Rechtsfrage: Was tun wenn Verkäufer der Nacherfüllungspflicht nicht nachkommt?

  • Moin,
    vielleicht kennt sich hier ja jemand mit dem Gesetz/Recht aus.
    Ich habe Teile bei einem Internethändler gekauft. Angegeben als Originalteile mit Originalteilenummer. Ich hab extra nochmal nachgefragt und das wurde bestätigt, dass es Originalteile sind.
    Wie ihr euch jetzt sicher schon denken könnt, wurden Nachbauteile geliefert. Qualität unter aller Sau.
    Da ja ein Sachmangel vorliegt hat der Verkäufer die Pflicht der Nacherfüllung. Sprich der muss eine mängelfreie Ware liefern. Dazu hab ich dem eine Frist gesetzt. Die Frist ist abgelaufen und es ist nichts passiert.
    Rein Rechtlich kommt als nächstes der Rücktritt vom Kaufvertrag. Sprich Geld zurück und Ware zurück.
    Kennt sich da einer aus, wie der Rücktritt auszusehen hat? Einfach schriftlich ne Meldung machen und dann muss der Verkäufer alles in die Wege leiten?
    So wie ich die Sache sehe, wird der eh nicht reagieren. Wie geht man dann weiter vor?
    Gruß

  • Erfüllt das eigentlich schon den Tatbestand des Betruges wenn eine vorsätzliche Täuschung stattfindet?


    Ob ich rechtlich Richtig liege weiß ich nicht, aber ich würd einen Brief aufsetzen und das Geld zurückfordern (mit Frist). Darin würd ich alle entstandenen Unkosten geltend machen. Abschicken per Einschreiben mit Rückschein. Würde bedeuten das der Kaufpreis plus Versand, der Rückversand und das Briefporto zu Lasten des Verkäufers gehen. Würde sicherheitshalber auch die Ware erst nach Erhalt des Geldes zurückschicken oder den Rückversand nicht einfordern und die Ware Unfrei zurücksenden. Nach Ablauf der Frist wo du dein Geld wieder haben möchtest kannst eigentlich einen Mahnbescheid beim AG beantragen, kostet 20,- € ca. (die Kosten dafür würd ich dem Verkäufer schon vorab in Aussicht stellen, schon das er sieht das er nicht machen kann was er will).

  • Hallo,
    also in einer kurzen Zwischennachricht hat der Verkäufer gesagt ihm wäre das nicht aufgefallen, dass das keine Originalteile sind. Demzufolge kann man den Betrug ja nicht nachweisen.
    Ich werde die Ware erst zurück schicken wenn ich das Geld wieder habe, bzw. wenn ich eine Rücksendeaufkleber bekommen habe.
    Mit dem Mahnbescheid klingt nicht schlecht. Da werde ich mich mal erkundigen wie das abläuft.

  • Hi Norman,


    bist du RS versichert?
    Dann gehe unter "Internet, Roststock, Anwalt" auf den zu und erfrage die weitere Vorgehensweise.


    Die Speicherung der I-Net-Seite wäre auch gut als Beweismittel.


    Frage der Nachbesserung stünde auch im Raum - er könnte ja noch orginal liefern...


    Grüsse

  • Hallo,
    Rechtschutzversicherung ist leider nicht vorhanden. Mich hat bisher immer die relativ hohe Selbstbeteiligung abgeschreckt.
    Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist ja fehlgeschlagen, da die Frist einfach verstrichen ist. Nachbesserung bedeutet ja Reparatur der Ware und wäre in dem Fall ja nicht möglich gewesen.
    Die Internetseiten habe ich als Screenshot gespeichert. Der Verkäufer hat kurz danach den Artikel in eine andere Kategorie verschoben und die Beschreibung geändert.

  • Tja das Problem ist, dass der Verkäufer in den AGB's festgelegt hat, dass einfach zurückgeschickte Ware nicht angenommen wird. Ein Umtausch/Rückversand muss vorher abgeklärt werden. Ob das rechtens ist sei mal dahingestellt. Und der Verkäufer hat sich seitdem icht zurück gemeldet.

  • Hi,


    ich hatte dir doch geraten, sich mit dem I-Net-Anwalt in Verbindung zu setzen bzw. sich da zu informieren.
    Hier nochmal der Link:
    Widerrufrecht
    Es gibt ja durchaus Fälle, bei denen kein Widerruf möglich ist, siehe Link.
    Deine Teile gehören nicht dazu.


    Schreibe ein E-mail und erkläre den Sachverhalt und dass du nicht RS versichert bist. Warte dann mal die Antwort ab.
    Übrigens alles aufbewahren, auch diese Fristsetzung etc.
    Problem könnte höchstens sein, er streitet den Erhalt der Fristsetzung per Mail, Fax..? ab.
    Briefform/Einschreiben wäre optimal für die Anwälte... :wink:  
    Würde ihm das aber nicht so leicht machen.


    Grüsse

  • mein Anliegen passt hier wohl besser hin:


    Ich hab vor kurzen eine Spülmaschine bei ebay-Kleinanzeigen gekauft, laut Anzeige, sollte Sie wunderbar funktionieren, das tut Sie aber nicht. Hatte jetzt den Bosch-Dienst da und er meinte die Pumpe sei defekt.


    Nun ist es nicht die Ware die ich wollte.


    kann ich da mein Geld zurück verlangen, da ja privatkauf?


    mfg eric

  • Hi,


    schreibst

    Zitat

    laut Anzeige, sollte Sie wunderbar funktionieren,

    Die Ware, die du wolltest ist es schon, nur ist sie defekt.
    Die Pumpe wird wohl nicht beim Transport defekt gehen. Also liegt der Schluss nahe, das der Mangel dem VK schon vorher bekannt war. Auch ein Privatmann darf Mängel nicht verschweigen. Das zu beweisen ist aber so eine Sache.
    Ob du einen RA einschalten solltest, musst du dir überlegen, hängt auch vom Streitwert ab.
    Viell. solltest du mit dem VK nochmals reden ob er dir die Pumpe bezahlt.


    Wünsche viel Erfolg!


    Grüsse

  • Ich gehe jetzt mal von einem Kauf mit persönlicher Abholung aus (?). Transport bei gebrauchter Ware aus Ebay Kleinanzeigen schließ ich fast aus. bei Abholung würde für mich gelten das der Verkäufer mir das Gerät vorführt. Geht das aus irgendeinem Grund nicht nehme ich vom Kauf Abstand oder muß mit defekten rechnen. Vermute aber das trotz der defekten Pumpe das Gerät noch deutlich unter Neupreis liegt. Die Frage wäre auch ob es einen Kaufvertrag gibt, ob dort Eigenschaften zugesichert wurden. War alles mündlich siehts schlecht aus zu Beweisen was der Verkäufer versprochen hat. Anwalt nehmen und Rechtstreit kann man sicher wegen fast allem anfangen, ich vermute aber das da die Kosten den eigentlichen Kauf übersteigen und am Ende nix bei rum kommt.

  • hey, danke erstmal für die Tipps


    hab Ihm heut nochmal geschrieben, wie wir das nun klären wollen


    Abgehold habe ich die Maschine selber, als der Bosch.Dienst da war , habe ich den Vk geschrieben das die Pumpe defekt sei, darauf bekamm ich die antwort, ich soll Ihm meine Adresse geben, er schickt mir eine Pumpe vorbei.


    Das liegt aber nun schon 3 Wochen zurück.


    Falls da jetzt nichts raus kommt, fahre ich mit der maschine (ca 60km) zu Ihm und dann wird das vor Ort geklärt :pinch:


    Edit:


    OK, darf die Maschine wieder zurück bringen...ging ja doch noch alles gut :)

    Einmal editiert, zuletzt von reiden ()

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