich gelagertes Problem mit meinem alten Vor-EU-Kennzeichen an meinem G60 lösen muss...

    Klingt nach abgemeldet? DIN welche einmal entsiegelt sind, sind für immer verloren.

  • Nö. Wie geschrieben, ist kreisabhängig. Solange (bei uns, halt kreisabhängig) der eingetragene Halter wieder zuläßt kriegt er auch die alten Schilder wieder.

  • gerade bei älteren fahrzeugen wo das alte din schild noch zum oldschool look beiträgt lässt man diese kennzeichen (sofern noch angemeldet) an den fahrzeugen zu. sprich, sollte es sich um eine ummeldung im kreis handeln wird zum erhalt der oldtimer optik das alte kennzeichen erahlten. wurde mir gerade erst vor 2 wochen bei minem verkehrsamt gesagt. einfach mal kurz beim verkehrsamt rumfahren oder fix anklingeln und nachfragen ob du das alte kennzeichen bei einer ummeldung behalten darfst

  • Biertrinker: vorübergehend stillgelegt, nicht abgemeldet. Und da sich bei Wiederanmeldung nichts ändert (FZG, Halter), darf ich die auch weiterfahren.


    Das dreiste ist nur, dass es zwar mittlerweile die Regelung nicht mehr gibt, wonach bei mehr als 18 Monaten Stilllegung der § fällig wird, aber die Kennzeichen werden üblicherweise nur ein Jahr ab Stilllegung für das FZG reserviert. Dies und dass man die Kennzeichenreservierung spätestens nach diesem einen Jahr erneuern muss, erzählen sie einem aber nicht... X(


    Ich fahre seit 1997 mein kurzes altes Vor-EU-Kennzeichen, das gehört einfach zum Auto dazu.

  • Das dreiste ist nur, dass es zwar mittlerweile die Regelung nicht mehr gibt, wonach bei mehr als 18 Monaten Stilllegung der § fällig wird, aber die Kennzeichen werden üblicherweise nur ein Jahr ab Stilllegung für das FZG reserviert. Dies und dass man die Kennzeichenreservierung spätestens nach diesem einen Jahr erneuern muss, erzählen sie einem aber nicht... X(

    ist nicht ganz richtig. du kannst ein kennzichen auf unbegrenzte zeit für dich reservieren sofern es entweder schon dir gehört oder es noch nicht vergeben ist. musst es natürlich der freundlichen mitarbeiterin sagen das du es auf unbegrenzte zeit für dich reserviert haben möchtest. kostet einmalig beim anmelden irgendwas um die 12€ extra.
    hab ich grad erst gemacht, weil ch noch ein 3 stelliges kennzeichen habe das ich später gerne wieder fahren möchte. im moment gürfen aber keie fahrzeuge mit 3 stellen zugelassen werden (mind4 /s buchstaben und 2 zahlen), es sei denn das kennzeichen wurde noch bis mind april gefahren oder es wird ein fzg umgemeldet. ich kotzejdesmal wieder ab, weil ich immer wedereinneues kennz. kaufen muß obwohl ich die alten hier noch liegen habe.

  • Biertrinker: vorübergehend stillgelegt, nicht abgemeldet. Und da sich bei Wiederanmeldung nichts ändert (FZG, Halter), darf ich die auch weiterfahren.

    Klar kannst du das deine alten Zahlen und Ziffern behalten (mit Glück das es noch frei ist oder du reservierst), bekommst aber ein neues mit Eurostreifen. Wenn das Siegel einmal runter ist vom DIN (bei vorübergehender Stillegung), ists mit dem Kennzeichen vorbei, auch wenn Halter und Fahrzeug gleich bleiben.


    Edit: das siehst auch daran das sich mit Einführung der Euroschilder die Zulassungplaketten geändert haben. Hast schon mal altes DIN Schild mit den größeren Zulassungssiegeln gesehen?

  • Wenn das Siegel einmal runter ist vom DIN, ists mit dem Kennzeichen vorbei, auch wenn Halter und Fahrzeug gleich bleiben.


    stimmt nicht ganz. wie ich schon schrieb kann man das kennzeichen behalten wenn es zum gesamtbild passt und es sich um einen youngtimer/oldtimer handelt (also retro geschichten). ist beim golf 2 eher unwahrscheinlich, aber bei einem golf 1 zb sicherlich machbar.

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