Läuft (Mars84er, Grüner 83er, Blauer 87er)

  • Her ein paar bilder:
    ghv4uup2.jpg
    vo9zpqhy.jpg


    Hier ich denke das lässt sich auch sehen:
    ibgsm87m.jpg


    Dann noch Sachen die recht selten sind glaub ich, hab ich zumindestens noch nie vorher gesehen:
    Einmal die schalosie:
    pu3xxq9o.jpg


    Sekundenzeiger an der Uhr:
    h623n9ce.jpg


    Und der zuschieber an den Sonnenblenden Spiegel:
    hztu6arm.jpg

  • Ein Traum im Doppel-Pack. Also die können sich echt sehen lassen. Der Motorraum schaut echt Top aus wie neu. Welche Maschine hat der andere ? Was für EZ haben die beiden? Hast du das noch vor mit dem Umbau auf 16V ?

  • Hey
    den ich zuerst hatte EZ 2.1.84
    der zweite hat EZ 12.1.84


    Ja der neue ist eigentlich zuschade um da den 16v rein zu hängen


    Bin mir da noch nicht so sicher...
    Vllt muss ich noch einen shoppen ^^
    Ich schau mich mal um...

  • Schau dich bitte nach einem anderem um. Der ist wirklich zu schade. Einen 2er in dem Zustand mit der EZ findest du nicht mehr. Außer in deiner Gegend wimmelt es nur so von frühen 2ern :D

  • Sicher, daß Deine Sonnenblende auch zu Deinem Himmel passt? Ich hatte vor einiger Zeit mal Sonnenblenden mit einem anderen Muster, die angeblich aus einem 1984er Golf 2 stammten. Da sie aber nicht zu meinem Himmel passten, habe ich sie mittlerweile wieder verkauft. Anbei ein Foto im Anhang.


    Und das mit dem Motortausch würde ich mir echt nochmal überlegen, wäre doch sehr schade um den gepflegten 1,3er. Und der Gesamteindruck muß ja auch stimmig sein, selbst wenn es evtl. noch konform mit einem H-Kennzeichen wäre (Motor aus derselben Baureihe).

  • Prinzipiell gilt: Tuning ist für das H-Kennzeichen erlaubt.
    ABER: Es darf nicht neuer ("moderner") also 15 Jahre nach EZ sein.
    Das heisst: LED's, Motoren aus anderen Modellen kannst du komplett knicken.
    Wie der TÜV das mit Sportauspuffen aus den 80ern sieht... Keine Ahnung!


    Edit: Gerade die Bilder vom Motor gesehen. Umbau? Hast du einen Knall?

    Wehe mir sagt einer was über mein Sondermodell...
    Nein, es ist keine Pommesbude,
    Nein, es hat auch keinen Grill oder Ähnliches im Handschuhfach
    Nein, es ist auch nicht Mädchenhaft, und es soll auch nicht "Bar" heißen
    Nein, ich schäme mich nicht damit!


    Es ist ein Stinknormaler BISTRO! Kapische?


    :D

  • Zitat

    Für den Motor gilt nach Punkt 3.2.3.1. der Oldtimer-Richtlinie 2011: "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig." Das H-Kennzeichen kannst Du mit dem ABF-Motor also knicken.

    Das ist auch meine Meinung.
    Interessant wird es bei FW-Alternativen, da es vieles von damals heute nicht mehr gibt und Gewinde-FW erst ca. 95 für dem Golf 2 erschienen sind...
    Was mich mal vom TE interessieren würde, ob er schon mit einem Gutachter Kontakt aufgenommen hat.
    Zwei Jahre sind schnell vorbei und einen "07er" hat er ja schon am laufen, also ist da eine gewisse Erfahrung vorhanden.
    Von diesen Aussagen hätte das Forum einiges. Ich weiss schon, wo ich hingehe, aber es ist ja noch sieben Jahre hin und deshalb hatte ich es noch nicht geschafft, da vorbeizuschauen.

  • @ GolfII88: muss ich nochmal genau nachgucken... Kann ich so noch nicht sagen...


    @ ALLE: Wenn aber auch nur Wenn ich den doch umbaue wird das erst nach dem H gutachten passieren also wird es beim H kein thema sein die abnahme zu machen...
    War auch schon bei einer Werkstatt bei uns die viel mit Oldis zutun hat( da hab ich letztens noch ein Passat B1 Kombi abgeholt) und die sagten mir das der Golf in den zustand Difinitiv das H bekommt...


    Bin zur zeit schon auf der suche nach ein gleich alten 2er nur vllt nicht in so einer Basis den ich dann umbaue...


    Solange wie ich noch nicht umbaue ist der 16V zimmer deko ^^
    vmasc8yk.jpg

  • Selbst wenn du den Motor erst nach einer H-Abnahme einbaust - wirst du den Motor nicht eingetragen bekommen oder aber das H wieder ausgetragen.


    Mittlerweile steht bei der HU jedesmal auch der H-Status auf der Kippe. :cursing:

  • Hi Domsch,


    ich möchte nochmals einen Passus der Oldtimerrichtlinie reinstellen:

    Zitat

    1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gemäß §23 StVZO
    * Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.


    Daraus entnehme ich, dass man bis 1994 den ABF hätte verbauen können...Da das aber tatsächlich nicht gemacht wurde, wird der Eintrag schwierig bzw. nicht möglich.
    Wenn du das bitte mal abklären könntest bei deiner Oldi-Werkstatt, hätten wir hier im Forum auch etwas davon.
    Und ob der auf H oder 07er fährt, ist bei der Beurteilung egal. Die Kennzeichen sagen nur etwas über die Verwendung im Strassenverkehr aus, aber dienen nicht zur Beurteilung des historischen Kultuguts.


    Grüsse

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