Altes DIN Auslaufkennzeichen bei Ummeldung behalten ?

  • Bei uns ist es sogar so, das ein angemeldetes Fzg. neue Schilder bekommt.
    Die Schilder am Auto meiner lieben Gattin waren so im Eimer, das ich neue haben wollte.
    Hin zu Zulassungstelle und mein Anliegen vorgetragen. Kein Problem, aber nur mit neuen EU-Schildern!

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Das haut schon mal überhaupt nicht hin weil es im Sinne von Zulassungsgesetzlichkeiten den Begriff Youngtimer schon lange nicht mehr gibt.


    Aber du kannst mir gern die Ausnahmeverordung der STVzO zeigen wonach es da eine Ausnahmereglung gibt die für G1 greift aber für G2 nur unter Umständen. Ich halte deine Aussage für sehr vage.

  • Bei uns ist es sogar so, das ein angemeldetes Fzg. neue Schilder bekommt.
    Die Schilder am Auto meiner lieben Gattin waren so im Eimer, das ich neue haben wollte.
    Hin zu Zulassungstelle und mein Anliegen vorgetragen. Kein Problem, aber nur mit neuen EU-Schildern!


    wie uncool ;(
    hättes dir vllt im i.net ersatzschilder geholt und die nur neu abstempeln lassen :wink:


    @biertrinker:deswegen ja auch in klammer, retro geschichten. nicht alles auf die goldwaage legen. hab das doch gerade erst vor 2 wochen bei uns auf der zulassungsstellegehabt und so wurde es uns erklärt. also es ist möglich. vllt nicht überall, aber bei uns schon. dafür machen die hier anderen murks


  • wie uncool ;(
    hättes dir vllt im i.net ersatzschilder geholt und die nur neu abstempeln lassen :wink:

    Ein DIN Schild bekommst nun mal nicht wieder zu gelassen. Es sei denn es ist noch zugelassen und nur ein Halterwechsel innerhalb des Kreises.

  • du mußt shon lesen was geschrieben wird und achte mal auf deine äusserungn. das mit dem g1 und g2 war nur ein beispiel.
    und dem guten octirolf seiner war doch angemeldet, nur die kennzeichen waren übelst abgerockt. klar das er keine neuen bekommt ohne euro-streifen. deswegen im inet bestellen und siegel druff. alles schon erlebt. es ist nicht immeralles so unmöglich wie du denkst.die haben auch ihren spielraum beim verkehrsamt.ist nur ne frage wie der sachbearbeiter deinen fall auslegt.

  • Ein DIN Schild bekommst nun mal nicht wieder zu gelassen. Es sei denn es ist noch zugelassen und nur ein Halterwechsel innerhalb des Kreises.


    Es war ja keine Wiederzulassung, das Auto ist und war die ganze Zeit zugelassen/angemeldet.
    Ich wollte nur neue Schilder!



    wie uncool ;(
    hättes dir vllt im i.net ersatzschilder geholt und die nur neu abstempeln lassen :wink:


    So schlau war ich auch, die hängen jetzt an der Wand, als Erinnerung an die deutsche Bürokratie! :cursing:

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Ein DIN Schild bekommst nun mal nicht wieder zu gelassen. Es sei denn es ist noch zugelassen und nur ein Halterwechsel innerhalb des Kreises.


    Bei uns im Kreis Soest kann man das DIN Kennzeichensehr wohl wieder zulassen. Man kann es nur nicht an ein anderes Auto übernehmen.


    Wenn einer hier im Kreis sein Auto abmeldet (alte DIN-Schilder) und ein paar Monate später irgendeiner das Auto mit der Kombination hier im Kreis wieder anmeldet, darf er dazu die DIN-Kennzeichen vorlegen.


    Scheint also jede Zulassungsstelle anders zu Handhaben.

  • >>Nö. Wie geschrieben, ist kreisabhängig. Solange (bei uns, halt kreisabhängig) der eingetragene Halter wieder zuläßt kriegt er auch die alten Schilder wieder. <<


    Hallo Biertrinker,


    gelesen? Hab ich um 15.22 als Antwort auf deinen Post um 15.05 geschrieben.


    Biertrinker schrieb: >>Edit: das siehst auch daran das sich mit Einführung der Euroschilder die Zulassungplaketten geändert haben. Hast schon mal altes DIN Schild mit den größeren Zulassungssiegeln gesehen?<<


    Habe ich hier vor der Haustür drei Fahrzeuge stehen. Im übrigen gab es die DIN und Euro Schilder ne ganze Zeit parallel. Schon da haben die DIN je nach Kreis große Plaketten bekommen. Erkenntlich am höhergesetzten Bindestrich.

  • Da sind wir wieder bei der überall unterschiedlichen Auslegung.
    Ich lese mich jetzt bestimmt nicht in die StVZo ein, um meine Aussagen rechtlich untermauern zu können, sondern zeige (wieder) meinen Stand der Dinge auf, wie er lt. Informationen meiner Zulassungsstelle bei uns gehandhabt wird:
    - Natürlich kann ich mir die reine Kennzeichenkombination über einen unbegrenzten Zeitraum reservieren, aber bei uns - wie oben geschildert - eben scheinbar nicht bei den alten Vor-EU-Kennzeichen, aber genau darum ging es bei mir vorhin. Vielleicht ist das ein unterschwelliger Versuch, nach einer gewissen „Kulanzphase” die alten Kennzeichen einziehen zu können. Das würde erklären, warum mir die Dame bei meiner vorübergehenden Stilllegung zwar die Zusage gegeben hat, dass ich die alten Kennzeichen unter gewissen Voraussetzungen (siehe unten) weiter verwenden kann, mir aber die Zeitraumbeschränkung vorenthalten hat. Vielleicht hat sie es aber auch einfach nur selbst nicht gewusst oder vergessen, who knows?!?

    Ich jedenfalls habe die Zusicherung, dass ich meine alten Kennzeichen bei Wiederzulassung (aus der vorübergehenden Stilllegungsphase - im Übrigen gibt es den Begriff so gar nicht mehr...) ganz normal weiterverwenden kann, aber nur weil bzw. wenn sich weder beim Fahrzeug noch beim Halter etwas geändert hat. Ist also nix mit Zwangseinzug bei uns, zum Glück.


    Ich denke, jede Zulassungsstelle handelt das ähnlich wie bei 07er und 06er mal mehr mal weniger streng.


    Oder wie erklärt sich, dass auf dem Mitarbeiterparkplatz eines Landratsamtes im Nachbarlandkreis lauter neuere Autos mit kürzesten Kennzeichenkombinationen (ein Buchstabe und eine Ziffer nach dem dreistelligen Landkreiszeichen!!) herumstehen, wo diese Kombinationen lt. Aussage der Zulassungsmitarbeiter schon seit Jahren für Motorräder und Autos, deren Bauart keine langen Kombinationen zulässt, reserviert werden müssen. Komischerweise sind in diesem Zeitraum diverse freigewordene, kurze Kombinationen plötzlich wieder auf normalen PKW auf besagtem Mitarbeiterparkplatz aufgetaucht... :whistling:

  • Hallo,
    hatte ich vorhin vergessen: Reservierung nur auf Wunsch (bin aber immer drauf hingewiesen worden), ansonsten ist das Kennzeichen sofort bei Stillegung weg. Und maximal ein Jahr. Ich wiederhole mich: halt kreisabhängig.


    Grüße, Der Golf Zwei

  • wo diese Kombinationen lt. Aussage der Zulassungsmitarbeiter schon seit Jahren für Motorräder und Autos, deren Bauart keine langen Kombinationen zulässt, reserviert werden müssen. Komischerweise sind in diesem Zeitraum diverse freigewordene, kurze Kombinationen plötzlich wieder auf normalen PKW auf besagtem Mitarbeiterparkplatz aufgetaucht... :whistling:


    Das hat sich mittlerweile geändert, da es für die Mopeds jetzt die geänderten Kennzeichen gibt.
    Da sind jetzt auch längere Kombinationen möglich.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Ich berichte mal eben Neues:
    laut Verwaltungsbeamten der Zulassungsstelle fallen die alten Kennzeichen unter Bestandsschutz, aber nur, wenn sich (innerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks) bei Wiederzulassung weder das Fahrzeug noch der Halter geändert haben. Nur wenn die Kennzeichen nicht mehr ausreichend leserlich sein sollten, würden sie eingezogen.


    Ehrlich gesagt, ich habe diese Woche mit mehr Schwierigkeiten bei der Zulassung gerechnet... ^^


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