Totalschaden Abrechnung GolfII

  • Nach 279000 Kilometer wurde heute von einer netten Dame mein Golf geschrottet.
    Hat jemand eine Erfahrung auf welcher Basis die Versicherung abrechnet?


    Golf II, 1,6 Baujahr 1992 - Tüv bis 04/2013


    Ich könnte heulen...... ;(

  • Bist du dir sicher das es ein totaler ist?
    Wie hoch ist der Schaden?
    Ist der Wagen original oder umgebaut?
    Bei meinen letzten Unfall ( war ein 94er Passat komplett umgebaut) wurde erst mal der Wert ermittelt, Anschaffungskosten, die umbauten etc.
    Dann wird ermittelt wie hoch dein schaden ist und mit welchem Preis deiner ca in der Schwacke liste steht (sofern er noch aufgelistet ist)
    Danach richtet sich dann der Wiederbeschaffungswert.
    Aber beachte eines wenn es ein Totaler ist bekommst du die Mehrwertsteuer ausgezahlt, diese möchten sich einige Versicherungen gerne behalten.

  • dran denken, solltest du den "schrotthaufen" behalten zieht dir die versicherung den restwert ab. der wird in einer "internetbörse" ermittelt wo händler drauf bieten können. entweder gibst den dann ab oder du kaufst ihn der versicherung ab.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen


  • DAs ist der im Profilbild von mir... Keine Umbauten alles original..... Wirtschaftlicher Totalschaden auf jeden Fall. Volltreffer vorne rechts. Bis in den Motorraum weit eingedrückt....

  • 279000 Kilometer


    Golf II, 1,6 Baujahr 1992


    Ich könnte heulen...... ;(

    Sorry aber bei 280 tkm was erhoffst du dir da noch von der Versicherung ?,


    da wird leider nicht mehr viel raus kommen da es auch " nur " ein Pn ist,


    hilfreich sind Rechnungen und Quittungen von teilen und werkstatt besuchen , So wie ein guter Gutachter



    die anderen meinten Fotos vom Unfall Schaden , ob es wirklich ein Total schaden ist

  • Verunsichert doch den TE nicht so, in aller Regel kommt pro Monat Rest-TüV noch 100,- € raus. Bei Schwacke steht schon lange kein 2er mehr drin. Nach nem Crsah ist ein wirtschaftlicher Totalschaden schnell erreicht. Letztlich entscheidet der Gutachter und nicht die Forumscommunnity wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Aus zwei mir persönlich bekannten Fällen kann ich dir sagen das 1000,- für NZ bzw. 1200,- für RP rausgekommen ist (Juni 2011 und Juli 2010). Da der "Schrott" keinen Restwert mehr hat wird eine Pauschalsumme von 90,- € abgezogen ** (das kann dir dein Gutachter genau erklären). Ansonsten darfst dein Auto auch behalten, niemand kann und wird dich zum Verkauf deines nun fast wertlosen Autos zwingen. Es ist deine und es bleibt auch deine! Falls du es verschrottest kannst du alle Kosten die damit zusammenhängen geltend machen (Gebühren Zulassungsstelle (auch die Anmeldung des Ersatzwagens!), Verschrottungsgebühren, usw.). Wichtig ist immer, auch wenns schwer fällt, Ruhe zu bewahren und die Tippeltappeltour zu absolvieren. Also alles den jeweiligen Versicherungen mitteilen, Gutachter bestellen, Gutachten abwarten, Rechtsbeistand nehmen (steht dir als Geschädigter kostenfrei zu). Der Anwalt wird erst das Geld fürs Auto anfordern, dann die Unkosten, und als letztes (falls nötig) alle Kosten die mit der Gesundheit zusammenhängen.


    ** Da widerspreche ich Golf 1.6! Die Versicherung ersetzt deinen Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert (sogenannter Restwert). Die Versicherung erwirbt kein Eigentum an deinem Auto, es ist und bleibt deins!!! Demzufolge mußt du auch nichts zurückkaufen. Abrechnung erfolgt auf Gutachterbasis, das ist alles. Allerdings wird ein vorhanderer Restwert abgezogen, bei unseren alten Gölfen in aller Regel die pauschalen 90 €.


    Bitte lasse dich durch einen Anwalt beraten, den wirst du brauchen wenn dich die gegnerische Versicherung nicht über den Tisch ziehen soll (als Geschädigter steht dir der Anwalt kostenfrei zu, die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung ). Bitte suche auch einen Gutachter deiner Wahl, auch wenn dir die gegnerische VS einen Gutachter anbietet (der dann auf im Sinne der VS den Schaden klein rechnet). Du hast RA und Gutachterwahl und mußt dich nicht von der gegnerischen VS unter Druck setzen lassen!


    Edit: manches was in den vorangegangenen Posts steht, hat mal gestimmt in frühreren Jahren. Das ändert sich immer wieder mal, ein Unfall und dessen Abwicklung aus dem Jahr 2006 oder 2008 ist mit 2010 oder 2011 leider nicht vergleichbar. Als Beispiel auch die Handhabung das eine Zeitlang die MWST abgezogen wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Biertrinker ()

  • wenn die versicherung den wiederbeschaffungswert auszahlt und er sein auto behält muss er an die versicherung den restwert bezahlen. wäre ja schön blöd von der versicherung wenn die ihm das neue/andere auto bezahlen und er das auto in einzelteilen verkauft.



    so war das letztes jahr noch. wird sich auch nicht geändert haben.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • Mollig ich wurde eher sagen das es an der Versicherung liegt... Mein Bruder hatte das vor ca zwei Monaten nachdem ihm ein Rasenmäher der Stadt die komplette Seite seines Golfs aufgeschlitzt hat. Gutachter legte den wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges fest 1800€, (vw Golf 2 1.8 (rp) Bj 1990, TÜV 3 Tage abgelaufen) ( das Fahrzeug stand bei meinen Eltern in der Einfahrt). Versicherung zahlte 1850 Euro +Gutachter+RA wofür die 50 Euro waren kann ich auch nicht sagen, obwohl es die Stadt war und dieursache schnell geklärt war, hat es fast 2 Monate gedauert und der RA musste zwei mal anmahnen...

  • wenn die versicherung den wiederbeschaffungswert auszahlt und er sein auto behält muss er an die versicherung den restwert bezahlen. wäre ja schön blöd von der versicherung wenn die ihm das neue/andere auto bezahlen und er das auto in einzelteilen verkauft.


    so war das letztes jahr noch. wird sich auch nicht geändert haben.


    Seit wann bitte zahlen denn Versicherungen den Wiederbeschaffungswert aus, ohne vorher den Restwert abzuziehen? Das gab es ja noch nie.

  • Hi Rocket,


    das wollte er doch damit sagen! :D


    @BT
    Interessanter Aufschluss. Es ist in der Tat ratsam, den eigenen Gutachter zu bestellen. Dann ist das objektiver. Rechtlicher Beistand ist auch ok, weil die gegnerische VS versuchen wird, den Schaden so gering als möglich zu taxieren.


    Grüsse

  • So vielen Dank für die ganzen Antworten. Der Gutachter hat nun für meinen 91er Golf II 950 Euro ermittelt abzgl. 60 Euro Restwert. Den ein Verschrotter (mein schönes Auto) bezahlen würde. Auch die gegnerische Versicherung hat sich bisher sehr großzügig gezeigt. Einen Mietwagen bekam ich direkt nach Hause geliefert. Echt cool und dann noch eine ganze Nummer größer die Kiste.


    Jetzt das nächste Problem. Leider ist der KFZ-Brief verschollen - zumindest zur Zeit. Vor zwei Wochen hatte ich den noch in der Hand. Jetzt unauffindbar. Abmelden ohne Brief ist ja weniger das Problem, aber der Verschrotter will den Brief haben???


    Was nun? Ersatzbrief für ein Schrottauto kostet hier im Kreis 59,50 Euro.

  • entweder du versicherst dem schrotti an eides statt, dass das dein wagen ist oder du zerlegst ihn selber. würde den wagen auf keinen fall als ganzes abgeben. könntest z.b. nen pn mit motorschaden als ersatz kaufen, oder einen mit total verdreckter ausstattung und dann alles umbauen, da lässt sich richtig sparen. oder halt die teile einzeln verkaufen, die noch gut sind. da springen nochmal ein paar hundert euro raus, vor allem bei guten herausgetrennten blechteilen (heckblech, seitenteile, etc...) ist was zu holen.

    Es lebe das mobile Altmetall!


    Es kann die paradoxe Situation entstehen, dass ein Produkt durch Aufwenden von Arbeit weniger wert geworden ist. :)

Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten

Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?

  • mehr Speicherplatz in der Galerie
  • kein Download-Limit in der Datenbank
  • überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
  • mehr Anhänge/Bilder im Forum
  • individueller Benutzertitel wählbar
  • uvm. (mehr Infos hier)


zum WOBber+ Abo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ schnelle Hilfe bei Problemen aller Art
  • ✔ Bilder hochladen und den Auto-Showroom nutzen
  • ✔ und vieles mehr ...