Alles anzeigenGesetzliche Vorschriften
Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.
also genau in diesem bereich liegen alle meine bisher gefahrenen Golf 2 (also am oberen ende der toleranzen)
eigentlich ganz gut, so hast du seltener das problem geblitzt zu werden bzw, wenn es dann doch mal passiert ist es nicht ganz so vile wie es auf dem Tacho angezeigt wurde. :wink:
also meine 2er passen perfekt in den bereich 8-9kmh mehr angezeigt bei gefahreren 50 kmh,
wobei die abweichung in richtung 200kmh immernoch bei ca.10kmh bleibt.
interessant ist die tempomessung über den wegstreckenzähler bzw die durchschnittsgeschwindigkeitsanzeige über die mfa.
mal einfach während der fahrt die MFA "nullen" einen km lang die geschwindigkeit absolut konstant halten und man erhält einen relativ exakten wert der tatsächlich gefahrenen geschwindigkeit.