Wie Auto ohne TÜV kaufen?

  • Sagt mal, wie kauft man eigentlich ein Auto, das keinen TÜV hat? Ohne TÜV darf das Auto nicht auf die Straße, aber irgendwie muss man es ja in die Werkstatt bringen zur Inspektion. Wie macht man das? Muss man das dann abschleppen!? Oder kann man mit einem Überführungskennzeichen auch ein Auto ohne TÜV fahren? Ich hab das nicht akut vor, aber fürs nächste Auto würd ich das gern wissen für den Fall der Fälle.


    Gruß
    Malte

  • mit 5 tageskennzeichen oder halt rote nummern. bist ganz dreist machst das kennzeichen von deinem aktuellen auto dran, nur nicht erwischen lassen da nicht erlaubt. schleppen darfst du ein abgemeldetes auto garnicht, da nicht versichert.


    bei roten nummern oder kurzeitkennzeichen muss er aber verkehrssicher sein, also beleuchtung und bremsen sollten funktionieren, der auspuff nicht ubedingt abgefallen usw, also nichts grobes.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • Mit Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen darfst du das Fahrzeug bewegen auch wenn es kein Tüv hat aber es sollte schon in einem Verkehrssicher Zustand sein!


    § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten


    (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine
    EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu
    Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden,
    wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter
    Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.
    § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.


    Quelle:Kurzeitkennzeichen.de




    § 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge


    (1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.
    (2)
    Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn
    ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur
    selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann,
    die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die
    Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung
    leidet.Quelle:Gesetze im Internet.de


    Ich hab zwar noch andere Tips aber die fallen unter die Forumsgrundsätze :wink:
    Edit:sowas wie Golf1.6 schreibt

    SUCHE:Jetta 2 Rallye Grill (Mattig) vorzugsweise mit Emblem aber nicht zwingend!



    Das Auto
    ist jene technische Erfindung, welche die Anforderungen an die Reaktionsgeschwindigkeit der Fußgänger beträchtlich gesteigert hat. :thumbup: 8o
    Lothar Schmidt deutscher Politologe und Schriftsteller (1922 -

  • Mit Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen darfst du das Fahrzeug bewegen auch wenn es kein Tüv hat aber es sollte schon in einem Verkehrssicher Zustand sein!

    Ah ja, danke. Nun weiß ich bescheid, wenn das mal auf mich zukommt. Kann ja mal passieren, wenn ein Auto 2 Jahre oder so auf Halde steht.

  • Hi,


    daran dachte ich auch gerade!
    Wenn er so lange steht, wird das sowieso etwas schwieriger. Da würde ich einen Hänger organisieren.
    Denn - das Licht geht vielleicht noch aber die Bremsen...
    Das Problem ist aber der Motor, der dann total trocken ist und viell. auch schon im Nockenwellenbereich Rost angesetzt hat.
    Da würde ich nichts bewegen, bevor das alles überprüft und ggf. überholt ist.
    Wäre ja schade um so einen Scheunenfund.


    Grüsse

  • bist ganz dreist machst das kennzeichen von deinem aktuellen auto dran, nur nicht erwischen lassen da nicht erlaubt.

    Ich will nicht der mit dem erhobenen Zeigefinger sein, aber das ist nicht wirklich dein ernst, oder? Da kannst besser ganz ohne Schilder fahren, das ist deutlich billiger, dann kommt wenigstens nicht noch die Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch dazu. Von den vielen anderen Anzeigen die man dann am Hals hat mal ganz abgesehen. So eine Aktion ist schon wenn man "nur" erwischt wird fast unbezahlbar, wenn dabei noch zufällig was passiert und man in einen Unfall verwickelt ist (ohne Versicherungsschutz), am besten noch mit Personenschaden, bezahlt man vermutlich bis an sein Lebensende. Da sollte man mal gründlich drüber nachdenken bevor man auf so Ideen kommt...

    Alle sagten: "Das geht nicht". Dann kam einer der wußte das nicht, der hat es einfach gemacht...

  • Hallo,
    falls das Fahrzeug angemeldet ist und nur keinen Tüv hat sind rote Kennzeichen/5-Tages Kennzeichen unzulässig. Doppelzulassung ist nicht vorgesehen. Kann man sich dann ausrechnen was billiger wird, so zum Tüv fahren und hoffen das man schneller da ist als die Polizei einen anhält (ab 8 Monate überzogen gibt es Punkte) oder abmelden, rote Nummer, Tüvfahrt und wieder anmelden.


    Grüße, Der Golf Zwei

  • Ich will nicht der mit dem erhobenen Zeigefinger sein, aber das ist nicht wirklich dein ernst, oder? Da kannst besser ganz ohne Schilder fahren, das ist deutlich billiger, dann kommt wenigstens nicht noch die Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch dazu. Von den vielen anderen Anzeigen die man dann am Hals hat mal ganz abgesehen. So eine Aktion ist schon wenn man "nur" erwischt wird fast unbezahlbar, wenn dabei noch zufällig was passiert und man in einen Unfall verwickelt ist (ohne Versicherungsschutz), am besten noch mit Personenschaden, bezahlt man vermutlich bis an sein Lebensende. Da sollte man mal gründlich drüber nachdenken bevor man auf so Ideen kommt...

    Ergänzend dazu: Kumpel von mir hat für so einen Blödsinn 7 Punkte kassiert, reichte (da vorbelastet) zu um den Schein 1997 abzugeben. Führerscheinbehörde hat MPU angeordnet (keine Alkoholvergehen!) die er demnächst anfangen will. 14 Jahre Laufen für einmal schnell "mal schnell ein Kennzeichen nehmen und nicht erwischen lassen".

  • ANGEMELDET-TüV abgelaufen (Weniger als 3 Monate) = Einsteigen zum TüV fahren. Simple as that..


    ACHTUNG:
    TüV abgelaufen über 3 Monate, ob Verkehrssicher oder nicht = Wird von der Zulassung und Versicherung zwecks neuerlicher EDV-Systeme automatisch abgemeldet also braucht man/n danach automatisch Rote Nummern, oder eben Kurzzeitkennzeichen (5 Tage KZ)


    Kommen ja auch neuerdings 700 Warnbriefe gesegelt, von der Zulassung & Versicherung sie mögen bis ...Datum wissen was los ist.


    (Der TüV-Betrieb [ oder eben der Außendienst TüV Prüfer] ""MUSS"" die bestandene HU incl. Datum an die ZL melden, die melden wiederum an die Versicherung )
    Ist jetzt EDV technisch etwas neuer/anders aufgerollt. Früher starben Versicherungen dumm was die Verkehrssicherheit d/eines Wagens anging... bis eben der Abmelde/Stilllegebescheid kam.. Da aber die auch zahlen "sollten" im Fall eines Crashs ließen sie sich jetzt ins Wissen einbinden. JA sie wissen auch die "geringen Mängel" am Wagen. Über die "Automatische Abmeldung" ist die Versicherung daher dankbar, das jetzt zu dürfen, weil die Wahrscheinlichkeit eines Crashs ja auch enorm steigt. [Simpel: Wenn die Versicherung nicht weiß ob's sicher ist, gibt's kein Schild)


    Sobald ein Wagen nach längerer Standzeit auf öffentliche Strassen soll/muss.. sollte man nicht viel sagen müssen über Sicherheit, den Rest erklärt der Menschenverstand oder aber der Staatsanwalt.. Also muss jeder abwägen ob Blech oder Hänger.


    OT:
    Ist leider grundsätzlich neu durchdacht und viel zur Schuldenbegrenzung angedacht, da "sehr oft" solcherlei Leute (die nicht zum TüV fahren/reparieren lassen) dann "sehr oft" kein Geld mehr haben (Arbeitslos geworden u.s.w.), sprich schier Pleite sind, und somit bleibt zur Not auch der Part für den Schuldner billiger.. wie eben auch für die Versicherung , die evtl. noch eher an die 200.- kommt wie an weit mehr angestaute Kosten. Worauf bei höheren Beträgen "sehr oft" ein Offenbahrungseid angesegelt kommt :cursing: . Meist ist bei nichtmelden so bei 4 Monaten die Deadline wobei dann die Wappen vom Blech geschabt werden. Den Betrag von z.B 4 Monaten kann man dann noch eher wegstecken. Der jenige wird dann mit der Schuldlast nicht ganz so zermalmt, wie auch die Versicherungen weniger geschädigt.
    Auch war damals NUR die Strafregel : "Wer Steuerschulden hat" bekommt keine Zulassung.
    Half nicht viel, da dann eben über dritte (selbst Kinder) angemeldet wurde, welche dann oft kapital hefig geschädigt wurden.


    Man/n kann sich wenn man das Geld übrig hat, auch das abmelden sparen und lässt ihr eben die 3 Monate drüber stehen.. :whistling:

    2 Mal editiert, zuletzt von Hotpack ()

  • Wieder was neues gelernt, das mit der EDV-Zwangsabmeldung wußte ich bisher noch nicht. :]


    Hab ich das jetzt richtig verstanden das von HU-Bescheiden Daten an die Versicherung gehen? Auch der km-Stand?


    Allerdings wurde dir auch früher die Plakette abgekratzt wenn du zu lang überzogen hast, ich glaube es waren 6 Monate bis das Amt aktiv wurde.

  • In wie fern "Daten" an die versicherungen gehen weis ich jetzt selbst nicht SO genau, ich weiss jedenfalls vom "Sachbericht" und eben von "TüV bis ".. Will ja den jenigen nicht nach feierabend noch Löcher in den bauch fragen, sondern im Freundeskreis ne Tasse kaffee trinken. (Glaub die ist auch meist froh nix mehr davon hören zu müssen scheint mir) :whistling: Wär aber mal ne intressante Frage zwecks KM-Stand.. nicht dumm.


    Aber dankbar bin ich schon darum so jemanden ""PRIVAT"" zu kennen (ZL) der einem mal bissle sagt wie der Hase läuft. [Nicht das mir hier wieder irgend einer Vorsatz vorwirft, und mich hier mit *Blümchen* und *Edit* mundtot macht ]

Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten

Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?

  • mehr Speicherplatz in der Galerie
  • kein Download-Limit in der Datenbank
  • überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
  • mehr Anhänge/Bilder im Forum
  • individueller Benutzertitel wählbar
  • uvm. (mehr Infos hier)


zum WOBber+ Abo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ schnelle Hilfe bei Problemen aller Art
  • ✔ Bilder hochladen und den Auto-Showroom nutzen
  • ✔ und vieles mehr ...