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Hi, also ich habe hier alle Papiere für den PF. Sobald das Ding in 1-2 Wochen eingetragen ist, kann ich dir alles als Kopie zuschicken. Die Frage ist nur, ob da bestimmte Nummern etc. bei sind, die dann einem von uns beiden Ärger bringen, sobald 2 Karren mit dieser eingetragen wurden. Kann sich da Mal Jemand zu äußern? Ansonsten habe ich bereits alles eingescannt.
Hey! Danke für deine Nachricht und vielen Dank das du mir behilflich sein willst. Wie das mit der Nummer ist, weiß ich leider nicht. Aber ich habe den KLR leider nicht ersteiegrn können. Ich warte einfach mal die nächste Auktion ab. Sobald ich dann einen habe melde ich mich. Soweit ich weiß, habe ich aber garkeinen PF. Geht das trotzdem?
1) KLR wird eingebaut (selber oder Werkstatt) 2) KLR wird eingetragen (ABE Original, Kopie oder vom Tüv selbst aus dem KBA-Archiv) 3) Steuerklasse wird geändert beim Finanzamt (mit ORIGINALEM Steueränderungsantrag)
Den Steueränderungsantrag gibts nur einmalproverkauften KLR dazu und nur wenn dieser vollständig ausgefüllt ist wird auch die Steuerklasse geändert. Blankokopien können eigentlich nicht wirksam werden, da es ein 4fach Durchschreibebogen ist. Der Antrag ist halt nicht nur ein Wisch den irgendwer mal fix ausfüllt!
Im Antrag wird die FIN des KFZs und auch die KBA-Nummer des KLR eingetragen.
Original für Zulassungstelle >>> Farbe Weiß 1. Kopie: für AU-Werkstatt >>> Farbe Gelb 2. Kopie: für Fahrzeughalter (Gewährleistungsurkunde) >>> Farbe Blau 3. Kopie: zur Rücksendung an Twin-Tec (!) >>> Farbe Rosa
Damit ist auch klar warum es für einen KLR nicht zwei Anträge geben kann, Kopie Rosa geht an den Hersteller und dient Gewährleistungszwecken und soll Mißbrauch vorbeugen.
1) KLR wird eingebaut (selber oder Werkstatt) 2) KLR wird eingetragen wenn selber eingebaut oder nur der Einbau bestättigt wenn von Fachwerkstatt eingebaut) ABE Original, Kopie oder vom Tüv selbst aus dem KBA-Archiv) 3) Steuerklasse wird geändert beim Finanzamt/Zulassungsstelle(mit ORIGINALEM Steueränderungsantrag) in einzelnen Fällen auch mit Kopiertem Steueränderungsantrag je nach Zst
Den Steueränderungsantrag gibts nur einmalproverkauften KLR dazu und nur wenn dieser vollständig ausgefüllt ist wird auch die Steuerklasse geändert. Blankokopien können eigentlich nicht wirksam werden, da es ein 4fach Durchschreibebogen ist. Der Antrag ist halt nicht nur ein Wisch den irgendwer mal fix ausfüllt! Blancokopien sind in Einzelfällen wirksam kommt aber immer auf die Zulassungsstelle an.
Im Antrag wird die FIN des KFZs und auch die KBA-Nummer des KLR eingetragen.
Original für Zulassungstelle >>> Farbe Weiß 1. Kopie: für AU-Werkstatt >>> Farbe Gelb 2. Kopie: für Fahrzeughalter (Gewährleistungsurkunde) >>> Farbe Blau 3. Kopie: zur Rücksendung an Twin-Tec (!) >>> Farbe Rosa Die letzten beiden sind nur für den Gewährleistungs-/Garantiefall gedacht!
@geiler: soweit ergänzend und eigentlich nix einzuwenden. Nur eine Sache ganz unten... egal wer was verkauft, ein Produkt erhält in keinem Fall zweimal Garantie (schon weil eine Garantie eigentlich eine Endverbrauchergarantie ist und eigentlich auch nicht eine Restgarantie "mitverkauft" werden kann falls ein Produkt privat den Besitzer wechselt). Da aber auch die FIN mit angegeben ist muß das ja auch eine Bewandnis haben. Meine Schlußfolgerung: ein KLR der im Auto X schon eine Steuervergünstigung erreicht hat, kann eigentlich aus rechtlichen Gründen in einem Auto Y keinen nochmaligen Steuerbonus bringen. Mag idiotisch klingen, aber genau die Logik steht hinter der gesetzlichen Verfahrensweise. Warum nun eine Zulassungsstelle kulanter ist und eine andere nicht, erschließt sich mir leider nicht.
Ich korrigiere meinen Fehler: Falls eine andere Stelle als eine anerkannte KFZ-Werkstatt den Einbau vorgenommen... ...hat die Abnahme durch einen Sachverständigen zu erfolgen. <<< Originaltext aus ABE
Man muss die ABE ja nicht immer so genau nehmen! Bsp. Bin mit meinem Jetta zum Tüv gefahren und wollte mir den einbau bestättigen lassen!(kostet nichts) Die wollten mir den KLR eintragen (26€ oder so) es sei denn er wurde von ner Fachwerkstatt eingebaut und getestet! Ich also zu ner bekannten Werkstatt und der hat mir die Papiere(alles Kopien) ausgefüllt und auch gleich die AU gemacht! Ich zum Tüv den Einbau bestättigen lassen und die HU gemacht und auf die Zst. die Emissionsklasse ändern lassen! Fertig! Warum soll ich dem Tüv noch Geld in den Hals werfen!Die wollen schon genug!
Natürlich möchte der Gesetzgeber nicht das einKLR in zwei Fahrzeugen läuft! Und der Hersteller natürlich erst recht nicht :wink: :wink: Aber gehen wir mal davon aus das die meisten gebrauchten KLR aus Fahrzeugen stammen die jetzt nur noch als Dosen im Kaufhausregal stehen!! Alles andere würde auch gar keinen sinn machen(es gibt auch ausnahmen) und wer ein gebrauchten KLR kauft kann auch gut auf die Garantie/Gewährleistung verzichten!
Mißbrauch ist nicht zu unterschätzen. Ich kauf mir einen KLR neu, bau den ein, lass die Steuer ändern, bau den KLR wieder aus. Danach geh ich auf Dummenfang und verkauf den KLR mit "Restgarantie" wieder. Ganz klar das das nicht im Sinne des Gesetzes ist und auch rechtlich bedenklich ist. Um dem aus dem Weg zu gehen und das zu vermeiden ists halt nicht erlaubt einen KLR für zwei Autos zu benutzen.
beim nächsten Tüvtermin würde das aber auffallen, das der KLR ausgebaut ist, auch wenn man die AU "hinbekommen" hat? Wobei das eh nur in den ersten Minuten eines Kaltstarts gemessen werden könnte... Von der Steuerhinterziehung möchte ich nicht reden!
Deswegen schreib ich ja es würde keinen Sinn ergeben!
Also ich finde es nicht ilegal einen nicht mehr genutztenKLR für ein anderes Fahrzeug zu verwenden! Man baut sich ja auch nen Kat aus nem anderen Fahrzeug ein auch wenn der nicht eingetragen wird! Der jenige der was falsch macht ist ja der, der sich nen KLR eintragen lässt und ihn dann wieder ausbaut und verkauft! Das Risiko währe selbst mir zu hoch! Abgesehen davon das es evtl. einem geübten Prüfer bei den nächsten AU auffallen würde das da was fehlt! (wie schon beschrieben wurde)
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